Wer ab dem 1.1.2012 eine Lebensversicherung oder einen staatlich geförderten Rentenvertrag (Riester- und Rürup-Rente) abschließen möchte, muss darauf achten, dass für den Auszahlungsbeginn das richtige Lebensjahr eingetragen wird. Denn nur wenn die Auszahlung frühestens zum 62. Lebensjahr erfolgt, gibt es die staatliche Förderung und Steuervorteile. Für Verträge, die noch 2011 abgeschlossen werden, ist dies noch für das 60. Lebensjahr möglich.
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