PTA-Adhoc: BKS Bank AG: Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Klagenfurt (pta026/13.07.2020/17:05) – Von den Aktionären UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. ist eine Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß §§ 195 ff AktG bei der Emittentin eingelangt.

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Angefochten werden die beschlossene Entlastung der Mitglieder des Vorstandes, die Entlastung bestimmter Mitglieder des Aufsichtsrates und die Nicht-Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die Ablehnung der Durchführung von beantragten Sonderprüfungen.

Die Kläger begehren die positive Beschlussfeststellung der Nicht-Entlastung der Vorstands- und bestimmter Aufsichtsratsmitglieder, der Entlastung eines bestimmten Aufsichtsratsmitgliedes sowie der Beschlussfassung über die Durchführung von beantragten Sonderprüfungen.

Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG

Adresse: St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt

Land: Österreich

Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze

Tel.: 0463-5858-120

E-Mail: herbert.titze@bks.at

Website: www.bks.at

ISIN(s): AT0000624705 (Aktie), AT0000624739 (Aktie)

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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200713026 ]

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