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Die Wiederverwertung von Rohstoffen und Abfallprodukten ist aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht unverzichtbar. Für langfristig orientierte Anleger bieten sich attraktive Chancen, um von diesem zukunftsweisenden Markt zu profitieren. Wir stellen drei spannende Recycling-Aktien vor.
Metalle, Plastik und andere Abfallstoffe zu neuen Produkten verarbeiten und damit Geld verdienen: Die Kreislaufwirtschaft kann auch für Anleger lukrativ sein. Doch dafür müssen viele Faktoren stimmen. „Für institutionelle Investoren bieten sich bislang wenige Pure Plays unter den Unternehmen an, in deren Geschäftsmodell die Kreislaufwirtschaft fokussiert“, meint Alexander Funk, Mitgeschäftsführer bei der Fondsboutique rezooM Capital. Das Anlageuniversum sei deutlich größer bei Unternehmen, die Recycling nur als Teil ihres Geschäftsmodells betreiben. Interessant ist, dass der Verkauf recycelter Materialien oft deutlich höhere Margen erzielt als das industrielle Recycling im Auftrag von Kunden.
Die Abfallbeseitigung ist für Alexander Funk ein treffendes Beispiel für eine Branche, die zunehmend auf Recycling und den Verkauf wiederverwerteter Materialien setzt. Ebenso profitabel gestaltet sich für Abfallentsorger die Energiegewinnung aus Abfällen. „Die Unternehmen können mit Biogas nicht nur den eigenen Energiebedarf decken, sondern auch als Energielieferant für Endkunden von den steigenden Energiepreisen profitieren. Unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten bieten diese Geschäftsmodelle den Investoren eine größere Stabilität.“
Das Plastik- und Kunststoffrecycling steckt in der Kommerzialisierung noch in den Kinderschuhen. Hier geht es um das Zerlegen von Materialien in ihre chemischen Bestandteile, um daraus neue Produkte herzustellen. Deutlich weiter ist das Recycling von Metallen: Dank Kameras, Sensoren und künstlicher Intelligenz können Metalle, Elektro- und Elektronikschrott immer günstiger und präziser automatisiert getrennt werden. Ein großer Fortschritt für die Branche. Die Lebensmittelindustrie bietet ein weiteres Einsatzgebiet für die Wiederverwertung von Materialien. Abfallprodukte werden hier zunehmend zu Dünger, Tierfutter, grünem Treibstoff oder Biogas verarbeitet, was sie zu einer wichtigen Quelle für nachhaltige Energie macht.
Damit neue Technologien den kommerziellen Durchbruch schaffen, müssen schnell Skaleneffekte erzielt werden, erklärt Simon Frank, Anlagestratege bei Pictet Asset Management: „Letztlich ist der Erfolg der Kreislaufwirtschaft auch eine Preisfrage. Sobald Recycling-Technologien ökonomischer sind als der Abbau neuer Ressourcen, werden sie sich am Markt durchsetzen.“ Anleger sollten das Thema Kreislaufwirtschaft in ihren Portfolios berücksichtigen, jedoch wie bei anderen Zukunftsthemen breit diversifizieren. Wir stellen drei Aktien vor, über die sich das Geschäft der Kreislaufwirtschaft mit unterschiedlichen Ansätzen und Produkten abbilden lässt.
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Beim Hamburger Kupferrecycler Aurubis brauchen Anleger Geduld. Das MDAX-Unternehmen investiert 1,7 Mrd. Euro in neue Prozesstechniken und Recyclingfabriken. Besonders im Fokus steht das kürzlich eröffnete Multimetall-Recyclingwerk in Georgia, USA, mit einem Budget von 740 Mio. Euro. In einem Umfeld, in dem die US-Regierung zunehmend auf lokale Produktion und die Stärkung heimischer Lieferketten setzt, positioniert sich Aurubis dort als Vorreiter im Zukunftsmarkt Multimetall-Recycling. Dies verschafft dem Unternehmen einen wichtigen Zugang zum wachsenden US-Markt.
Auch auf dem deutschen Heimatmarkt setzt Aurubis auf Innovation und Effizienz. Angesichts der energieintensiven Produktion ist das Unternehmen auf langfristig stabile und günstige Strompreise angewiesen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Hier fließen 300 Mio. Euro in den Ausbau der Prozesskette für Edelmetalle, um Durchlaufzeiten zu verkürzen und die operativen Kosten zu senken.
Im Geschäftsjahr 2023/24 (September) konnte Aurubis den operativen Gewinn um 19 % auf 413 Mio. Euro steigern. Für 2024/25 rechnet das Management jedoch mit Gegenwind auf den Beschaffungsmärkten und setzt daher den Prognosekorridor für den operativen Gewinn nur auf 300 bis 400 Mio. Euro. Sollten jedoch die Schmelzlöhne und Kupferpreise im Verlauf des Jahres steigen, könnte Aurubis in den kommenden Quartalen positiv überraschen.
