PTA-HV: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung zur 23. ordentlichen Hauptversammlung

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Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Leoben (pta027/07.06.2017/12:45) – E I N B E R U F U N G

zur

23. ordentlichen Hauptversammlung

der

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

am

Donnerstag, dem 6. Juli 2017, 10.00 Uhr

in der

Montanuniversität Leoben

Erzherzog-Johann-Trakt

Erzherzog-Johann-Auditorium

Ignaz-Buchmüller-Platz 4

8700 Leoben

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Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net öffentlich übertragen. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.

Tagesordnung

1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und Corporate Governance Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017 (2016/17) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017 (2016/17) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016/17 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17.

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17.

6. Bericht des Vorstands über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG.

7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18.

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juli 2015.

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre (Bezugsrechtsausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juli 2015.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens ab 15. Juni 2017 folgende Unterlagen zur Verfügung:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,

* Corporate Governance Bericht,

* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

* Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG,

* Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG,

jeweils für das Geschäftsjahr 2016/17,

* die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesord-nungspunkten 2, 3, 4, 5, 8 und 9, inkl Vorschlag für die Gewinnverwendung,

* den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 7,

* Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Fabriksgas-se 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung” veröffentlicht.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Er-teilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 15. Juni 2017 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 26. Juni 2017, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;

2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Per-sonen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;

3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;

4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;

5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 26. Juni 2017 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Depotbestätigungen müssen spätestens am 3. Juli 2017, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:

– per Post, Kurierdienst oder persönlich an:

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,

z. H. Frau Elke Koch, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich;

– als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:

anmeldung.ats@hauptversammlung.at;

– per Telefax an +43-1-8900 500 87;

– per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listen-form) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft aus-schließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 5. Juli 2017, 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Orts-zeit Wien) in Textform übermittelt werden:

– per Post, Kurierdienst oder persönlich an:

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,

z. H. Frau Elke Koch, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich;

– als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:

anmeldung.ats@hauptversammlung.at;

– per Telefax an +43-1-8900 500 87;

– per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Öster-reich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse weisungen.ats@hauptversammlung.at auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese E-Mail-Adresse ausschließlich der Erreichbarkeit von Herrn Dr. Michael Knap während der Hauptversammlung dient! Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Eine Kopie der Depotbestätigung ist gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Vollmacht dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Kopie der Depotbestätigung gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Vollmacht spätestens am 4. Juli 2017 beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen.

Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) zur Verfügung steht.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 15. Juni 2017 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.

Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 27. Juni 2017 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) zugänglich.

Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung.

Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über An-gelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit (i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder (ii) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre, oder (iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass die Gesellschaft 38.850.000 auf Inhaber lau-tende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 38.850.000.

Zutritt zur Hauptversammlung

Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebe-ten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft – die Aktionäre – ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur auf persönliche Einladung und nach Absprache im Vorfeld unter Tel. +43 3842 200-5925 möglich ist.

Leoben-Hinterberg, am 7. Juni 2017

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG

Adresse: Fabriksgasse 13, 8700 Leoben

Land: Österreich

Ansprechpartner: Elke Koch

Tel.: +43 3842 200 5925

E-Mail: e.koch@ats.net

Website: www.ats.net

ISIN(s): AT0000969985 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170607027 ]

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