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RAG-Stiftung / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige RAG-Stiftung: DIE RAG-STIFTUNG GIBT EIN ANGEBOT EINER UMTAUSCHANLEIHE IN AKTIEN DER EVONIK INDUSTRIES AG BEKANNT 09.06.2026 / 07:41 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER FREIGABE IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
Diese Mitteilung ist eine Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) und kein Prospekt und kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in jeglicher Rechtsordnung, einschließlich in den oder in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in eine Jurisdiktion, in der das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wäre. Weder diese Ankündigung noch irgendetwas hierin enthaltenes darf die Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung jeglicher Art in irgendeiner Rechtsordnung bilden oder in Verbindung damit herangezogen werden. Ad hoc-Mitteilung DIE RAG-STIFTUNG GIBT EIN ANGEBOT EINER UMTAUSCHANLEIHE IN AKTIEN DER EVONIK INDUSTRIES AG BEKANNT Essen, 9. Juni 2026. Die RAG-Stiftung (die „Emittentin„) hält rund 44% der insgesamt 466.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien (ISIN: DE000EVNK013) der Evonik Industries AG (die „Aktien„). Die RAG-Stiftung hat derzeit drei Schuldverschreibungen umtauschbar in bestehende Stammaktien der Evonik Industries AG ausstehend (ISIN: DE000A3E44N7, DE000A30VPN9 und DE000A352B25). Der Vorstand der Emittentin hat heute entschieden, nicht nachrangige und unbesicherte Schuldverschreibungen, die in bestehende Stammaktien der Evonik Industries AG umgetauscht werden können, mit einem Gesamtnennbetrag von rund EUR 375 Mio., fällig im Dezember 2031 anzubieten (die „Anleihen„). Die Anleihen werden institutionellen Investoren im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten„) auf Grundlage der Regulation S (Kategorie 1) des United States Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933, sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe der Anleihen nach geltendem Recht verboten sind, angeboten. Kontakt / Benachrichtigungsperson: Haftungsausschluss: Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass in dieser Rechtsordnung ein Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellt oder eingereicht werden müsste. Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine solche Mitteilung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in einer sonstigen Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (das „US-Wertpapiergesetz„) oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Japan oder Südafrika registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Kanada, Japan oder Südafrika angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika. Diese Mitteilung und das Angebot, sofern es in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“ und jeder Mitgliedstaat ein „maßgeblicher Mitgliedstaat„) erfolgt, richten sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der derzeit geltenden Fassung (die „Prospektverordnung„) handelt („Qualifizierte Anleger„). Wenn sie sich in einem relevanten Mitgliedstaat befindet, gelten jede Person, die anfänglich Wertpapiere erwirbt, und, soweit zutreffend, alle Fonds, für welche diese Person solche Wertpapiere erwirbt, die sich in einem relevanten Mitgliedstaat befinden, oder denen ein Angebot von Wertpapieren unterbreitet werden kann, als Person, die zugesichert, anerkannt und vereinbart hat, dass es sich um einen Qualifizierten Anleger im Sinne der obigen Definition handelt. Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum angeboten, an diese verkauft oder diesen in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff „Kleinanleger“ eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils geltenden Fassung, „MiFID II„); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie„), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein Qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektverordnung. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „PRIIPs-Verordnung der EU„) erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum nach der PRIIPs-Verordnung der EU rechtswidrig sein. Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung ausschließlich an Personen übermittelt und richtet sich ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Anhang 1, Absatz 15 der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 sind, und die zudem (i) Investment Professionals, die unter Artikel 19 Absatz 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) (die „Verordnung„) sind; oder (ii) „high net worth companies“ und andere Personen, die unter Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d der Verordnung fallen; oder (iii) Personen, denen die Informationen anderweitig rechtmäßig übermittelt werden dürfen (wobei alle Personen gemäß (i), (ii) und (iii) oben zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet werden). Eine Einladung, ein Angebot oder eine Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb von Wertpapieren erfolgt nur mit relevanten Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihre Inhalte handeln. Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten Königreich angeboten, an diese verkauft, an diese vertrieben oder diesen in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an diese vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff „Kleinanleger“ eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Nr. 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ist, in der Form, in der diese kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 (der „EUWA„) Bestandteil des Rechts des Vereinigten Königreichs geworden ist. Entsprechend wurde kein nach dem FCA Product Disclosure Sourcebook („DISC„) erforderliches Offenlegungsdokument für das Angebot, den Verkauf, den Vertrieb oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt; daher kann das Angebot, der Verkauf, der Vertrieb oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach dem DISC und den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig sein. Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu erkennen, einschließlich Begriffen wie „glaubt“, „nimmt an“, „schätzt“, „plant“, „rechnet mit“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der RAG‐Stiftung im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf ihr Geschäft, auf die Ertrags‐ oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie gemacht werden. RAG‐Stiftung und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab. Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern. Das Datum der Zulassung der Anleihen zum Handel kann durch Umstände wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten der RAG‐Stiftung bezüglich der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der Schuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Schuldverschreibungen für den Betroffenen konsultieren.
Ende der Insiderinformation 09.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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