Die an der Börse Oslo gelistete US-Gesellschaft Agilyx hat sich auf das chemische Pyrolyseverfahren spezialisiert, mit dem Kunststoffabfälle in reines Plastik oder Mineralöl zerlegt werden. Das Marktpotenzial ist enorm: Jährlich entstehen weltweit mehr als 440 Millionen Tonnen Plastikmüll, von denen weniger als 10 % recycelt werden. Rund 50 % landen auf Deponien, weitere 20 % verschmutzen die Umwelt.
Um die industrielle Verarbeitung voranzutreiben, hat Agilyx das Joint-Venture Cyclyx International gegründet, an dem LyondellBasell und ExxonMobil zur Hälfte beteiligt sind. Die beiden Partner finanzieren den Bau der ersten kommerziellen Pyrolyse-Anlage, die bis Mitte 2025 in Betrieb gehen soll. Für jede recycelte Tonne Kunststoff erhält Agilyx dann mengenabhängige Lizenzgebühren.
Die Langfristziele sind ambitioniert: Bis 2030 sollen bis zu 100 Millionen Tonnen Plastikmüll jährlich in Cyclyx-Anlagen recycelt werden. Das Joint-Venture bietet über seine Konsortiumstruktur weiteren Interessenten wie Ölkonzernen, Konsumgüterherstellern oder Abfallentsorgern die Möglichkeit, sich zu beteiligen und die Recycling-Technologie an ihre Bedürfnisse anzupassen. Danone, Coca-Cola, Nestlé oder Ikea planen zum Beispiel, bis 2030 mindestens die Hälfte ihrer Verpackungen aus recyceltem Plastik herzustellen. Gelingt es Agilyx, die ersten Großkunden zu gewinnen, könnte dies eine Neubewertung der Aktie nach sich ziehen.
Der zweitgrößte Abfallentsorger der USA, Republic Services, hat den Einstieg in die Erzeugung von Biogas aus Müll gewagt. Rund 50 % der bei der Abfallentsorgung freigesetzten Gase bestehen aus Methan, also Biogas. Das erste kommerzielle Projekt läuft seit 2023 in Kalifornien. Zusätzlich investiert das Unternehmen bis zu 300 Mio. US-Dollar in den Aufbau von vier Standorten, an denen Kunststoff-Polymere zu neuen Produkten recycelt werden.
Der Beitrag des Recyclinggeschäfts am Gesamtumsatz ist mit weniger als 3 % noch gering. 75 % der Erlöse erzielt Republic Services durch den Mülltransport und die Abfallentsorgung über ein landesweites Netz firmeneigener Betriebe. Dieses Kerngeschäft treibt auch das Ergebniswachstum: Für das laufende Geschäftsjahr wird ein Gewinnanstieg im mittleren zweistelligen Bereich erwartet. Zwischen 2020 und 2023 konnte der Konzern den Gewinn je Aktie bei stabilen Umsätzen durchschnittlich um 16 % jährlich steigern, gestützt von einer operativen Marge von 20 %.
Kein Wunder also, dass die Aktie 2024 bereits um 33 % zugelegt hat. Ist die Geschäftsausweitung erfolgreich, scheint das Kurspotenzial aber längst nicht ausgeschöpft. Besonders attraktiv für Anleger ist die Dividendenhistorie. Republic Services hat in den letzten 21 Jahren die Ausschüttung kontinuierlich erhöht, selbst nach Investitionen von 5,5 Mrd. US-Dollar in Übernahmen allein in den vergangenen drei Jahren.
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Mynaric AG / Schlagwort(e): Planzahlen Mynaric aktualisiert Prognose für die wichtigsten finanziellen Leistungskennzahlen für 2024 und senkt die Prognose für Umsatz und Auftragsbestand bei optischen Kommunikationsterminals 03.01.2025 / 20:17 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MÜNCHEN, 3. Januar 2025– Die Mynaric AG (NASDAQ: MYNA; ISIN: US62857X1019) (FRA: M0YN; ISIN: DE000A31C305) (das „Unternehmen“) aktualisiert ihre am 20. August 2024 veröffentlichte Prognose für das Gesamtjahr 2024 für ihre wichtigsten finanziellen Leistungskennzahlen. IFRS-15-Umsatz: Das Unternehmen erwartet nun für das Gesamtjahr 2024 einen IFRS-15-Umsatz in Höhe von 14,1 Mio. EUR gegenüber der bisherigen Prognose von 16,0 Mio. EUR bis 24,0 Mio. EUR. Der Rückgang der Prognose ist darauf zurückzuführen, dass sich die Auslieferung der CONDOR Mk3-Terminals, die ursprünglich für Ende 2024 erwartet wurde, aufgrund von Engpässen bei Schlüsselkomponenten seitens der Lieferanten auf Anfang 2025 verschoben hat. Diese Verzögerungen führen dazu, dass ein Umsatz in Höhe von ca. 2,6 Mio. EUR für Terminals, deren Auslieferung ursprünglich für 2024 erwartet wurde und die nun voraussichtlich Anfang 2025 ausgeliefert werden, erst dann als Umsatz verbucht werden kann. Operativer Verlust: Die bisherige Unternehmensprognose eines operativen Verlustes zwischen 55,0 Mio. EUR und 50,0 Mio. EUR bleibt unverändert. Einzahlungen aus Kundenverträgen(1): Die bisherige Unternehmensprognose einer Spanne von 45,0 Mio. EUR bis 50,0 Mio. EUR bleibt unverändert. Auftragsbestand für optische Kommunikationsterminals(2): Das Unternehmen erwartet nun einen Auftragsbestand für optische Kommunikationsterminals zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 787 Terminals gegenüber der zuvor kommunizierten Unternehmensprognose einer Spanne von 800 bis 1.000 Terminals. Die