3 spannende ETF Strategien für verschiedene Altersgruppen

Alter Mann mit Sonnenbrille
Durch den Zinseszinseffekt können junge Anleger mit vergleichsweise geringen Summen hohe Erträge über die Anlagelaufzeit erzielen. Wir verorten diese Anleger in der Altersgruppe der 20­ bis 39­Jährigen. Ausgehend vom aktuellen Renteneintrittsalter von 67 Jahren bietet sich einem 20-jährigen Anleger eine Laufzeit seines Vorsorgedepots von 47 Jahren. Bei einem solch langen Anlagehorizont darf die Aktiengewichtung entsprechend höher ausfallen, da Kursschwankungen sich über die Laufzeit hinweg ausgleichen können und am Ende nicht so stark ins Gewicht fallen. [...]

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Effecten-Spiegel AG: Ad-hoc Mitteilung: Effecten-Spiegel AG/Schlagwort(e): Anteilsverkauf/außerordentlicher Ertrag

Effecten-Spiegel AG / Schlagwort(e): Verkauf/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung

Effecten-Spiegel AG: Ad-hoc Mitteilung: Effecten-Spiegel AG/Schlagwort(e): Anteilsverkauf/außerordentlicher Ertrag

06.01.2025 / 17:17 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

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 Ad-hoc Mitteilung: Effecten-Spiegel AG/Schlagwort(e): Anteilsverkauf/außerordentlicher Ertrag

Am 23.08.2024 hatte die Effecten-Spiegel AG den Kapitalmarkt darüber informiert, dass sie das Übernahmeangebot der Alsterhöhe 15. V V AG, einer Tochtergesellschaft der Ipsos S.A. Paris, an die Aktionäre der infas Holding AG mit allen noch gehaltenen 896.800 infas-Aktien zu einem Preis von EUR 6,80 je Aktie annimmt.

Am heutigen Tag sind der Effecten-Spiegel AG alle 896.800 infas-Aktien Gesellschaft ausgebucht und der Gegenwert von EUR 6,80 je Aktie eingebucht worden. Da der Eintritt der notwendigen einzigen Vollzugsbedingung (Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Bundeskartellamts) am 20.12.2024 eingetreten ist, wird der außerordentliche Ertrag von etwas über 4,9 Mio. Euro noch für das Geschäftsjahr 2024 ergebniswirksam.

Düsseldorf, den 6. Januar 2025      

Marlis Weidtmann

Vorstand der Effecten-Spiegel AG

Postfach 102243, 40013 Düsseldorf
Tel. (0211) 683022
Fax (0211) 6912998
E-Mail: info@effecten-spiegel.de
Internet: www.effecten-spiegel.com

 

 

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Gold und Silber: gute Aussichten für 2025

Gold Silber 2025

Edelmetall-Investoren konnten mit Gold und Silber im vergangenen Jahr große Kursgewinne verbuchen. Und auch für 2025 bleiben die Aussichten weiterhin vielversprechend.

Ein erstes Kursziel von 2.400 US-Dollar für Gold hatten wir in der Anlegerland-Ausgabe des vergangenen Jahres für 2025 prognostiziert. Diese Marke erreichte der Goldpreis bereits im Frühjahr. Am 31. Oktober markierte das gelbe Edelmetall mit 2.790 US-Dollar je Unze dann ein neues Allzeithoch, bevor die Präsidentschaftswahl in den USA eine Korrektur der steilen Rally auslöste. Ähnlich reagierte Gold bereits nach Donald Trumps erstem Wahlsieg 2016. Es fiel damals zunächst zurück, legte aber während der vierjährigen Amtszeit insgesamt um 50 % zu. 

Weiterer Preisanstieg?

Dieses Mal könnten die Rahmenbedingungen für einen steigenden Goldpreis sogar noch günstiger sein. Denn während die Notenbank damals die Zinsen angehoben hat, befinden sich die USA dieses Mal in einem Zinssenkungszyklus. Die Schuldenuhr der USA stand 2016 bei 20 Billionen US-Dollar oder 104 % der Wirtschaftskraft des Landes, heute bei 36 Billionen US-Dollar und 120 % des BIPs. Die staatliche Zinsleistungen von 1,1 Billionen US-Dollar pro Jahr verschlingen 35 % der Staatseinnahmen. Allein während der ersten Amtszeit von Donald Trump ist der Schuldenberg der USA um 39 % gewachsen. Nicht zuletzt die nun von ihm angekündigten Steuererleichterungen dürften zu einer weiteren Ausweitung dieses Defizits führen. 

