Camel Energy GmbH: Camel Energy GmbH präsentiert fortschrittliche Batterietechnologien auf der AABC Europe 2026

Camel Energy GmbH

/ Schlagwort(e): Sonstiges

Camel Energy GmbH präsentiert fortschrittliche Batterietechnologien auf der AABC Europe 2026

09.06.2026 / 01:25 CET/CEST

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MAINZ, Deutschland, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ — Die Camel Energy GmbH nahm an der Advanced Automotive Battery Conference (AABC Europe 2026) in Mainz teil. Die AABC ist eine der führenden internationalen Veranstaltungen der Automobilindustrie im Bereich Batterietechnologien der nächsten Generation und Elektrifizierung.

Auf der Messe präsentierte die Camel Energy GmbH ihre neuesten Entwicklungen und Fähigkeiten im Bereich der fortschrittlichen Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batterietechnologien, einschließlich innovativer Zelllösungen, Batteriemanagementsysteme (BMS) und integrierter Batterielösungen, die darauf ausgelegt sind, die sich entwickelnden Bedürfnisse der globalen Automobilhersteller und Mobilitätsanwendungen zu unterstützen.

Die Veranstaltung bot eine wichtige Plattform für den Austausch von Erkenntnissen mit Branchenführern, Erstausrüstern, Technologiepartnern und Technikexperten aus dem gesamten Batterie- und Kfz-Ökosystem. Die Teilnahme der Camel Energy GmbH spiegelt das kontinuierliche Engagement des Unternehmens für Innovation, Elektrifizierung und die Entwicklung von leistungsstarken und nachhaltigen Energiespeicherlösungen für die Zukunft der Mobilität wider. Als europäische Tochtergesellschaft der Camel Group baut die Camel Energy GmbH ihre Präsenz in ganz Europa weiter aus, stärkt die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren der Automobilindustrie und unterstützt den Übergang zu saubereren und intelligenteren Mobilitätslösungen.

Informationen zur Camel Energy GmbH
Die Camel Energy GmbH ist die europäische Tochtergesellschaft der Camel Group, einem weltweit führenden Hersteller von fortschrittlichen Batterie- und Energiespeicherlösungen, der Automobilhersteller und Industriekunden weltweit beliefert.

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Segway Powersports: Segway Powersports lässt die Quad Challenge beim Red Bull Erzbergrodeo wieder aufleben und fördert damit das Wachstum der europäischen ATV-Rennkultur

Segway Powersports

/ Schlagwort(e): Miscellaneous

Segway Powersports lässt die Quad Challenge beim Red Bull Erzbergrodeo wieder aufleben und fördert damit das Wachstum der europäischen ATV-Rennkultur

09.06.2026 / 01:05 CET/CEST

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EISENERZ, Österreich, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ — Beim Red Bull Erzbergrodeo, das vom 4. bis 7. Juni in Erzberg, Österreich, stattfand, kehrte Segway Powersports nach achtjähriger Abwesenheit als Titelsponsor der Kategorie Quad Challenge zurück und unterstrich damit sein Engagement zur Unterstützung des internationalen ATV-Rennsports und der europäischen Offroad-Rennkultur. Das Red Bull Erzbergrodeo gilt weithin als eines der härtesten Offroad-Langstreckenrennen der Welt, bei dem sowohl das fahrerische Können als auch die Belastbarkeit der Maschinen unter extremen Bedingungen auf die Probe gestellt werden. 

Neben dem Titelsponsoring nahm Segway Powersports mit dem Segway AT10, einem 999-ccm-Geländefahrzeug, an der Veranstaltung teil und nutzte das Rennen als anspruchsvolle Praxissituation, um die Leistungsfähigkeit und Langlebigkeit des Produkts zu überprüfen. Als leistungsstärkstes ATV in der Segway-Produktpalette liefert der AT10 97 PS, beschleunigt in 7,5 Sekunden von 0–100 km/h und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Mit seiner hohen Bodenfreiheit und einem Steigwinkel von 78 % ist er für eine Vielzahl von anspruchsvollen Terrains ausgelegt. Der Segway AT10 ist bereits auf den weltweiten Märkten erhältlich und hat bei den Kunden großen Anklang gefunden.

Die Rückkehr der Quad Challenge etabliert erneut eine eigene ATV-Langstreckenplattform bei einer der renommiertesten Offroad-Veranstaltungen Europas und bietet den Fahrern eine Wettkampfbühne, bei der sowohl Leistung und Ausdauer als auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der ATV-Rennsportgemeinschaft im Vordergrund stehen. Segway Powersports trägt dazu bei, die Kategorie wieder auf eine internationale Bühne zu bringen. Das Unternehmen möchte einen Beitrag zu einer breiteren und nachhaltigeren Zukunft für ATV-Rennen in Europa leisten.

Das Erzbergrodeo folgt auf die Teilnahme von Segway Powersports am Mint 400 in diesem Jahr, das weithin als führendes Offroad-Rennereignis in Nordamerika angesehen wird, bei dem sich der Segway Super Villain SX20T einen dritten Platz auf dem Podium in der UTV Pro Stock Modified Klasse sicherte. Zusammengenommen spiegeln diese Veranstaltungen das wachsende Engagement von Segway Powersports für globale Off-Road-Rennen in verschiedenen Terrains, Kategorien und Wettbewerbsumgebungen wider.

Segway Powersports wird auch weiterhin an internationalen Off-Road-Veranstaltungen teilnehmen, um seine Produkte zu validieren, die zukünftige Entwicklung zu unterstützen und Fahrern auf der ganzen Welt mehr Leistung und Fahrspaß zu bieten. Das Unternehmen setzt sich weiterhin dafür ein, das Wachstum des ATV-Rennsports und der weltweiten Offroad-Kultur durch kontinuierliche Investitionen, Beteiligung und Zusammenarbeit mit der Renngemeinschaft zu unterstützen.

Informationen zu Segway Powersports

Segway ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Mikromobilität, Powersports und Consumer Robotics und steht für innovative, nutzerorientierte Produkte. Segway Powersports konzentriert sich speziell auf die Entwicklung und Herstellung von Powersport-Fahrzeugen der nächsten Generation, einschließlich All-Terrain-Fahrzeugen (ATVs) und Side-by-Side-Fahrzeugen (SxS) für Nutz- und Sportanwendungen. Als Hightech-Unternehmen integriert Segway Powersports eine starke Lieferkette mit eigenen Fertigungskapazitäten und verwaltet den gesamten Lebenszyklus seiner Produkte – von der Forschung und Entwicklung über die Produktion bis hin zum Vertrieb und Kundendienst.

Weitere Informationen finden Sie unter https://powersports.segway.com.