Senkung der Prognose ist auf zeitliche Verschiebungen bei Verträgen für neue Terminals zurückzuführen, deren Abschluss bisher für 2024 erwartet wurde und der nun für 2025 erwartet wird. (1) Die Einzahlungen aus Kundenverträgen umfassen Zahlungen von Kunden im Rahmen von Bestellungen und anderen unterzeichneten Vereinbarungen, einschließlich aufgelaufener Meilensteinzahlungen im Rahmen von Kundenprogrammen. (2) Der Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals stellt die Menge aller offenen optischen Kommunikationsterminals im Rahmen von unterzeichneten Kundenprogrammen am Ende eines Berichtszeitraums dar. Weitere Erklärungen dazu, wie Mynaric diese Kennzahlen verwendet, finden Sie im Jahresbericht 2023, der auf der Investor Relations Website von Mynaric veröffentlicht wurde. Über Mynaric Mynaric (NASDAQ: MYNA)(FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com. Zukunftsgerichtete Aussage Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Alle Aussagen in dieser Mitteilung, die sich nicht auf historische oder aktuelle Fakten beziehen, einschließlich Aussagen zu unseren künftigen Betriebsergebnissen und unserer Finanzlage, zur Branchendynamik, zu unserer Geschäftsstrategie und unseren Plänen sowie zu unseren Zielen für künftige Geschäfte, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen unsere Meinungen, Erwartungen, Annahmen, Überzeugungen, Absichten, Schätzungen oder Strategien in Bezug auf die Zukunft dar, die sich möglicherweise nicht realisieren lassen. Zukunftsgerichtete Aussagen werden häufig durch Begriffe wie „antizipieren“, „glauben“, „könnten“, „schätzen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „Ziel“, „beabsichtigen“, „sich freuen auf“, „können“, „planen“, „potenziell“, „vorhersagen“, „projizieren“, „sollten“, „Ziel“, „werden“, „würden“ und/oder die Verneinung dieser Begriffe oder andere ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet, die zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen sollen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen weitgehend auf unseren derzeitigen Erwartungen und Prognosen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und finanzieller Trends, von denen wir glauben, dass sie sich auf unsere Finanzlage, unsere Betriebsergebnisse, unsere Geschäftsstrategie, unsere kurz- und langfristigen Geschäftsabläufe und -ziele sowie unseren Finanzbedarf auswirken könnten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und Annahmen, die schwer vorhersehbar sind oder sich unserer Kontrolle entziehen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den erwarteten oder in den zukunftsgerichteten Aussagen implizierten Ergebnissen abweichen. Zu diesen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen gehören unter anderem (i) die Auswirkungen geopolitischer Spannungen oder der weltweiten COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft, unsere Branche und Märkte sowie unser Geschäft, (ii) Risiken im Zusammenhang mit unserer begrenzten Betriebsgeschichte, unserer Vergangenheit mit erheblichen Verlusten und der Umsetzung unserer Geschäftsstrategie, (iii) Risiken im Zusammenhang mit unserer Fähigkeit, unsere Produkte erfolgreich herzustellen und einzusetzen, und Risiken im Zusammenhang mit der Serienproduktion unserer Produkte, (iv) Risiken im Zusammenhang mit unserem Verkaufszyklus, der lang und kompliziert sein kann, (v) Risiken im Zusammenhang mit unserer begrenzten Erfahrung mit der Auftragsabwicklung, (v) Risiken im Zusammenhang mit unserer begrenzten Erfahrung in der Auftragsabwicklung, unserer Abhängigkeit von Drittanbietern und externen Beschaffungsrisiken, (vi) Risiken im Zusammenhang mit Defekten oder Leistungsproblemen unserer Produkte, (vii) Auswirkungen des Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktes für Laserkommunikationstechnologie im Allgemeinen, (viii) Risiken im Zusammenhang mit unserer Fähigkeit, zukünftiges Wachstum effektiv zu managen und ausreichende Finanzmittel für den Betrieb und das kontinuierliche Wachstum unseres Unternehmens zu erhalten, (ix) Risiken im Zusammenhang mit der Ungewissheit der prognostizierten Finanzinformationen, (x) Risiken im Zusammenhang mit unserer Fähigkeit, unser geistiges Eigentum und unsere Eigentumsrechte angemessen zu schützen und (xi) Änderungen der regulatorischen Anforderungen, staatlichen Anreize und Marktentwicklungen. Darüber hinaus tauchen von Zeit zu Zeit neue Risiken auf. Es ist für unsere Geschäftsleitung nicht möglich, alle Risiken vorherzusagen, noch können wir die Auswirkungen aller Faktoren auf unser Geschäft oder das Ausmaß, in dem ein Faktor oder eine Kombination von Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse, von denen in den von uns gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, beurteilen. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und Annahmen ist es möglich, dass die in dieser Mitteilung erwähnten zukunftsgerichteten Ereignisse und Umstände nicht eintreten und dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich und nachteilig von den in den zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Wir warnen Sie daher davor, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, und wir schränken alle unsere zukunftsgerichteten Aussagen durch diese Vorsichtshinweise ein. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Obwohl wir glauben, dass die Erwartungen, die sich in den zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln, angemessen sind, können wir nicht garantieren, dass die zukünftigen Ergebnisse, Aktivitätsniveaus, Leistungen oder Ereignisse und Umstände, die sich in den zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln, erreicht werden oder eintreten. Weder wir noch irgendeine andere Person übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zukunftsgerichteten Aussagen. Weder wir noch andere Personen sind verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Mitteilung oder an andere Gegebenheiten anzupassen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Sie sollten diese Mitteilung in dem Bewusstsein lesen, dass unsere tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen sowie Ereignisse und Umstände erheblich von unseren Erwartungen abweichen können. Diese Mitteilung kann bestimmte Finanzkennzahlen enthalten, die nicht in Übereinstimmung mit IFRS dargestellt werden. Solche Finanzkennzahlen sind keine Messgrößen für die finanzielle Leistung gemäß IFRS und können Posten ausschließen, die für das Verständnis und die Bewertung unserer Finanzergebnisse von Bedeutung sind. Daher sollten diese Kennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zum Periodenverlust oder anderen Rentabilitäts-, Liquiditäts- oder Leistungskennzahlen nach IFRS betrachtet werden. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass unsere Darstellung dieser Kennzahlen möglicherweise nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar ist, die möglicherweise anders definiert und berechnet werden. Ende der Insiderinformation 03.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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EQS News ID: | 2061439 |
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Die neuen Fiskalregeln werden das Versprechen kaum halten, mehr Flexibilität, Transparenz und Effektivität gleichzeitig zu gewährleisten. Das europäische Schuldenproblem lässt sich so nicht lösen.
Seit April 2024 gelten in der EU neue Fiskalregeln. Sie sollen die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Solide Staatsfinanzen sind grundsätzlich wichtig, um günstige Refinanzierungsbedingungen zu erzielen und fiskalische Spielräume zu erweitern.
In einer Währungsunion unabhängiger Fiskalstaaten sind sie zudem Voraussetzung dafür, dass die einheitliche Geldpolitik der Zentralbank nicht von fiskalischen Motiven dominiert und die Staatengemeinschaft nicht in Solidarhaftung genommen wird. Andernfalls drohen hohe Inflation, ein Abwälzen von Schuldenlasten auf die solideren Staaten sowie Fehlanreize, unpopuläre Reformen zu unterlassen und sich in der Krise auf Finanzhilfen zu verlassen.
Die Fiskalregeln sind seit ihrer Einführung umstritten. Einerseits wird ihre Effektivität bemängelt, was wiederholt zu Zweifeln an der Stabilität der Währungsunion geführt hat. Bereits in den 1990er-Jahren wurde kritisiert, dass die fiskalischen Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages missachtet wurden und der Euro-Beitritt nicht nur Staaten mit nachhaltiger Finanzpolitik vorbehalten blieb. Ebenso konnte der 1997 vereinbarte Stabilitäts- und Wachstumspakt die Haushaltsdisziplin vieler Staaten nicht gewährleisten.
Den entscheidenden Bruch erfuhr der Pakt 2003 durch die Regelverletzungen Deutschlands und Frankreichs und ihre Weigerung, die Defizitverfahren zu akzeptieren. Der Pakt wurde daraufhin 2005 gesichtswahrend „reformiert“ und infolge der Euro-Staatsschuldenkrise in den 2010er-Jahren vor allem um präventive Regeln ergänzt. Der Erfolg blieb jedoch aus, da die Regeln eher komplexer statt schlagkräftiger wurden und die Kommission bei der Regeldurchsetzung zunehmend diskretionär agierte.
Die geringen Einhaltungsquoten der am höchsten verschuldeten Staaten belegen die mangelnde Effektivität der Fiskalregeln. Gemäß dem Compliance Tracker des Europäischen Fiskalausschusses halten sich Frankreich und Italien mit durchschnittlich weniger als 30 % am wenigsten an die Regeln, gefolgt von Portugal, Griechenland, Spanien und Belgien. Sanktionen erfolgten aber nie.