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    Angesichts des fiskalischen Ausblicks der USA und der großen politischen Risiken werden die Goldkäufe der internationalen Notenbanken wohl auf hohem Niveau bleiben. Gold ist nach dem US-Dollar heute bereits die zweitwichtigste Reservewährung der Welt. Für die Investmentbank Goldman Sachs ist die Nachfrage der Zentralbanken der wichtigste strukturelle Treiber für den Goldpreis. Gleichzeitig erwarten die Analysten einen zyklischen Schub durch Mittelzuflüsse in börsengehandelten Fonds aufgrund der Zinssenkungen der US-Notenbank. Wie einige andere Finanzinstitute auch hält Goldman Sachs einen Goldpreis von 3.000 US-Dollar im Jahresverlauf 2025 für wahrscheinlich.

    Vieles spricht 2025 für Silber

    Mit einem Preisanstieg zwischen Januar und Oktober von 22 auf knapp 35 US-Dollar kann sich auch die Entwicklung von Silber in diesem Jahr mehr als sehen lassen. Dass die Performance von vielen Marktteilnehmern dennoch eher als Enttäuschung eingestuft wird, dürfte vor allem auf zwei Faktoren zurückzuführen sein. Zum einen hat es Silber trotz des Preisanstiegs nicht geschafft, nachhaltig über seine wichtige charttechnische Widerstandszone zu klettern. Zum anderen verfügt Silber gemessen an der Gold-Silber-Ratio über ein wesentlich größeres Aufholpotenzial. 

    Dieser Indikator zeigt an, wie viel Mal teurer Gold im Vergleich zu Silber ist, und notiert im langfristigen Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre bei etwa 60. Ein Goldniveau von 2.700 US-Dollar je Unze entspräche demzufolge einem Silberpreis von 45 US-Dollar je Unze, ein Anstieg des Goldpreises auf 3.000 US-Dollar sollte Silber in Richtung von 50 US-Dollar katapultieren. 

    Auch die fundamentalen Faktoren sprechen für steigende Silberpreise. Das Silver Institute prognostiziert für 2024 ein viertes Jahr in Folge mit einem physischen Defizit von geschätzt 182 Millionen Unzen sowie eine rekordhohe industrielle Nachfrage. Diese wird durch Anwendungen in der grünen Wirtschaft und der Elektromobilität weiter angetrieben. Die jüngste Konsolidierung im Bereich von 30 US-Dollar könnte daher lediglich eine Atempause vor einem größeren Aufwärtsschub bei Silber im Jahr 2025 sein.

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    Foto: © Pixabay

    ELARIS AG muss Umsatzprognose für 2024 aufgrund von EU-Strafzöllen anpassen

    ELARIS AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung

    ELARIS AG muss Umsatzprognose für 2024 aufgrund von EU-Strafzöllen anpassen

    06.01.2025 / 14:00 CET/CEST

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    ELARIS AG muss Umsatzprognose für 2024 aufgrund von EU-Strafzöllen anpassen