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2341812  09.06.2026 CET/CEST

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Sirma Group Holding JSC: Sirma übernimmt das rumänische IT-Unternehmen DynamiXRM

Sirma Group Holding

/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

Sirma übernimmt das rumänische IT-Unternehmen DynamiXRM

08.06.2026 / 19:23 CET/CEST

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Am 05.06.2026 hat die Tochtergesellschaft der Sirma Group Holding JSC – Roweb Development SA, Rumänien – den Vertrag über die Übernahme des Unternehmens DynamiXRM SRL, Rumänien, unterzeichnet:

  • DynamiXRM SRL wurde 2015 in Bukarest, Rumänien, gegründet und unterhält zudem eine Niederlassung in Constanta, Rumänien, mit 5 Mitarbeitern;
  • Finanzergebnisse 2025: Umsatz: 1.727.030 RON (338.000 Euro); Umsatzwachstum 10 % im Jahresvergleich; EBITDA: 451.470 RON (89.000 Euro); EBITDA-Marge: 26,1 %;
  • Spezialisierung: IT-Dienstleistungen im Bereich Microsoft Dynamics 365 CRM und der maßgeschneiderten Produktreihe GoGet365;
  • Hauptmärkte: Rumänien, Republik Moldau, Belgien, Vereinigtes Königreich.

Die Übernahme ermöglicht Sirma/Roweb einen strategischen Einstieg in das Microsoft Dynamics-Ökosystem und schafft eine skalierbare Wachstumsplattform, die wiederkehrende CRM-Dienstleistungen, Zugang zu Unternehmenskunden und erhebliche Cross-Selling-Möglichkeiten mit den bestehenden .NET-Kompetenzen von Roweb verbindet. Der Verwaltungsrat der Sirma Group Holding JSC und der Roweb Development SA erwartet durch die Kombination von Dynamics 365-Lösungen mit der Softwareentwicklungskompetenz von Roweb die Schaffung von Cross-Selling- und Up-Selling-Möglichkeiten bei größeren Unternehmenskunden.

Die Leitung des neuen Geschäftsbereichs wird zunächst von Viorel Costea und Mirel Ionescu von Roweb Development SA gemeinsam mit Cătălin Bizadea vom übernommenen Unternehmen übernommen. Die operative Integration und die rechtliche Fusion in Roweb Development SA sollen noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zum übernommenen Unternehmen finden Sie unter: https://www.dynamixrm.ro/1033/acasa
 


08.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sirma Group Holding
135 Tsarigradsko Shosse Blvd.
1784 Sofia
Bulgarien
Telefon: +35929768310
E-Mail: ir@sirma.com
Internet: https://investors.sirma.com/en
ISIN: BG1100032140
WKN: A142WT
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
EQS News ID: 2341774

 
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2341774  08.06.2026 CET/CEST

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secunet Security Networks AG: secunet Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu und beschließt Dividende von 2,58 Euro je Aktie

secunet Security Networks AG

/ Schlagwort(e): Hauptversammlung

secunet Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu und beschließt Dividende von 2,58 Euro je Aktie

08.06.2026 / 18:06 CET/CEST

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secunet Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu und beschließt Dividende von 2,58 Euro je Aktie

  • Aktionäre entlasten Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit
  • CEO Marc-Julian Siewert blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 zurück
  • Genehmigtes Kapital zur Sicherung zukünftiger Wachstumsoptionen beschlossen
  • Vorstand betont hervorragende Marktpositionierung für kommende Jahre

Essen, 8. Juni 2026 – Die Aktionäre der secunet Security Networks AG haben auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung in Essen sämtlichen Beschlussvorschlägen der Verwaltung mit großer Mehrheit zugestimmt. Das von Deutschlands führendem Cybersecurity-Partner präsentierte starke Fundament und der strategische Zukunftskurs stießen bei den Investoren auf breite Unterstützung.

Erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 als Basis

Im Rahmen seines Berichts blickte der Vorstandsvorsitzende der secunet, Marc-Julian Siewert, auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 zurück. Dabei konnte das Unternehmen seine Position als Marktführer für exzellente IT-Sicherheitslösungen bei täglichen und kritischen Missionen weiter festigen. „Wir haben das vergangene Jahr mit einem Rekordergebnis beendet und konnten unsere gesteckten Ziele im oberen Bereich der Erwartungen realisieren. Erfolgreiche Projekte wie der Start unseres EES-Portfolios für die Grenzkontrolle oder die Ausstattung der NATO-Generalität mit Kommunikationslösungen verdeutlichen unsere starke Marktpositionierung. Die positive Entwicklung des letzten Jahres konnten wir auch im ersten Quartal 2026 weiter fortsetzen“, betonte Marc-Julian Siewert. „Der starke Auftragseingang verdeutlicht die ungebrochen hohe Nachfrage nach unseren Kerntechnologien. Dieses hervorragende Abschneiden bildet das ideale Fundament für unseren ambitionierten Wachstumskurs in den nächsten Jahren.“

Attraktive Dividende und Genehmigtes Kapital

Als Zeichen der operativen Stärke beschloss die Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,58 Euro je dividendenberechtigter Aktie. Damit lässt das Unternehmen seine Aktionäre erneut angemessen am Unternehmenserfolg des vergangenen Jahres teilhaben.

Um auch in Zukunft agil auf Marktchancen reagieren zu können, stimmten die Anteilseigner zudem mit großer Mehrheit der Schaffung eines Genehmigten Kapitals zu. Diese Maßnahme erweitert den finanziellen Handlungsspielraum des Unternehmens erheblich. Sie ermöglicht es dem Vorstand, bei Bedarf flexibel Eigenkapital für strategische Investitionen, technologische Weiterentwicklungen oder potenzielle Akquisitionen einzuwerben.

Hervorragende Wachstumsaussichten

Die angespannte geopolitische Lage sowie die sich intensivierende Bedrohungslandschaft in der Cybersicherheit steigern weltweit den Bedarf für souveräne und zertifizierte Sicherheitsarchitekturen. Marc-Julian Siewert betonte daher in seiner Rede die strategische Ausrichtung des Unternehmens: „Mit den heutigen Beschlüssen und unserer vollen Innovationspipeline sind wir hervorragend für die weltweit steigende Nachfrage in unserer Branche positioniert. Die fortschreitende Digitalisierung des öffentlichen Sektors, der steigende Schutzbedarf kritischer Infrastrukturen und der wachsende Einsatz von Künstlicher Intelligenz bieten uns ausgezeichnete Wachstumsaussichten für die kommenden Jahre. Wir setzen dabei verstärkt auf Partnerschaften mit Technologieführern: Zusammen mit HPE und NVIDIA realisieren wir schlüsselfertige KI‑Lösungen für hoch vertrauliche Daten. Gleichzeitig entwickeln wir mit INNOSYSTEC aus Deutschland eine souveräne Datenintegrations‑ und Analyseplattform für Polizei‑ und Sicherheitsbehörden. Auf diese Weise erhöhen wir die Handlungsfähigkeit nationaler Sicherheitsorganisationen, stärken die Resilienz Europas und nutzen die aktuelle Dynamik, um unsere Marktführerschaft weiter auszubauen. In den kommenden Monaten werden wir unsere Ambitionen intensivieren und zeitnah weitere Partnerschaften verkünden.“

Neben der Gewinnverwendung und der Schaffung des Genehmigten Kapitals wurden auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 mit deutlicher Mehrheit entlastet.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung stehen unter www.secunet.com im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung bereit.

 

Kontakt secunet
Christoph Marx
Head o Investor Relations
Tel: +49 201 5454-3937
E-Mail: investor.relations@secunet.com

 

secunet – Schutz für digitale Infrastrukturen

secunet ist Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt – wie z. B. Cloud, IIoT, eGovernment und eHealth. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.

