Jahrelang erhoben Banken zusätzlich zu den geforderten Zinsen formularmäßig – d. h. in Vordrucken zum Vertrag ohne gesonderte Nebenabreden – Bearbeitungsgebühren für Privatkredite, die seit diesem Jahr unzulässig sind. Ein BGH-Urteil verdonnert die Banken nun dazu, auch Gebühren, die bis zu 10 Jahre zurückliegen, zu erstatten. Allerdings müssen sich betroffene Bankkunden beeilen, denn die Frist für ältere Forderungen läuft zum Jahresende ab.
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