    Bad Dürkheim, 6. Januar 2025 – Die ELARIS AG (“ELARIS”, ISIN DE000A37FT17) sieht sich gezwungen, ihre Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2024 anzupassen. Der Grund sind die von der EU-Kommission nunmehr verhängten Strafzölle gegen Elektroautos aus China. Die Strafzölle belaufen sich auf zusätzlich bis zu 35,3 Prozent für chinesische Elektroautos. Die Strafzölle und die langanhaltenden vorangegangenen Diskussionen darüber haben zu einer extremen Kauf-, Abnahme- und Zahlungszurückhaltung bei Kunden geführt. Entsprechend geht ELARIS nunmehr davon aus, im Jahr 2024 einen Umsatz von 8-10,0 Mio. Euro zu erwirtschaften nachdem auch ein weiterer großer Auftrag Ende Dezember nicht mehr ausgeliefert werden konnte. Das Ergebnis nach Steuern im Geschäftsjahr 2024 dürfte sich im niedrigen negativen einstelligen Mio.-Euro-Bereich bewegen. Ursprünglich waren aufgrund der gut gefüllten Auftragsbücher ein Umsatz von 60-90 Mio. Euro erwartet worden. Die Strafzoll-Thematik hat dazu geführt, dass Kunden sehr umfassend Aufträge storniert haben und teilweise Zahlungen für bereits fakturierte Ware nicht geleistet haben. Der nun erwartete Umsatz liegt deshalb unter dem Umsatz, der im Halbjahresbericht 2024 ausgewiesen wurde. Der Halbjahresbericht 2024 war vor der Veröffentlichung einer prüferischen Durchsicht durch den Wirtschaftsprüfer von ELARIS unterzogen worden. ELARIS hat bereits vor einiger Zeit umfassende Maßnahmen eingeleitet, um künftig nicht mehr von EU-Strafzöllen für chinesische Elektroautos beeinträchtigt zu sein. Derzeit werden Vorbereitungen für eine SKD-Fertigung außerhalb Chinas forciert und man rechnet mit einem Start im QI / 2025.

     

    Lars Stevenson, CEO, ELARIS AG

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    MEDION AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

    MEDION AG / Schlagwort(e): Delisting

    MEDION AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

    06.01.2025 / 10:15 CET/CEST

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    MEDION AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

     

    Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der MEDION AG vom 12. November 2024 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen (Hauptaktionärin) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG wurde heute in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen.

     

    Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ist das Eigentum an sämtlichen Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG auf die Lenovo Germany Holding GmbH übergegangen.

     

    Die Börsennotierung der Aktien der MEDION AG wird in Kürze eingestellt.

     

    Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung werden zeitnah gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht.

     

     

    Essen, 06. Januar 2025

     

    MEDION AG

    Der Vorstand

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    Börsenwoche: Meta und Trump – Bayer-Aktie verliert trotz Erfolg vor Gericht

    Bayer Aktie Glyphosat

    Mark Zuckerberg scheint sich mit Personalentscheidungen auf die kommende Amtszeit Donald Trumps vorzubereiten. Die Bayer-Aktie rutschte ab, obwohl das Unternehmen vor Gericht einen wichtigen Sieg erringen konnte. 

    Die ersten Handelstage des neuen Jahres verliefen hierzulande wenig ereignisreich. Zwischenzeitlich übersprang der DAX zwar erneut die 20.000-Punkte-Marke, auf Wochensicht verschlechterte er sich jedoch um 0,39 % und landete so bei 19.885 Punkten. 

    Auch für den Dow Jones ging es nach unten. Er verlor in der vergangenen Woche 0,60 % und verabschiedete sich bei 42.724 Zählern ins Wochenende. Der Nasdaq 100 kam mit einem Minus von 0,74 % auf 21.313 Punkte. 

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      Big Tech nähert sich Trump an

      Das neue Jahr bringt politisch einige Veränderungen. Die wichtigste wird wohl der neue Mann im Weißen Haus sein: Donald Trump. Auch die Tech-Giganten bereiten sich auf diese Veränderung vor. Mark Zuckerberg, der bisher ein eher angespanntes Verhältnis zu Trump hatte, ernannte deshalb Joel Kaplan, einen prominenten Republikaner und ehemaligen Berater von Präsident George W. Bush, zum neuen Politik-Chef bei Meta. Kaplan, der seit 2011 bei Meta tätig ist, tritt die Nachfolge von Nick Clegg an, der zuvor stellvertretender Premierminister des Vereinigten Königreichs war und 2018 zum Unternehmen stieß.

      Diese Personalentscheidung erfolgt in einer Zeit, in der sich Meta auf die Zusammenarbeit mit der bevorstehenden Trump-Administration vorbereitet. In den vergangenen Monaten hat das Unternehmen Schritte unternommen, um seine Beziehungen zur republikanischen Führung zu stärken. So bezeichnete CEO Mark Zuckerberg Donald Trump in einem Beitrag als „badass“ und äußerte öffentlich seine Bereitschaft, mit der neuen Regierung zusammenzuarbeiten. Zudem spendete Meta eine Million US-Dollar an den Inaugurationsfonds von Präsident Trump. 