Über 1000 Expert*innen stärken die digitale Souveränität von Regierungen, Unternehmen und der Gesellschaft. Zu den Kunden zählen die Bundesministerien, mehr als 20 DAX-Konzerne sowie weitere nationale und internationale Organisationen. Das Unternehmen wurde 1997 gegründet und ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet.

 secunet ist IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland und Partner der Allianz für Cyber-Sicherheit.

Weitere Informationen finden Sie unter www.secunet.com.

 

 

 


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: secunet Security Networks AG
Kurfürstenstraße 58
45138 Essen
Deutschland
Telefon: +49 (0)201 – 5454 – 0
Fax: +49 (0)201 – 5454 – 1000
E-Mail: investor.relations@secunet.com
Internet: www.secunet.com
ISIN: DE0007276503
WKN: 727650
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2341656

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2341656  08.06.2026 CET/CEST

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Ad-hoc: MOBOTIX AG – MOBOTIX AG: Wechsel im Aufsichtsrat

MOBOTIX AG / Schlagwort(e): Personalentscheidungen / Aufsichtsrat

MOBOTIX AG: Wechsel im Aufsichtsrat

08.06.2026 / 17:12 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

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Langmeil, 08. Juni 2026 – Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Tobias Eiblmeier, hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats am 08. Juni 2026 mit Wirkung zum 30. Juni 2026 niedergelegt.

Das gerichtliche Verfahren zur Bestellung eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats wurde eingeleitet.

Vorstand und Aufsichtsrat danken Herrn Tobias Eiblmeier für die geleistete Zusammenarbeit.

Kontakt:
Klaus Kiener, CFO, +49 6302 9816-3003, klaus.kiener@mobotix.com

Ende der Insiderinformation


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MOBOTIX AG
Kaiserstraße
67722 Langmeil
Deutschland
Telefon: +49 (0)6302-9816-0
Fax: +49 (0)6302-9816-190
E-Mail: ir@mobotix.com
Internet: www.mobotix.com
ISIN: DE0005218309
WKN: 521830
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2341708

 
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2341708  08.06.2026 CET/CEST

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Heidelberg Materials AG: Heidelberg Materials AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Zahlungsberichten gemäß § 116 WpHG

Heidelberg Materials AG

/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten

Heidelberg Materials AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Zahlungsberichten gemäß § 116 WpHG

08.06.2026 / 16:50 CET/CEST

Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Zahlungsberichten gemäß § 116 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

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Hiermit gibt die Heidelberg Materials AG bekannt, dass folgende Zahlungsberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Zahlungsbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 10.06.2026
Ort: https://www.heidelbergmaterials.com/de/investor-relations/berichte-und-praesentationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 10.06.2026
Ort: https://www.heidelbergmaterials.com/en/investor-relations/reports-and-presentations


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Heidelberg Materials AG
Berliner Straße 6
69120 Heidelberg
Deutschland
Internet: www.heidelbergmaterials.com

 
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2341720  08.06.2026 CET/CEST

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Cision Ltd.: Bloomberg Media kooperiert mit Cision, um seinen Journalismus in Kommunikations-Workflows einzubringen

Cision Ltd.

/ Schlagwort(e): Vertrag

Bloomberg Media kooperiert mit Cision, um seinen Journalismus in Kommunikations-Workflows einzubringen

08.06.2026 / 16:10 CET/CEST

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Die Partnerschaft erweitert den Zugang zu Volltextinhalten von Bloomberg direkt in CisionOne. 

NEW YORK, 8. Juni 2026 /PRNewswire/ — Bloomberg Media kündigte heute eine neue Partnerschaft mit Cision an, einem weltweit führenden Anbieter von Verbraucher- und Medieninformationen, um den Zugang zum erstklassigen Volltextjournalismus von Bloomberg direkt in CisionOne, der Medieninformationsplattform von Cision, zu erweitern. 

 

Cision Logo

 

Durch die Integration können berechtigte Abonnenten der Bloomberg.com Group die Berichterstattung von Bloomberg einsehen, verfolgen und darauf reagieren – und zwar parallel zu den Plattform-Tools, die sie bereits nutzen, um Nachrichten zu verfolgen, die Berichterstattung zu analysieren und ihre Kommunikationsstrategie darauf abzustimmen. Die Partnerschaft ermöglicht den Kommunikationsteams in Unternehmen einen nahtlosen Zugang zu erstklassigen Finanz- und Geschäftsberichten von Bloomberg innerhalb bestehender Arbeitsabläufe. 

„Die Partnerschaft mit Cision bringt den Journalismus von Bloomberg direkt in ein Umfeld, in dem Kommunikations- und Geschäftsverantwortliche Strategien entwickeln und sich mit Nachrichten beschäftigen“, sagt Nick Pimm, Geschäftsführer für den Unternehmensvertrieb bei Bloomberg Media . „Unsere Zielgruppen weisen eine hohe Übereinstimmung auf, und durch diese Zusammenarbeit können wir die Reichweite von Bloomberg Media vergrößern und gleichzeitig unseren gemeinsamen Abonnenten ein nahtloses, integriertes Erlebnis bieten.“ 

„Für Kommunikationsteams ist vertrauenswürdiger Journalismus ein wichtiger Faktor, um die Geschichten, Themen und Marktveränderungen zu verstehen, die für ihre Unternehmen von Bedeutung sind. Diese Partnerschaft ermöglicht Kunden einen einfacheren Zugriff auf die Volltextberichte zu Wirtschaft und Finanzen von Bloomberg Media innerhalb ihres CisionOne-Workflows und unterstützt sie dabei, die Berichterstattung zu überwachen, den Kontext zu verstehen und fundiertere Entscheidungen zu treffen“, sagte Stuart Clark, leitender Vizepräsident für Content-Strategie und Partnerschaften bei Cision. 

Informationen zu Bloomberg Media 

Bloomberg Media ist das weltweit führende Multiplattform-Medienunternehmen für Wirtschaft und Finanzen, das auf die redaktionellen Ressourcen von mehr als 3.000 Journalisten und Analysten in über 100 Büros auf der ganzen Welt zurückgreift. Bloomberg Media ist das auf Verbraucher ausgerichtete Medienunternehmen von Bloomberg L.P. 

Informationen zu Cision

Cision ist der weltweit führende Anbieter von Lösungen für Verbraucher- und Medienanalysen, Kundenbindung sowie Kommunikationslösungen. Wir statten PR- und Unternehmenskommunikations-, Marketing- sowie Social-Media-Fachleute mit den Tools aus, die sie benötigen, um in der heutigen datengesteuerten Welt erfolgreich zu sein. Unsere tiefgreifenden Fachkenntnisse, exklusiven Datenpartnerschaften und preisgekrönten Produkte, darunter CisionOneBrandwatchTrajaan und PR Newswire, ermöglichen es mehr als 75.000 Unternehmen und Organisationen, darunter 84 % der Fortune 500, zu sehen und gesehen zu werden, zu verstehen und verstanden zu werden von den Zielgruppen, die für sie am wichtigsten sind. 