Andererseits wurde von den hochverschuldeten Staaten bemängelt, dass die Fiskalregeln zu restriktiv und nicht mehr zeitgemäß seien. Wichtige öffentliche Investitionen würden ausbleiben und das Wirtschaftswachstum gehemmt. Vor allem eine Rückkehr zu den zwischen 2020 und 2023 ausgesetzten Fiskalregeln wurde kritisch gesehen, da dies den hochverschuldeten Staaten ab 2024 eine erhebliche Konsolidierung ihrer Staatsfinanzen abverlangt und den Ausgabenspielraum eingeschränkt hätte.
Allen voran diese Staaten sowie die Kommission forderten flexiblere Regeln. Dabei entbehrte es nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet die Kommission davon überzeugt war, mehr Einfluss erhalten zu müssen, obwohl sie es selbst nicht vermocht hatte, als Hüterin der Verträge die Fiskalregeln konsequent durchzusetzen.
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Durch die Reform sollen die Regeln einfacher, transparenter und wirkungsvoller werden. Die Grenzen der Defizit- und Schuldenstandsquote von 3 bzw. 60 % des BIP gelten weiterhin, allerdings wird der Pfad zu soliden Staatsfinanzen zwischen den Staaten und der Kommission künftig bilateral ausgehandelt.
In nationalen mittelfristigen Fiskalstrukturplänen legen die Staaten einen mindestens vierjährigen Anpassungspfad für ihre Netto-Primärausgaben fest. Anhand von Schuldentragfähigkeitsanalysen und quantitativer Vorgaben überprüft die Kommission die Eignung der nationalen Pläne. Verpflichtet sich ein Staat zu bestimmten Reform- und Investitionsmaßnahmen, kann der länderspezifische Anpassungszeitraum auf sieben Jahre gestreckt werden. Dadurch soll die nationale Eigenverantwortung und Regelbindung gestärkt werden.
Nicht jede Reform bedeutet jedoch eine Verbesserung. Dies lässt sich am Beispiel Frankreichs illustrieren. Zwar hat Frankreich seit 1974 keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorgelegt, wodurch die Schuldenquote von damals 16 auf 110 % im Jahr 2023 gestiegen ist. Jedoch ist der Ende November 2024 von der Kommission bewilligte französische Fiskalstrukturplan Anfang Dezember durch den Sturz der Regierung Barnier bereits veraltet. Auslöser des Misstrauensvotums war ein Streit über den französischen Haushalt.
Der angebliche „Sparhaushalt“ sah allerdings vor, die Verschuldung auch in den kommenden Jahren erheblich auszuweiten. Die geplanten 5,0 respektive 4,6 % Haushaltsdefizit in den kommenden beiden Jahren wären nur nicht ganz so hoch ausgefallen wie das diesjährige Defizit von 6,1 %. Das 3-Prozent-Ziel hätte Frankreich gemäß nationalem Plan erst 2029 knapp eingehalten. Die Schuldenquote hätte sich auf 116,5 % erhöht und wäre erst ab dem Jahr 2031 um mehr als 1 % reduziert worden, was für hochverschuldete Staaten verpflichtend ist. Im Jahr 2041 hätte die Schuldenquote immer noch mehr als 100 % betragen, was die Kommission dennoch als Erfolg wertete. Für die versprochenen Reformen und Investitionen hätten mehrheitlich die nächsten und übernächsten Regierungen sorgen müssen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Vereinbarungen über mehrere Wahlzyklen hinaus von neuen Regierungen jeweils neu verhandelt werden.
Die schöne Planbarkeit ist somit Augenwischerei. Dass auch Deutschland, das aufgrund seiner Regierungskrise noch keinen nationalen Plan nach Brüssel schickte, bereits erwogen hat, den Abbaupfad ebenfalls auf sieben Jahre zu strecken, erinnert stark an den deutsch-französischen Bruch von 2003 und wäre ein fatales Signal für die Glaubwürdigkeit und Effektivität der neuen Fiskalregeln.
Dr. Jörg König studierte Internationale Volkswirtschaftslehre an der Universität Tübingen und promovierte mit einer Arbeit zur Messung europäischer ökonomischer Integration an der Universität Göttingen. Er ist seit 2014 Leiter der Bereiche Europa, Energie, Wettbewerb, Wachstum und Entwicklung der Stiftung Marktwirtschaft in Berlin und koordiniert die Arbeiten des Kronberger Kreises.
