MoneySuperMarket: Geldstrafe für Direkt-Marketing

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Hände auf Laptop: E-Mail muss rechtskonform sein (Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)pressetext.redaktion

Ewloe/Hamburg (pte014/21.07.2017/12:30) – Das britische Vergleichsportal MoneySuperMarket http://moneysupermarket.com hat für illegal ausgesendete E-Mails an 7,1 Mio Kunden eine Strafe von 80.000 Pfund (rund 89.000 Euro) aufgebrummt bekommen. Die Betroffenen haben seit Beginn der Nutzung des Dienstes die Option gewählt, keine Direkt-Marketing-E-Mails zu erhalten. In den versendeten E-Mails rief MoneySuperMarket dazu auf, diese Wahl noch einmal zu überdenken.

Verstoß gegen Gesetzeslage

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“In Deutschland ist für E-Mail-Werbung und Newsletter normalerweise eine Einwilligung erforderlich. Nur nach einem Kauf oder Leistungsbezug und Widerspruchshinweis benötigt das Unternehmen keine Einwilligung. Wenn die Einwilligung widerrufen worden ist oder weiterer Werbung widersprochen wird, muss diese unterbleiben. Wer dennoch solche E-Mails aussendet, verarbeitet rechtswidrig Daten und verstößt damit gegen das Wettbewerbsrecht, was rechtliche Folge nach sich ziehen kann”, sagt Philipp Kramer, Anwalt und Vorsitzender der Hamburger Datenschutzgesellschaft http://hamdg.de , im Gespräch mit pressetext.

Die britische Datenschutzbehörde hat das widerrechtliche Verhalten von MoneySuperMarket überprüft. Ergebnis: Zwischen dem 30. November und 10. Dezember 2016 hatte es E-Mails an die nicht einwilligende Kunden verschickt. “Wir verfügen über Ihre E-Mail-Adresse, was bedeutet, wir könnten Ihnen persönliche Neuigkeiten, Produkte und Werbungen schicken. Sie haben uns in der Vergangenheit gesagt, Sie wollen diese nicht erhalten. Falls Sie diese Entscheidung überdenken möchten, klicken Sie auf den folgenden Link, um E-Mails zu erhalten”, hieß es.

“Kunden ohne Einwilligung zu kontaktieren, ist rechtswidrig. Die Datenschutzbestimmungen für diesen Bereich sind auch in Österreich ganz straff geregelt. So eine willkürliche Aussendung kann einem Unternehmen manchmal einen starken finanziellen Schaden zufügen, da sich die Höhe der Strafe pro Aussendung erhöhen kann”, verdeutlicht Roman Umschweif vom Konsumentenschutz Verband Österreich http://verbraucherblatt.at gegenüber pressetext.

Entschluss der Kunden gilt

Laut der Datenschutzbehörde http://ico.org.uk hat MoneySuperMarket geltendes Recht verletzt. Geschäftsbereichsleiter Steve Eckersley: “Firmen können dem Gesetz ausweichen, durch als Updates getarnte Direkt-Marketing-E-Mails. Wenn Menschen Direkt-Marketing ablehnen, müssen die Unternehmen aufhören, sie auszusenden und dürfen nicht erneut nachfragen, bis ein Kunde zustimmt. Firmen erhalten keine Chance, dass Kunden ihre Meinung revidieren.”

“Aus Sicht der Kunden bringt ein weiteres Opt-out vielleicht etwas. Das hängt davon ab, ob hier bewusst gegen Gesetze verstoßen wird. Auch Verbraucherzentralen kümmern sich um so etwas und mahnen ab”, fügt Kramer hinzu. Laut Umschweif sollten sich Kunden am besten direkt an den Konsumentenschutz wenden oder falls möglich selbst an das Unternehmen. Denn auch dann müsse das Unternehmen das Direkt-Marketing unterlassen.

E-Mails, die unter dem Deckmantel des Kundenservice ausgesandt werden, um die Zustimmung für direkte Werbung zu erhalten, bedeuten eine Umgehung der Regeln und werden nicht geduldet. Laut Eckersley ist dieses Vorgehen inakzeptabel. Man werde auch weiterhin gegen solche Firmen vorgehen. Das musste zuletzt auch die Morrisons-Supermarktkette http://groceries.morrisons.com erfahren. Dem Unternehmen wurde eine Strafe von 10.500 Pfund für die E-Mail-Aussendung an 200.000 nicht einverstandene Kunden zugeteilt.

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Nina Setinc
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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170721014 ]

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