Kontakt für Medienanfragen: Cision Öffentlichkeitsarbeit per E-Mail an: CisionPR@cision.com

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/1536983/6003689/Cision_Logo.jpg
Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2995222/Bloomberg_Media_Logo.jpg

 

 

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/bloomberg-media-kooperiert-mit-cision-um-seinen-journalismus-in-kommunikations-workflows-einzubringen-302792751.html

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08.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2341688  08.06.2026 CET/CEST

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EverYield AG: Original-Research: EverYield AG (von GBC AG): Management-Interview

Original-Research: EverYield AG – von GBC AG

08.06.2026 / 16:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von GBC AG zu EverYield AG

Unternehmen: EverYield AG
ISIN: DE000A4EVPH1
 
Anlass der Studie: Management-Interview
Empfehlung: Management-Interview
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker

„Wir machen aus einem regulatorischen Entsorgungsproblem eine skalierbare Infrastrukturplattform“

Im Rahmen der aktuellen Anleiheemission der EverYield AG hat Cosmin Filker, Analyst der GBC AG, mit Mario Mildner, CEO von EverYield, über das Geschäftsmodell, die geplante Infrastrukturplattform sowie die geplante Anleihefinanzierung gesprochen. Im Fokus des Gesprächs standen insbesondere die Themen Klärschlammverwertung, Phosphorrückgewinnung, Energy-Campus-Konzept, Managementkompetenz, Eigenkapital-Commitment sowie die Frage, ab wann erste operative Umsätze aus dem Modell erwartet werden können. Die Gesellschaft plant den Aufbau einer Infrastrukturplattform rund um die thermische Behandlung und Verwertung von Klärschlamm, Pelletierung, Phosphorrückgewinnung sowie ergänzende Energie- und Infrastrukturmodule. 

GBC AG: Herr Mildner, EverYield positioniert sich nicht als klassischer Immobilienentwickler, Energieversorger oder Entsorgungsdienstleister. Wie würden Sie das Geschäftsmodell in einfachen Worten beschreiben?

Mario Mildner, CEO EverYield AG: EverYield entwickelt eine Infrastrukturplattform rund um Klärschlamm, Phosphor, Energie und regionale Wertschöpfung. Der Ausgangspunkt ist ein sehr konkretes Problem: Kommunen und Kläranlagenbetreiber müssen Klärschlamm zunehmend regulatorisch sauber verwerten und gleichzeitig Phosphor als wichtigen Rohstoff zurückgewinnen. Wir wollen diesen Entsorgungsstrom in ein planbares Infrastrukturmodell überführen.

Im Kern entwickeln wir sogenannte Energy-Campus-Projekte. Dort soll Klärschlamm übernommen, getrocknet, pelletiert, thermisch verwertet und perspektivisch auch zur Rückgewinnung von Phosphor genutzt werden. Daraus entstehen mehrere mögliche Erlösquellen: Entsorgungs- bzw. Contracting-Gebühren, Energieerlöse aus Strom und Wärme, die Verwertung von Klärschlamm-Pellets sowie künftig zusätzliche Produkt- und Rohstofferlöse. Wir betrachten Klärschlamm nicht als Abfall, sondern als Ausgangspunkt für Infrastruktur, Energie und Rohstoffsicherung.

GBC AG: Was ist aus Ihrer Sicht der wesentliche Markttrend, der EverYield unterstützt?

Mario Mildner: Der Markt wird vor allem durch Regulierung getrieben. In Europa steigt der Druck, Klärschlamm nicht mehr einfach zu deponieren oder unstrukturiert zu entsorgen, sondern thermisch zu verwerten und Phosphor zurückzugewinnen. Gleichzeitig stehen viele Kommunen vor der Herausforderung, dass sie diese Infrastruktur nicht vollständig selbst entwickeln, finanzieren und betreiben wollen oder können.

Das schafft einen Markt für professionelle Infrastrukturpartner. EverYield will hier genau ansetzen: Wir bieten keine reine Entsorgungsdienstleistung, sondern ein strukturiertes Infrastruktur- und Contracting-Modell. Für Kommunen bedeutet das Planbarkeit, regulatorische Erfüllung und eine langfristige Lösung. Für Investoren entsteht dadurch ein Geschäftsmodell, das weniger von klassischen Konjunkturzyklen abhängig ist, sondern von langfristigen gesetzlichen und infrastrukturellen Anforderungen.

GBC AG: Welche Rolle spielt die Pelletierung im Geschäftsmodell?

Mario Mildner: Die Pelletierung ist ein zentraler technologischer Baustein. Klärschlamm ist in seiner ursprünglichen Form schwer handhabbar, schwer lagerbar und logistisch anspruchsvoll. Durch Trocknung und Pelletierung soll daraus ein standardisiertes, transportfähiges und energetisch nutzbares Produkt entstehen.

Damit wird aus einem Entsorgungsproblem ein verwertbarer Energieträger und zugleich die Grundlage für weitere stoffliche Nutzung, insbesondere für die Phosphorrückgewinnung. Die Pellets können innerhalb des eigenen Energy-Campus-Konzepts eingesetzt oder, sofern wirtschaftlich sinnvoll, auch extern an kommunale, industrielle oder energetische Abnehmer vermarktet werden. Dadurch entsteht ein flexibles Modell, das interne Nutzung und externe Vermarktung miteinander verbinden kann. Wir sehen die Pelletierung als Schlüsseltechnologie, durch die Klärschlamm lagerfähig, transportfähig, energetisch nutzbar und stofflich weiterverwertbar werden soll. 

GBC AG: EverYield befindet sich noch in einer frühen Unternehmensphase. Welche Managementkompetenzen bringen Sie und das Team für die Umsetzung mit?

Mario Mildner: Das ist ein wichtiger Punkt, weil das Modell nur funktioniert, wenn Kapitalmarktverständnis, Projektentwicklung, öffentliche Infrastruktur, Energie- und Industriekompetenz zusammenkommen. Mein eigener Hintergrund liegt insbesondere in Immobilien-, Projekt- und Beteiligungsstrukturen. Das ist für den Aufbau einer Plattform sehr relevant, weil Standorte gesichert, Projekte strukturiert, Finanzierungslösungen entwickelt und langfristige Partner eingebunden werden müssen.

Gleichzeitig bauen wir die Managementstruktur gezielt aus. EverYield ist kein Ein-Mann-Projekt, sondern wird als skalierbare Plattform mit klaren Verantwortlichkeiten, industriellen Partnern und professioneller Projektsteuerung aufgebaut. Derzeit bin ich noch das einzige Vorstandsmitglied und bringe mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienwirtschaft mit Fokus auf Projektentwicklung, Akquisition und Finanzierungsstrukturierung ein.

Mit Wirkung zum 1. September 2026 wurden zudem Florian Wurz und Mag. Christoph Kaltenbacher zu weiteren Vorstandsmitgliedern bestellt. Florian Wurz war über viele Jahre Vorstand im Raiffeisen-Dachverband und verantwortete dabei die Zusammenarbeit mit mehr als 300 selbstständigen Raiffeisenbanken, über 1.800 Bankstellen in Österreich, acht Raiffeisen-Landeszentralen sowie rund 24.700 Mitarbeiter:innen. Darüber hinaus verfügt er über umfassende Erfahrung in den Bereichen Projektentwicklung, Immobilien, Digitalisierung und Projektmanagement.