      Bayer-Aktie profitiert vom Etappensieg im Glyphosat-Streit nicht

      Bayer hat in Australien einen bedeutenden juristischen Erfolg erzielt: Die letzte noch anhängige Klage im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Roundup wurde vom Bundesgericht Australiens eingestellt. Die Bayer-Aktie profitierte davon jedoch nicht, auf Wochensicht verlor sie 1,51 %. Auf Jahressicht notiert das Papier rund 45 % im Minus. 

      Seit der Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 sah sich Bayer weltweit mit zahlreichen Klagen konfrontiert, die behaupteten, der in Roundup enthaltene Wirkstoff Glyphosat könne Krebs verursachen. Bayer bestreitet diese Vorwürfe und verweist auf wissenschaftliche Studien und Bewertungen von Aufsichtsbehörden, die die Sicherheit von Glyphosat bestätigen.

      In Australien wurden mehrere Klagen gegen Bayer erhoben. Darunter war auch eine Sammelklage von über 800 Personen, die behaupteten, durch den Einsatz von Roundup an Non-Hodgkin-Lymphomen erkrankt zu sein. Im Juli 2024 wies Richter Michael Lee diese Sammelklage mit der Begründung ab, dass die vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um einen kausalen Zusammenhang zwischen der Verwendung von Roundup und der Erkrankung zu belegen. 

      Mit der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichts sind nun alle Glyphosat-bezogenen Rechtsstreitigkeiten in Australien abgeschlossen. Bayer begrüßte dieses Ergebnis und betonte, dass es im Einklang mit globalen regulatorischen und wissenschaftlichen Bewertungen stehe, die Glyphosat als nicht krebserregend einstufen. 

      Auch wenn der gerichtliche Erfolg in Australien ein wichtiger Schritt ist, bleiben das Hauptproblem die Klagen in den Vereinigten Staaten. Das Unternehmen hat in den USA in 15 der letzten 22 Verfahren günstige Urteile erzielt und plant, den Obersten Gerichtshof der USA anzurufen, um eine Klärung hinsichtlich bundesstaatlicher Vorrechte bei Warnhinweisen zu erreichen. Zudem zeigt sich Bayer offen für Vergleichsverhandlungen, sofern diese im Interesse des Unternehmens liegen. 

      Ausblick

      In der kommenden Handelswoche wird unter anderem Walgreens Boots Alliance Zahlen zum abgelaufenen Jahresviertel vorlegen. Für die Aktie geht es bereits seit langem stetig bergab, im letzten Monat gab es jedoch einen erfreulichen Kursanstieg. Zudem wird Delta Air Lines Einblick in die Bücher gewähren. 

      Erwähnte Werte

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      Foto: © Bayer

      Recycling: Diese Aktien bringen Rendite

      Recycling Aktien

      Die Wiederverwertung von Rohstoffen und Abfallprodukten ist aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht unverzichtbar. Für langfristig orientierte Anleger bieten sich attraktive Chancen, um von diesem zukunftsweisenden Markt zu profitieren. Wir stellen drei spannende Recycling-Aktien vor.

      Metalle, Plastik und andere Abfallstoffe zu neuen Produkten verarbeiten und damit Geld verdienen: Die Kreislaufwirtschaft kann auch für Anleger lukrativ sein. Doch dafür müssen viele Faktoren stimmen. „Für institutionelle Investoren bieten sich bislang wenige Pure Plays unter den Unternehmen an, in deren Geschäftsmodell die Kreislaufwirtschaft fokussiert“, meint Alexander Funk, Mitgeschäftsführer bei der Fondsboutique rezooM Capital. Das Anlageuniversum sei deutlich größer bei Unternehmen, die Recycling nur als Teil ihres Geschäftsmodells betreiben. Interessant ist, dass der Verkauf recycelter Materialien oft deutlich höhere Margen erzielt als das industrielle Recycling im Auftrag von Kunden.

