PTA-Adhoc: BKS Bank AG: Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien beschlossen

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Klagenfurt (pta019/09.06.2020/13:35) – In der heutigen Versammlung der Vorzugsaktionäre der BKS Bank AG wurde mit Sonderbeschluss gemäß § 129 Abs 3 AktG dem Hauptversammlungsbeschluss vom 29.05.2020 zugestimmt, der die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 Abs 1 AktG und die diesbezügliche Änderung der Satzung in § 4, § 20 und § 25 zum Gegenstand hatte.

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Die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien wird mit Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung der BKS Bank AG im Firmenbuch wirksam. Mit dieser Eintragung im Firmenbuch werden alle stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG umgewandelt. Dabei bleibt die Höhe des Grundkapitals der BKS Bank AG unverändert.

Über weitere Details zur Umwandlung, zur Börsennotierung der umgewandelten Vorzugs-Stückaktien an der Wiener Börse sowie des voraussichtlichen Zeitablaufs wird die BKS Bank AG zeitgerecht informieren.

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG

Adresse: St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt

Land: Österreich

Ansprechpartner: Dr. Dieter Kohl

Tel.: 0463-5858-139

E-Mail: dieter.kohl@bks.at

Website: www.bks.at

ISIN(s): AT0000624739 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200609019 ]

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