Mag. Christoph Kaltenbacher bringt umfassende Expertise in den Bereichen Energie, Konzernfinanzierung, Controlling sowie großvolumige Wind- und Photovoltaikfinanzierungen mit.

GBC AG: Warum wird zur Finanzierung eine Anleihe eingesetzt und wofür sollen die Mittel verwendet werden?

Mario Mildner: Die Anleihe passt aus unserer Sicht zur Natur des Geschäftsmodells. Wir entwickeln reale Infrastruktur mit langfristigem Charakter. Dafür braucht es in der Anfangsphase Kapital für Standortakquisition, Projektentwicklung, technische Planung, Genehmigungsprozesse, Aufbau der Plattform und die Vorbereitung der ersten Energy-Campus-Projekte.

Die Anleihemittel sollen also nicht für ein abstraktes Wachstumsthema verwendet werden, sondern für den Aufbau einer konkreten Infrastrukturplattform. Geplant ist insbesondere die Startfinanzierung für erste Standorte und die frühe Entwicklung der Energy-Campus-Infrastruktur. Mit zunehmender Reife der Projekte soll daraus eine Basis entstehen, die später projektfinanzierungsfähig, refinanzierungsfähig und für institutionelle Infrastrukturinvestoren interessant werden kann.

Die Fremdkapitalfinanzierung soll nicht isoliert stehen. Neben der Anleihe ist ein substanzielles Eigenkapital-Commitment vorgesehen. Die Alleingesellschafterin hat eine Barkapitalerhöhung über 10 Mio. € zugesagt, deren gesellschaftsrechtliche Umsetzung nach den Prospektangaben im Gange ist. Dieses Eigenkapital ist aus unserer Sicht ein wichtiges Signal, weil es zeigt, dass das Projekt auch von der Gesellschafterseite substanziell getragen wird. 

GBC AG: Erzielt EverYield heute bereits operative Umsätze? Und wann rechnen Sie mit ersten Erlösen aus dem operativen Modell?

Mario Mildner: Das potenzielle Projekt Steiermark wird in unserer Modellrechnung separat betrachtet, da dort bereits eine Photovoltaikanlage sowie eine Holzgas-Erzeugungsanlage bestehen. Für diesen Standort wird ein jährlicher Umsatzbeitrag von rund 11 Mio. € angesetzt. Die Umsätze der Jahre 2026 und 2027 reflektieren daher primär den potenziellen Beitrag des Standorts Steiermark.

Darüber hinaus befindet sich EverYield aktuell noch in der Aufbau- und Projektentwicklungsphase. Wesentliche operative Umsätze aus dem standardisierten Energy-Campus-Modell erwarten wir nach aktueller Planung ab 2028, sobald weitere Projekte schrittweise in Betrieb gehen. Bis dahin liegt der Fokus auf Projektentwicklung, Genehmigungen, Finanzierung und dem Aufbau der Plattform.

GBC AG: Was sollten Investoren in den kommenden 12 bis 24 Monaten besonders beobachten?

Mario Mildner: Die wichtigsten Meilensteine liegen in der Konkretisierung der Projektpipeline. Entscheidend wird sein, welche Standorte gesichert werden können, welche Genehmigungs- und Vertragsfortschritte erzielt werden und wie die technische sowie finanzielle Struktur der ersten Energy-Campus-Projekte final ausgestaltet wird.

Für Investoren sind aus unserer Sicht vier Punkte zentral: Erstens die Umsetzung des Eigenkapital-Commitments, zweitens der erfolgreiche Aufbau der Projektgesellschaften und Standorte, drittens belastbare Vertragsstrukturen mit Kommunen, Partnern und Abnehmern, und viertens der Fortschritt Richtung Bau und Inbetriebnahme der ersten Anlagen.

Wir sehen EverYield als langfristiges Infrastrukturthema. Der Investment Case entsteht nicht über kurzfristige Projektumsätze, sondern über den Aufbau wiederholbarer, regulierungsgetriebener Cashflows. Wenn es gelingt, die ersten Anlagen erfolgreich umzusetzen und daraus ein standardisierbares Modell abzuleiten, entsteht die eigentliche Plattformlogik: aus Klärschlamm wird Energie, aus Energie wird Infrastruktur und aus Infrastruktur wird langfristiger Unternehmenswert.

GBC AG: Herr Mildner, zum Abschluss: Warum kann die EverYield-Anleihe aus Ihrer Sicht für Investoren attraktiv sein?

Mario Mildner: Die Anleihe verbindet aus unserer Sicht drei Elemente, die in dieser Kombination im aktuellen Marktumfeld interessant sind: eine attraktive laufende Verzinsung in Höhe von 9,0 % p.a., ein realwirtschaftlich unterlegtes Infrastrukturthema und einen Markt, der nicht primär durch kurzfristige Konjunkturzyklen, sondern durch Regulierung und strukturellen Investitionsbedarf geprägt ist.

Investoren finanzieren mit der Anleihe den Aufbau der ersten Energy-Campus-Projekte und damit die Transformation eines heute häufig belastenden Entsorgungsstroms in eine nutzbare Infrastruktur-, Energie- und Rohstofflösung. Die wirtschaftliche Grundlogik basiert auf mehreren möglichen Erlösquellen: Entsorgungs- bzw. Contracting-Gebühren als Basiscashflow, ergänzende Energieerlöse, die Verwertung von Klärschlamm-Pellets sowie perspektivisch die Rückgewinnung und Vermarktung von Phosphor.

Attraktiv ist zudem, dass die geplante Finanzierung nicht isoliert steht. Neben der Anleihe ist ein substanzielles Eigenkapital-Commitment vorgesehen. Zudem zeigen die Unterlagen ein bereits indikatives Investoren-Commitment in Höhe von 6 Mio. €, was rund 20 % des geplanten Emissionsvolumens entspricht. Aus unserer Sicht ist das ein wichtiges Signal, weil es die frühe Marktvalidierung des Investment Case unterstützt. 

Gleichzeitig wollen wir transparent bleiben. EverYield befindet sich in einer frühen Entwicklungsphase. Die Anleihe ist daher keine klassische Bestandsinfrastruktur-Anleihe mit bereits laufenden operativen Cashflows, sondern eine entwicklungsorientierte Infrastrukturfinanzierung. Genau dafür bietet der angestrebte Zinssatz aus unserer Sicht eine angemessene Renditekomponente. Für Investoren, die ein regulatorisch getriebenes Infrastrukturthema mit klarer Skalierungslogik, realen Assets und langfristigem Marktbedarf suchen, kann die Anleihe daher eine interessante Beimischung im Bereich Unternehmens- und Infrastrukturanleihen darstellen.

GBC AG: Vielen Dank für das Interview.