      Neue Technologien schaffen Chancen

      Die Abfallbeseitigung ist für Alexander Funk ein treffendes Beispiel für eine Branche, die zunehmend auf Recycling und den Verkauf wiederverwerteter Materialien setzt. Ebenso profitabel gestaltet sich für Abfallentsorger die Energiegewinnung aus Abfällen. „Die Unternehmen können mit Biogas nicht nur den eigenen Energiebedarf decken, sondern auch als Energielieferant für Endkunden von den steigenden Energiepreisen profitieren. Unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten bieten diese Geschäftsmodelle den Investoren eine größere Stabilität.“

      Das Plastik- und Kunststoffrecycling steckt in der Kommerzialisierung noch in den Kinderschuhen. Hier geht es um das Zerlegen von Materialien in ihre chemischen Bestandteile, um daraus neue Produkte herzustellen. Deutlich weiter ist das Recycling von Metallen: Dank Kameras, Sensoren und künstlicher Intelligenz können Metalle, Elektro- und Elektronikschrott immer günstiger und präziser automatisiert getrennt werden. Ein großer Fortschritt für die Branche. Die Lebensmittelindustrie bietet ein weiteres Einsatzgebiet für die Wiederverwertung von Materialien. Abfallprodukte werden hier zunehmend zu Dünger, Tierfutter, grünem Treibstoff oder Biogas verarbeitet, was sie zu einer wichtigen Quelle für nachhaltige Energie macht.

      Damit neue Technologien den kommerziellen Durchbruch schaffen, müssen schnell Skaleneffekte erzielt werden, erklärt Simon Frank, Anlagestratege bei Pictet Asset Management: „Letztlich ist der Erfolg der Kreislaufwirtschaft auch eine Preisfrage. Sobald Recycling-Technologien ökonomischer sind als der Abbau neuer Ressourcen, werden sie sich am Markt durchsetzen.“ Anleger sollten das Thema Kreislaufwirtschaft in ihren Portfolios berücksichtigen, jedoch wie bei anderen Zukunftsthemen breit diversifizieren. Wir stellen drei Aktien vor, über die sich das Geschäft der Kreislaufwirtschaft mit unterschiedlichen Ansätzen und Produkten abbilden lässt.

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        Aurubis: Zukunftsmarkt Multimetall-Recycling

        Beim Hamburger Kupferrecycler Aurubis brauchen Anleger Geduld. Das MDAX-Unternehmen investiert 1,7 Mrd. Euro in neue Prozesstechniken und Recyclingfabriken. Besonders im Fokus steht das kürzlich eröffnete Multimetall-Recyclingwerk in Georgia, USA, mit einem Budget von 740 Mio. Euro. In einem Umfeld, in dem die US-Regierung zunehmend auf lokale Produktion und die Stärkung heimischer Lieferketten setzt, positioniert sich Aurubis dort als Vorreiter im Zukunftsmarkt Multimetall-Recycling. Dies verschafft dem Unternehmen einen wichtigen Zugang zum wachsenden US-Markt.

        Auch auf dem deutschen Heimatmarkt setzt Aurubis auf Innovation und Effizienz. Angesichts der energieintensiven Produktion ist das Unternehmen auf langfristig stabile und günstige Strompreise angewiesen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Hier fließen 300 Mio. Euro in den Ausbau der Prozesskette für Edelmetalle, um Durchlaufzeiten zu verkürzen und die operativen Kosten zu senken. 

        Im Geschäftsjahr 2023/24 (September) konnte Aurubis den operativen Gewinn um 19 % auf 413 Mio. Euro steigern. Für 2024/25 rechnet das Management jedoch mit Gegenwind auf den Beschaffungsmärkten und setzt daher den Prognosekorridor für den operativen Gewinn nur auf 300 bis 400 Mio. Euro. Sollten jedoch die Schmelzlöhne und Kupferpreise im Verlauf des Jahres steigen, könnte Aurubis in den kommenden Quartalen positiv überraschen.

        Agilyx: Hochspekulativer Plastikrecycler

        Die an der Börse Oslo gelistete US-Gesellschaft Agilyx hat sich auf das chemische Pyrolyseverfahren spezialisiert, mit dem Kunststoffabfälle in reines Plastik oder Mineralöl zerlegt werden. Das Marktpotenzial ist enorm: Jährlich entstehen weltweit mehr als 440 Millionen Tonnen Plastikmüll, von denen weniger als 10 % recycelt werden. Rund 50 % landen auf Deponien, weitere 20 % verschmutzen die Umwelt.