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HBM Healthcare Investments AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis 03.01.2025 / 17:48 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. HBM Healthcare Investments hat das Kalenderjahr 2024 mit einer starken Performance abgeschlossen. Der innere Wert pro Aktie (NAV) stieg um 15 Prozent auf CHF 251.17. Der Aktienkurs hingegen konnte das gute Ergebnis nicht reflektieren und legte nur marginal um 0.5 Prozent auf CHF 176.00 zu. Die Börsenkapitalisierung liegt somit fast 30 Prozent oder über CHF 500 Millionen unter dem NAV, was praktisch dem gesamten Buchwert des Portfolios der privaten Unternehmen entspricht und damit weder dessen Wert noch dessen Mehrwertpotenzial berücksichtigt. Neben den kotierten Gesellschaften trugen insbesondere die privaten Unternehmen zum Ergebnis bei (Übernahme von Yellow Jersey Therapeutics durch Johnson & Johnson sowie der Börsengang von Sai Life Sciences in Indien). Zudem werteten die meisten Anlagewährungen gegenüber dem Schweizer Franken auf, was 6.8 Prozent zur Performance beitrug. Die relevanten Marktindizes des Healthcare-Sektors entwickelten sich in Schweizer Franken gemessen ebenfalls positiv, blieben aber allesamt hinter HBM Healthcare Investments zurück (MSCI World Health Care Index +9.9%, Nasdaq Biotechnology Index (NBI) +7.6% und SPDR S&P Biotech (XBI) +9.3%). Ergebnis auch in den ersten 9 Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025 positiv In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025 stieg der NAV um 4.3 Prozent. Daraus resultiert für diese Periode ein Nettogewinn von rund CHF 66 Millionen (Vorjahr: Nettoverlust von CHF 157.5 Millionen). Die Performance in dieser Periode wurde hauptsächlich von den erwähnten privaten Unternehmen getragen, während die Wertentwicklung der börsenkotierten Unternehmen leicht negativ war. Fremdwährungen hatten keinen wesentlichen Einfluss. Bei den vorliegenden Zahlen handelt es sich um ein provisorisches Ergebnis aufgrund des aktuellen Standes der Abschlussarbeiten. Das definitive Ergebnis wird mit dem Quartalsbericht am 20. Januar 2025 veröffentlicht. Kontakt Ende der Adhoc-Mitteilung |
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EQS News ID: | 2061425 |
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fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Sonstiges fox e-mobility AG: Vertragsbruch der Yangji Gruppe 03.01.2025 / 10:52 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Vertragsbruch der Yangji Gruppe Die von der Gesellschaft am 18.Dezember 2024 gesetzte letzte Frist für Yangji Investment Partners LLC die am 07. März 2023 vereinbarte Kreditlinie zumindest im Umfang von 2 Mio. Euro bis zum 31.Dezember 2024 zu bedienen (siehe Adhoc https://fox-em.com/de/newsfeed/adhoc/2905885/ ) ist ohne Zahlungseingang verstrichen. Weder Yangji noch der deutsche Vertreter von Yangji haben anschließend einen neuen konkreten Zahlungstermin oder aktuellen Kapitalnachweis mitgeteilt. Die Gesellschaft geht nunmehr von einem vorsätzlichen Vertragsbruch und Täuschung seitens der Yangji Investment Partners LLC unter Beteiligung anderer Yangji Gesellschaften und deren Verantwortlichen aus. Die Liquiditätslage der Gesellschaft, Verzögerung der Fahrzeugentwicklung sowie die für die Hauptversammlung vorgeschlagenen Sanierungsbeschlüsse sind zum wesentlichen Teil unmittelbar auf den Vertragsbruch der Yangji Gruppe zurückzuführen. Die Gesellschaft prüft die Einleitung geeigneter Maßnahmen, die zum Ersatz des der Gesellschaft entstandenen Schadens führen sollen.
Ende der Insiderinformation 03.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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EQS News ID: | 2061281 |
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PIERER Mobility AG / Schlagwort(e): Personalie/Hauptversammlung PIERER Mobility AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung 02.01.2025 / 17:59 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR Wels, 2. Jänner 2025
PIERER Mobility AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
Es ist beabsichtigt, für Ende Jänner 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, in der Wahlen in den Aufsichtsrat stattfinden sollen. Zudem soll in dieser Hauptversammlung ein neues bedingtes Kapital geschaffen werden, um die flexible Ausgabe von Finanzinstrumenten durch den Vorstand zu ermöglichen.
Vorbehaltlich der Wahl in der Hauptversammlung soll Stephan Zöchling Aufsichtsratsmitglied der PIERER Mobility AG werden. Stephan Zöchling bringt Erfahrung in der Sanierung im automotiven Sektor ein.
Um die Wahl von Stephan Zöchling in den Aufsichtsrat zu ermöglichen, legte der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrates Josef Blazicek heute sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung zurück.
Rechtlicher Hinweis DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.
Für weitere Informationen: Investor Relations Mag. Hans Lang & Mag. Melinda Busáné-Bellér Tel: +43 676 4140945 bzw. +43 676 4093711 Email: ir@pierermobility.com Website: https://www.pierermobility.com
ISIN: AT0000KTMI02; Valorennummer (Schweiz): 41860974; Wertpapierkürzel: PKTM; Bloomberg: PKTM SW, PKTM AV; Reuters: PKTM.S, PKTM.VI Ende der Insiderinformation 02.01.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com |
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Value-Aktien symbolisieren Substanz und Beständigkeit. Besonders attraktiv sind finanziell stabile Unternehmen, die solide aufgestellt sind und in ihrem operativen Geschäft vor einer neuen Wachstumsphase stehen.