Rechtlicher Hinweis / Disclaimer:
Die hier bereitgestellten Informationen zur Anleihe und zum öffentlichen Angebot der EverYield AG dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der EverYield AG dar und sind auch keine Empfehlung zum Kauf von Wertpapieren der EverYield AG. Das öffentliche Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des auf der Website der EverYield AG (https://everyield.at/) veröffentlichten, von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) am 29.05.2026 gebilligten und an die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) notifizierten Wertpapierprospekts. Der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger und kann über den folgenden Link kostenlos aufgerufen werden: https://everyield.at/wp-content/uploads/2026/05/Wertpapierprospekt_EverYield-AG.pdf. Potentiellen Anlegern wird dringend empfohlen, den Prospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Billigung des Prospekts nicht als Befürwortung der Wertpapiere durch die CSSF zu verstehen ist.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: 20260608_Everyield_Interview

Kontakt für Rückfragen:
GBC AG
Halderstrasse 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
research@gbc-ag.de
++++++++++++++++
Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR
Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher
Interessenkonflikt gegeben: (5a,6a,11); Einen Katalog möglicher
Interessenkonflikte finden Sie unter:
https://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung
+++++++++++++++
Fertigstellung: 08.06.2026 (12:35 Uhr)
Erste Weitergabe: 08.06.2026 (16:00 Uhr)


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2341652  08.06.2026 CET/CEST

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EUWAX Aktiengesellschaft: EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2026 in virtuell (Stuttgart) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EUWAX Aktiengesellschaft

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2026 in virtuell (Stuttgart) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.06.2026 / 15:00 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


EUWAX Aktiengesellschaft
Stuttgart
Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010
ISIN: DE 000 566 0104

Einladung zur Hauptversammlung


Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen

HAUPTVERSAMMLUNG 2026
 

unserer Gesellschaft ein, die am Donnerstag, den 16.07.2026 um 13:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – abgehalten wird.

Die gesamte Hauptversammlung wird für unsere ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte mit Bild und Ton in einem passwortgeschützten HV-Portal übertragen, welches über folgende Internetseite erreicht werden kann:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart.


Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 23.04.2026 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 werden der Hauptversammlung nach Maßgabe der §§ 175 Absatz 2, 176 AktG zugänglich gemacht. Die Dokumente sind von der Einberufung der Hauptversammlung an sowie auch während der gesamten Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter folgendem Link verfügbar:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Nachdem Herr Andreas Torner zum 31.12.2025 sein Amt niedergelegt hatte, wurde Herr Dirk Kipp vom Amtsgericht Stuttgart mit Wirkung zum 07.05.2026 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit von Herrn Kipp endet antragsgemäß zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16.07.2026. Daher steht die Wahl von Herrn Kipp zum Mitglied des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Herrn Dirk Kipp, Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) für Kapitalmarktgeschäft, Asset Management und Internationales Geschäft, wohnhaft in Stuttgart, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Herr Kipp erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG zur Vertrautheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist. Zudem verfügt er über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Herr Kipp hat angekündigt, dass er für den Fall seiner Wahl das Amt annehme.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Kipp über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Herrn Kipp in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH – Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender)

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)

Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Kipp zur Kenntnis gegeben:


Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 14.04.1962

Geburtsort: Esslingen

Staatsangehörigkeit: Deutsch


Aktuelle Tätigkeit

Seit 07/2024 Landesbank Baden-Württemberg
Mitglied des Vorstands für Kapitalmarktgeschäft, Asset Management und Internationales Geschäft


Frühere Tätigkeiten

Seit 10/2013 Landesbank Baden-Württemberg
07/2016 – 06/2024 Bereichsvorstand „Financial Institutions & Markets“
10/2013 – 06/2016 Bereichsleiter Treasury, Trading & Sales
10/1995 – 09/2013 Landesbank Berlin AG (LBB)
(bis 09/2006 ehemalige Bankgesellschaft Berlin AG)
01/2006 – 09/2013 Bereichsleiter Treasury und Trading
07/2001 – 12/2005 Bereichsleiter Eigenhandel
10/1995 – 06/2011 Abteilungsleiter Aktien- und Aktienderivatehandel
10/1991 – 09/1995 Dresdner Bank AG
01/1993 – 09/1995 Abteilungsleiter Aktienderivatehandel
10/1991 – 01/1993 Vertriebsmitarbeiter Derivate
07/1989 – 09/1991 Marimpex Mineralölhandel
07/1989 – 09/1991 Händler Erdölprodukte


Aus- und Weiterbildung

2001 Harvard Business School
Program for Management Development
04/1984 – 03/1989 Studium der Volkswirtschaft an der Universität Hamburg
Abschluss: Diplom-Volkswirt
10/1981 – 09/1983 Zeitsoldat bei der Marine in Wilhelmshaven (Dienstgrad Maat)
1968 – 1981 Grundschule und Lohmühlengymnasium Hamburg
Abschluss: Allgemeine Hochschulreife
6.

Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.

Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung bestehen und der Gesetzgeber eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vorschreiben sollte.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Der Abschlussprüfer hat zu prüfen, dass der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, und darüber einen Prüfungsvermerk zu erstellen. Gemäß § 120a Absatz 4 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde nach den Vorgaben des § 162 AktG erstellt, vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem entsprechenden Prüfungsvermerk versehen. Er ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

abrufbar und auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Alle der insgesamt ausgegebenen 5.150.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht, jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 5.150.000.

2. Allgemeine Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Auf Grundlage des § 118a AktG in Verbindung mit § 10 Absatz 2 der Satzung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird am 16. Juli 2026 ab 13:00 Uhr (MESZ) für unsere ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte vollständig in Bild und Ton in einem dafür eingerichteten HV-Portal übertragen. Die Übertragung erfolgt aus den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Stuttgart, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart. Dort wird auch der mit der Niederschrift über die Hauptversammlung beauftragte Notar zugegen sein. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht. Aktionäre, die während der Hauptversammlung im HV-Portal eingeloggt sind, sind im Sinne des § 118a und § 121 Absatz 4b AktG elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet. Das HV-Portal kann ab dem Nachweisstichtag über folgende Internetseite erreicht werden:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

Der Zugang zum HV-Portal erfolgt per Login durch Eingabe der persönlichen Zugangsdaten, die die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten nach form- und fristgerechter Anmeldung mit der Anmeldebestätigung erhalten.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist im Wege der Briefwahl sowie über Vollmachtserteilung möglich, und zwar auch elektronisch im Sinne des § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 AktG.

3. Anmeldung, Nachweisstichtag, Anmeldebestätigung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ist nur berechtigt, wer zum Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also am 24. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (nachfolgend „Nachweisstichtag“) Aktionär der Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte nachweist („ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre“). Es genügt ein Nachweis, der den Anforderungen des § 67c Absatz 3 AktG entspricht. Zulässig ist ebenfalls ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache, der sich auf den Nachweisstichtag bezieht. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, keine Aktionärsrechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ausüben können; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes – im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Ausübung der Aktionärsrechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktien.

Die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag mit Anforderung einer Anmeldebestätigung an die unten genannte Anschrift in Textform und in deutscher oder englischer Sprache durch einen Aktionär oder Intermediäre, bspw. das depotführende Institut, verstehen wir als Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Anmeldungen der Aktionäre sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens bis zum 09. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

 

EUWAX Aktiengesellschaft
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises wird die Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung und Übermittlung des Nachweises.

4. Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) können ihr Stimmrecht mittels Briefwahl per Post oder E-Mail oder im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal ausüben (nachfolgend auch „Briefwahl“).

a) Stimmabgabe per Post oder E-Mail

Für die Stimmabgabe per Post oder E-Mail können die Aktionäre das Formular verwenden, welches ihnen mit der Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung übersandt wird und das auf der Internetseite zur Verfügung steht, und an folgende Anschrift übermitteln:

 

EUWAX Aktiengesellschaft
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Die Stimmabgabe per Post oder E-Mail muss spätestens bis zum Ablauf des 15. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf von Stimmabgaben per Post oder E-Mail.

b) Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal

Die Stimmabgabe kann auch durch Nutzung des HV-Portals erfolgen. Dort muss die Stimmabgabe spätestens bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) Stimmabgaben über das HV-Portal, aber auch vorherige Stimmabgaben per Post oder E-Mail, ändern oder widerrufen.

Das HV-Portal kann über folgende Internetseite erreicht werden:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

5. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, d.h. durch Dritte, einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder – insoweit allerdings nur das Stimmrecht – durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.

a)

Weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen Weisungen für jede Ausübung des Stimmrechts enthalten. Liegt den Stimmrechtsvertretern keine ausdrückliche Weisung vor, enthalten sie sich der Stimme. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte also nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind nicht berechtigt, Fragen, Anträge oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars entgegenzunehmen.

b)

Intermediäre oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen

Für die Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. von Kreditinstituten) oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen (z.B. von Aktionärsvereinigungen) sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts) oder einer diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution (z.B. einer Aktionärsvereinigung) rechtzeitig mit diesen zur Form der Vollmacht abzustimmen.

c)

Sonstige Dritte

Wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut) noch eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (z.B. eine Aktionärsvereinigung), sondern ein sonstiger Dritter bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die Aktionäre werden gebeten, für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten das Vollmachtsformular zu verwenden, welches die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung erhalten und das zusätzlich auch auf der Internetseite zur Verfügung steht. Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.

d)

Hinweise

Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben möchten, werden gebeten, für die Erteilung einer Vollmacht und ggf. von Weisungen die mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten und zusätzlich auch auf der Internetseite zur Verfügung stehenden Vollmacht- und Weisungsformulare zu verwenden und diese bzw. den Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung eines Dritten, sofern diese unmittelbar dem Dritten gegenüber erfolgt, per Post oder per E-Mail an folgende Anschrift zu übermitteln:

EUWAX Aktiengesellschaft
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Die Erteilung bzw. der Nachweis, die Änderung oder der Widerruf von Vollmacht und ggf. (bei von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern) Weisungen per Post oder per E-Mail müssen spätestens bis zum Ablauf des 15. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der zuvor genannten Adresse zugehen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können auch über das HV-Portal Vollmachten und (im Fall der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) Weisungen erteilen oder einen Nachweis der Bevollmächtigung übermitteln (vgl. § 134 Absatz 3 Satz 4 AktG). Dies muss spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt in der virtuellen Hauptversammlung am 16. Juli 2026 erfolgen.

Aktionäre können auch durch Nutzung des HV-Portals ihre einmal erteilte Vollmacht und (im Fall der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) erteilte Weisungen ändern bzw. widerrufen. Widerruf und Änderungen müssen ebenfalls spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt am 16. Juli 2026 erfolgt sein.

6. Reihenfolge der Behandlung von Erklärungen zur Stimmabgabe

Bei voneinander abweichenden Erklärungen zur Stimmrechtsausübung, die auf demselben Übermittlungsweg (HV-Portal, E-Mail oder per Post) fristgemäß eingehen, wird nur die über diesen Übermittlungsweg zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung berücksichtigt.

Gehen über das HV-Portal und per E-Mail und/oder per Post voneinander inhaltlich abweichende Erklärungen zur Stimmrechtsausübung fristgemäß ein, werden ausschließlich die über das HV-Portal zugegangenen Erklärungen berücksichtigt.

7. Rechte der Aktionäre

a) Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Diese Schwelle wird mit 257.500 Aktien an der EUWAX Aktiengesellschaft erreicht.

Gemäß § 87 Absatz 4 AktG kann die Hauptversammlung zudem auf Antrag nach § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG die nach § 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte Maximalvergütung für den Vorstand herabsetzen.

Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Absatz 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung ist gemäß § 122 AktG schriftlich an den Vorstand zu richten und muss spätestens bis Montag, 15. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich zugegangen sein. Entsprechende Verlangen sind an folgende Adresse zu richten:

 

EUWAX Aktiengesellschaft, Vorstand / Ressort CFO, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem alsbald nach ihrer Bekanntmachung den Aktionären gemäß § 125 AktG mitgeteilt und über die folgende Internetadresse zugänglich gemacht:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:

 

EUWAX Aktiengesellschaft, Leitung Group Finance, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart

 

E-Mail: euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung und gegebenenfalls der nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalte werden wir, soweit sie zugänglich zu machen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

zugänglich machen, wenn sie uns spätestens bis zum Ablauf des 01. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Anschrift oder der oben genannten E-Mail-Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlichen.

Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung oder eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten im Sinne des § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG bzw. beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht auf den oben beschriebenen Wegen ausgeübt werden, sobald die Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können. Sofern der Aktionär, der den Antrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (siehe d) in diesem Abschnitt), ohne dass es dafür einer vorherigen Übersendung des Antrags bzw. Wahlvorschlags gemäß den §§ 126, 127 AktG bedarf (§§ 130a Absatz 5 Satz 3, 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG).

c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder dessen Bevollmächtigter nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung gemäß § 131 Absatz 1 AktG vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht vorgesehen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Absatz 1f AktG anordnet, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation im Rahmen eines Redebeitrags über das HV-Portal ausgeübt werden können.

Gemäß § 131 Absatz 4 Satz 1 AktG ist eine Auskunft, die Aktionären außerhalb der Hauptversammlung wegen ihrer Eigenschaft als Aktionär gegeben worden ist, jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ein Verlangen nach § 131 Absatz 4 Satz 1 AktG von elektronisch zur Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal übermittelt werden kann.

Gemäß § 131 Absatz 5 Satz 1 AktG können Aktionäre, denen eine Auskunft verweigert wird, verlangen, dass ihre Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Hauptversammlung aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ein Verlangen nach § 131 Absatz 5 Satz 1 AktG von elektronisch zur Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal übermittelt werden kann.

d) Rederecht gemäß § 130a Absatz 5 und Absatz 6 AktG

In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zur Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und deren Bevollmächtigte ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Auskunftsverlangen gemäß § 131 Absatz 1 AktG und Nachfragen gemäß § 131 Absatz 1d AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Redebeiträge können spätestens ab Beginn der Hauptversammlung über das HV-Portal angemeldet werden. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzungen für eine Live-Videozuschaltung sind daher ein internetfähiges, funktionstüchtiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Weitere Einzelheiten zu den Abläufen und den technischen Voraussetzungen für Redebeiträge werden auf der Internetadresse

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

zur Verfügung gestellt.

e) Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Absätze 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 130a Absatz 1 bis 4 AktG das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.

Solche Stellungnahmen sind in deutscher oder englischer Sprache und ausschließlich über das HV-Portal in Textform in dem dafür vorgesehenen Textfeld einzureichen, dies bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 10. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Der Umfang je Stellungnahme darf 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen nicht überschreiten.

Das HV-Portal kann unter folgendem Link erreicht werden:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

Stellungnahmen, die den genannten Anforderungen genügen, werden spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum Ablauf des 11. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im HV-Portal unter Veröffentlichung des Namens des Aktionärs den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zugänglich gemacht, soweit nicht ausnahmsweise gemäß § 130a Absatz 3 Satz 4 AktG von einer Zugänglichmachung abgesehen werden kann. Im Rahmen von Stellungnahmen übermittelte Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht als solche berücksichtigt. Sie sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Wegen einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären. Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet zudem keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Absatz 1a AktG.

f) Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG

Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, wird die Möglichkeit eingeräumt, im Wege der elektronischen Kommunikation gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären (§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG). Ein Widerspruch kann ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden.

Hierfür steht ebenfalls das HV-Portal zur Verfügung, das unter folgendem Link erreicht werden kann:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

g) Erhalt einer Bestätigung über den Zugang der Stimmabgabe gemäß § 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5, Absatz 2 Satz 2 AktG und eines Nachweises der Stimmzählung gemäß § 129 Absatz 5 AktG

Nach § 118 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts dem Abgebenden der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme nach den Anforderungen gemäß Art. 7 Absatz 1 und Artikel 9 Abs. 5 Unterabsatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118 Absatz 1 Satz 4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln. Aktionäre bzw. Bevollmächtigte können im HV-Portal die Bestätigung des Zugangs ihrer Stimmabgabe unmittelbar nach deren Ausübung abrufen und ausdrucken.

Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Absatz 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Absatz 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

Die vorbezeichnete Anfrage von Aktionären oder Bevollmächtigten kann innerhalb der genannten Frist gerichtet werden an:

 

EUWAX Aktiengesellschaft, Leitung Group Finance, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart

 

E-Mail: euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de

8. Veröffentlichungen auf der Internetseite

Unter der folgenden Internetadresse können die nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente und die Informationen gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 eingesehen werden:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

Nach der Hauptversammlung werden dort auch die Abstimmungsergebnisse sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden veröffentlicht.

9. Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet. Eine Abstimmung ist dazu nicht vorgesehen (siehe Erläuterung bei Tagesordnungspunkt 1). Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge verbindlichen Charakter, unter dem Tagesordnungspunkt 7 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).

10. Erläuterung der UTC Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)

Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MEZ bzw. MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde bzw. UTC = MESZ minus zwei Stunden.

11. Technischer Support und Hinweise zur Verfügbarkeit der Übertragung und des HV-Portals

Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und/oder Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht der Gesellschaft zurechenbares vorsätzliches Verhalten vorliegt. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

12. Hinweise zum Datenschutz

Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir unsere Aktionäre über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung informieren.

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die EUWAX Aktiengesellschaft.

Kontaktdaten:

 

EUWAX Aktiengesellschaft
Börsenstr. 4
70174 Stuttgart
Website: www.euwax-ag.de
E-Mail: investor-relations@boerse-stuttgart.de

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

 

EUWAX Aktiengesellschaft
Datenschutz
Börsenstr. 4
70174 Stuttgart
E-Mail: dsb@boerse-stuttgart.de

Im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten unserer Aktionäre und gegebenenfalls ihrer gesetzlichen Vertreter oder rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten: Namen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Aktienbesitzart, die Anmeldebestätigungsnummer, die Zugangsdaten zum HV-Portal und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z. B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Eingereichte Stellungnahmen werden mit Namen im HV-Portal veröffentlicht. Zudem werden Namen, Wohnort, Aktienbestand, Aktienbesitzart und Anmeldebestätigungsnummer über das Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.

Sofern Aktionäre oder deren Bevollmächtigte mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir auch die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder dem Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs im Internet veröffentlicht (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG).

Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und gegebenenfalls ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der (virtuellen) Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung nach §§ 118 ff. AktG zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist insoweit Art. 6 Absatz 1 S. 1 lit. c) DSGVO.

Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 S. 1 lit. c) DSGVO.

Die Dienstleister, die im Rahmen der Vorbereitung, Abwicklung und Nachbereitung der Hauptversammlung beauftragt werden (bspw. für Versand der Einladung oder bei der Anmeldung zur Hauptversammlung und deren Durchführung), verarbeiten diese Daten in Deutschland, wobei bei Ausfällen ggfs. auf europäische Länder ausgewichen werden kann. Sie erhalten von uns nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der EUWAX Aktiengesellschaft.

Wir bzw. unsere beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Intermediäre (i.d.R. die depotführenden Institute der Aktionäre) oder von den Aktionären selbst z.B. bei der Übermittlung von Stellungnahmen im HV-Portal.

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Danach anonymisieren oder löschen wir personenbezogene Daten, soweit uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen Verfahren erforderlich ist.

Wir setzen keine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling (eine automatisierte Analyse Ihrer persönlichen Umstände) ein.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:

Das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der verarbeiteten Daten zu erhalten (Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO),

das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Ergänzung unvollständiger Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO),

das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO),

das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO).

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die oben genannten Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten geltend machen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart

 

Stuttgart, im Juni 2026

EUWAX Aktiengesellschaft

Der Vorstand


08.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2341626  08.06.2026 CET/CEST

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OHB SE: Hauptversammlung der OHB SE beschließt Dividendenzahlung von EUR 0,60 je Aktie und Annahme des Wahlvorschlags für den Aufsichtsrat

OHB SE

/ Schlagwort(e): Hauptversammlung

Hauptversammlung der OHB SE beschließt Dividendenzahlung von EUR 0,60 je Aktie und Annahme des Wahlvorschlags für den Aufsichtsrat

08.06.2026 / 14:45 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hauptversammlung der OHB SE beschließt Dividendenzahlung von EUR 0,60 je Aktie und Annahme des Wahlvorschlags für den Aufsichtsrat

Die Aktionärinnen und Aktionäre der OHB SE (ISIN: DE0005936124, Prime Standard) haben während der heutigen Hauptversammlung alle zur Abstimmung gestellten Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit beschlossen. Die Versammlung wurde virtuell, d. h. ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt und zeitgleich im Internet übertragen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten mit EUR 0,60 je Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende auf dem Niveau des Vorjahres. Einem entsprechenden Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat haben die Aktionärinnen und Aktionäre heute zugestimmt. Gleiches gilt für alle weiteren Beschlussvorschläge der Tagesordnung. Dabei handelte es sich im Einzelnen um die Billigung des Vergütungsberichts, die Entlastung der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer, die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder , zwei neue Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. zur Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft, über die Schaffung von jeweils einem Bedingten Kapitals sowie über die entsprechenden Änderungen der Satzung sowie die Ergänzung des Genehmigten Kapitals 2025 sowie über die entsprechende Satzungsänderung. Außerdem wurde Dr. Theodor Weimar für drei Jahre als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt. Er folgt auf Claire Wellby, die ihr Mandat zum Ablauf der Hauptversammlung niedergelegt hat.

Kontakt:
Medienvertreter:
Marianne Radel
Unternehmenskommunikation
Tel: +49 421 2020 9159
E-Mail: marianne.radel@ohb.de

Investoren und Analysten:
Marcel Dietz
Investor Relations
Tel: +49 421 2020 6426
E-Mail: ir@ohb.de


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ISIN: DE0005936124
WKN: 593612
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2341534  08.06.2026 CET/CEST

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