Die Kunst erfolgreicher Value-Investments liegt darin, Unternehmen zu identifizieren, deren Potenzial vom Markt noch unterschätzt wird. Entscheidend sind Kriterien wie künftiges Margenwachstum, effiziente Kapitalnutzung und solide bilanzielle Kennzahlen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im Zusammenspiel von niedriger Bewertung und nachhaltigen Ertragssteigerungen – auch nach Schwächephasen im operativen Geschäft.
Dieser Ansatz bietet die Grundlage, um von zukünftigen Kursgewinnen zu profitieren. In diesem Sinne haben wir versucht, drei vielversprechende Werte ausfindig zu machen, die dieses Potenzial haben könnten.
In Deutschland bewegen sich viele Nebenwerte mit Value-Charakter unter dem Radar der meisten Anleger. Ein Beispiel ist der Druckmaschinenhersteller Koenig & Bauer. Nach jahrelanger Schwäche hat das Unternehmen das Fundament gelegt, um 2025 wieder schwarze Zahlen zu schreiben. Drei zentrale Faktoren treiben die Erholung: Ein Effizienzprogramm senkt Kosten, der Fokus auf die Verpackungsindustrie belebt das Geschäft und das überdurchschnittlich wachsende Servicegeschäft verbessert die Margen.
Die jüngsten Quartalszahlen mit ihrem positiven Ausblick haben den Aktienkurs vom 15-Jahres-Tief wieder nach oben gebracht. Mit einem hohen Auftragsbestand von fast 1,1 Mrd. Euro auf Neunmonatsbasis erwartet Koenig & Bauer ein starkes Schlussquartal. Die Umsätze haben in den letzten Quartalen bereits kontinuierlich angezogen. Und bis 2026 strebt das Unternehmen eine Gewinnmarge von 6 bis 7 % bei einem Umsatz von 1,5 Mrd. Euro an. 2023 lag der Umsatz bei 1,33 Mrd. Euro, die operative Marge bei 2,3 %.
Die Aktie notiert bei einem 2025er-KGV von 12 und auf der Hälfte ihres Buchwertes. Die Marktkapitalisierung von rund 229 Mio. Euro entspricht etwa 18 % des für 2024 erwarteten Konzernumsatzes und nur etwas mehr als zwei Drittel der 331,7 Mio. Euro Eigenkapital, das Ende September in der Bilanz ausgewiesen wurde.
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Auch beim französischen Rückversicherer SCOR zeichnet sich nach einem herausfordernden Jahr eine Erholung ab. Im Juli hatte der Konzern rund 30 % seines Börsenwerts eingebüßt, nachdem das Management die Jahresprognose senken musste. Auslöser waren 1,4 Mrd. Euro an Belastungen im Lebensversicherungsgeschäft, die im ersten Halbjahr angefallen waren. SCOR verbuchte deshalb im zweiten Quartal einen Nettoverlust von 304 Mio. Euro. Im dritten Quartal kamen unterm Strich weitere 177 Mio. Euro Verlust dazu.
Der finanzielle Nachreservierungsbedarf für die Sparte Lebensrückversicherung ist laut Unternehmen aber jetzt abgeschlossen. Zugleich haben weniger Naturkatastrophen im dritten Quartal das Kapitalpolster in der Sach- und Haftpflichtversicherung gestärkt. Die Kosten für Naturkatastrophen stellten zuletzt nur 5 % der kombinierten Schaden-Kosten-Quote, was etwa die Hälfte des geplanten Budgets ist. Bis Ende 2024 soll das Kapitalpolster wieder 150 Mio. Euro erreichen, was der Hälfte der 300 Mio. Euro entspricht, die SCOR als Zielwert für das Geschäftsjahr 2026 ausgegeben hat.
Die Aktienbewertung untermauert, dass der breite Markt bei SCOR das höchstwahrscheinlich negative Jahresergebnis für 2024 eingepreist hat. Das 2025er-KGV liegt bei 5,6. Die Aktie ist damit erheblich niedriger bewertet als die der deutschen Wettbewerber Münchner Rück (2025er-KGV: 11) und Hannover Rück (12). Obendrauf gibt es eine üppige Dividende. Schüttet SCOR für 2024 wieder 1,80 Euro je Aktie wie im Vorjahr aus, ergibt sich daraus eine Rendite von fast 8 %.
Trotz der hohen Kapitalzuflüsse und der intensiven Analyse durch Investoren lassen sich auch an den US-Börsen noch unterbewertete Value-Aktien finden. Weniger bekannt ist hierzulande beispielsweise Ross Stores. Der Slogan „Dress for Less“ ist bei diesem Einzelhändler Programm: In über 2.000 Filialen in den USA bietet das Unternehmen Markenbekleidung, Schuhe und Accessoires mit Rabatten von 20 bis 60 % an. Dieses Off-Price-Modell zieht Verbraucher gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an, wie sie die USA in den letzten zwei Jahren ebenfalls durchgemacht haben.
Ross Stores hält die Betriebskosten niedrig, indem es auf teure Werbekampagnen verzichtet und sich auf sein preisbewusstes Angebot konzentriert. Während der Onlinehandel für das Unternehmen bisher noch eine untergeordnete Rolle spielt, könnte eine stärkere E-Commerce-Präsenz künftig potenzielles Wachstum bieten.
Ross Stores verfügte zum Ende des letzten Quartals über mehr als 4,3 Mrd. US-Dollar an liquiden Mitteln. Das ist nur geringfügig weniger als die 4,8 Mrd. US-Dollar, die als kurzfristige Verbindlichkeiten in der Bilanz stehen. Und auch die Eigenkapitalquote von 37 % kann sich für einen Einzelhändler sehen lassen. Die Kapitalrendite liegt bei 15,4 %. Mit Ausnahme des Coronajahres 2021 hat der Konzern seit 2009 kontinuierlich die Dividende erhöht. Das aktuelle Kurs-Gewinn-Verhältnis von 28 und das Kurs-Umsatz-Verhältnis von 2,5 spiegeln die solide Profitabilität wider und zeigen, dass Anleger bereit sind, für das grundsolide Wachstum einen Aufschlag zu zahlen.
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Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Quartals-/Zwischenmitteilung Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Herausragendes Ergebnis aus der Handelstätigkeit im vierten Quartal und im Gesamtjahr 2024 02.01.2025 / 12:16 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Der Lang & Schwarz Konzern hat im vierten Quartal 2024 ein Ergebnis aus der Handelstätigkeit (Zinsergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zzgl. Provisionsergebnis und Handelsergebnis) in Höhe von EUR 38 Mio. erzielt (viertes Quartal 2023: EUR 11 Mio.). Damit konnte für das Gesamtjahr 2024 ein Ergebnis aus der Handelstätigkeit in Höhe von EUR 108 Mio. nach EUR 42 Mio. im Vorjahr erzielt werden. Die Angaben basieren auf vorläufigen und ungeprüften Konzernzahlen. Ende der Insiderinformation 02.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG / Schlagwort(e): Rechtssache Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG: Closing Abgabe von Filialen 01.01.2025 / 16:13 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG und die jeweiligen örtlichen Raiffeisenbanken haben am heutigen Tag die notwendigen Handlungen gesetzt, um die Abgabe der Filialen Leibnitz und Bruck an der Mur von der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG an die jeweiligen örtlichen Raiffeisenbanken im Rahmen eines Closings erfolgreich zu vollziehen. Das am heutigen Tag stattgefundene Closing folgt dementsprechend den Bekanntmachungen vom 24.04.2024 über Genehmigung der Transaktionen durch den Aufsichtsrat der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG und der Bekanntmachung vom 29.07.2024 über die erfolgte Genehmigung der jeweiligen Kaufverträge durch die österreichische Finanzmarktaufsicht. Für nähere Informationen steht die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Herr Johannes Derler johannes.derler@rlbstmk.at, Tel.: 0316 8036-22002 zur Verfügung. Ende der Insiderinformation 01.01.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com |
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FRIWO AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Vereinbarung FRIWO AG: FRIWO veräußert sein Geschäft mit Hutschienen-Stromversorgungslösungen 31.12.2024 / 16:54 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. FRIWO veräußert sein Geschäft mit Hutschienen-Stromversorgungslösungen Ostbevern, 31. Dezember 2024 – FRIWO – ein international agierender Produkt- und Systemanbieter von Stromversorgungen, Ladetechnik sowie digital steuerbaren Antriebslösungen – hat heute einen Rahmenvertrag über die Trennung von seinem Geschäft mit kunden- und applikationsspezifischen Stromversorgungslösungen für Hutschienen geschlossen. Die Umsetzung des Rahmenvertrags steht noch unter verschiedenen Bedingungen und soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 vollzogen werden. Im laufenden Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete FRIWO mit den genannten Produkten rund 11 Mio. EUR Umsatz bei einer soliden Profitabilität. Der Kaufpreis beläuft sich auf einen knapp zweistelligen Mio. EUR-Betrag. Die im Segment Industrial gebündelten Aktivitäten der Stromversorgungslösungen für Hutschienen werden von einem namhaften Komponenten- und Systemhersteller im Bereich der Elektrotechnik, Elektronik und Automation übernommen, der auch bislang schon der einzige Abnehmer der betreffenden FRIWO-Produkte und -Services war. Das sehr kunden- und applikationsspezifische Stromversorgungsgeschäft hat keinen organisatorischen und synergetischen Bezug zu den übrigen Aktivitäten der FRIWO. Die der FRIWO aus der Transaktion voraussichtlich zufließenden Mittel sollen von dem Unternehmen in die Expansion und technologische Weiterentwicklung der Kernaktivitäten des Konzerns investiert werden. Kontakt Investor Relations und Medien FRIWO AG Peter Dietz ir@friwo.com Ende der Insiderinformation 31.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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