        Um die industrielle Verarbeitung voranzutreiben, hat Agilyx das Joint-Venture Cyclyx International gegründet, an dem LyondellBasell und ExxonMobil zur Hälfte beteiligt sind. Die beiden Partner finanzieren den Bau der ersten kommerziellen Pyrolyse-Anlage, die bis Mitte 2025 in Betrieb gehen soll. Für jede recycelte Tonne Kunststoff erhält Agilyx dann mengenabhängige Lizenzgebühren.

        Die Langfristziele sind ambitioniert: Bis 2030 sollen bis zu 100 Millionen Tonnen Plastikmüll jährlich in Cyclyx-Anlagen recycelt werden. Das Joint-Venture bietet über seine Konsortiumstruktur weiteren Interessenten wie Ölkonzernen, Konsumgüterherstellern oder Abfallentsorgern die Möglichkeit, sich zu beteiligen und die Recycling-Technologie an ihre Bedürfnisse anzupassen. Danone, Coca-Cola, Nestlé oder Ikea planen zum Beispiel, bis 2030 mindestens die Hälfte ihrer Verpackungen aus recyceltem Plastik herzustellen. Gelingt es Agilyx, die ersten Großkunden zu gewinnen, könnte dies eine Neubewertung der Aktie nach sich ziehen. 

        Republic Services: Wachstum durch Biogas und Recycling

        Der zweitgrößte Abfallentsorger der USA, Republic Services, hat den Einstieg in die Erzeugung von Biogas aus Müll gewagt. Rund 50 % der bei der Abfallentsorgung freigesetzten Gase bestehen aus Methan, also Biogas. Das erste kommerzielle Projekt läuft seit 2023 in Kalifornien. Zusätzlich investiert das Unternehmen bis zu 300 Mio. US-Dollar in den Aufbau von vier Standorten, an denen Kunststoff-Polymere zu neuen Produkten recycelt werden.

        Der Beitrag des Recyclinggeschäfts am Gesamtumsatz ist mit weniger als 3 % noch gering. 75 % der Erlöse erzielt Republic Services durch den Mülltransport und die Abfallentsorgung über ein landesweites Netz firmeneigener Betriebe. Dieses Kerngeschäft treibt auch das Ergebniswachstum: Für das laufende Geschäftsjahr wird ein Gewinnanstieg im mittleren zweistelligen Bereich erwartet. Zwischen 2020 und 2023 konnte der Konzern den Gewinn je Aktie bei stabilen Umsätzen durchschnittlich um 16 % jährlich steigern, gestützt von einer operativen Marge von 20 %.

        Kein Wunder also, dass die Aktie 2024 bereits um 33 % zugelegt hat. Ist die Geschäftsausweitung erfolgreich, scheint das Kurspotenzial aber längst nicht ausgeschöpft. Besonders attraktiv für Anleger ist die Dividendenhistorie. Republic Services hat in den letzten 21 Jahren die Ausschüttung kontinuierlich erhöht, selbst nach Investitionen von 5,5 Mrd. US-Dollar in Übernahmen allein in den vergangenen drei Jahren.

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        Foto: © Shirley Hirst

        Mynaric aktualisiert Prognose für die wichtigsten finanziellen Leistungskennzahlen für 2024 und senkt die Prognose für Umsatz und Auftragsbestand bei optischen Kommunikationsterminals

        Mynaric AG / Schlagwort(e): Planzahlen

        Mynaric aktualisiert Prognose für die wichtigsten finanziellen Leistungskennzahlen für 2024 und senkt die Prognose für Umsatz und Auftragsbestand bei optischen Kommunikationsterminals

        03.01.2025 / 20:17 CET/CEST

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        MÜNCHEN, 3. Januar 2025– Die Mynaric AG (NASDAQ: MYNA; ISIN: US62857X1019) (FRA: M0YN; ISIN: DE000A31C305) (das „Unternehmen“) aktualisiert ihre am 20. August 2024 veröffentlichte Prognose für das Gesamtjahr 2024 für ihre wichtigsten finanziellen Leistungskennzahlen.

        IFRS-15-Umsatz: Das Unternehmen erwartet nun für das Gesamtjahr 2024 einen IFRS-15-Umsatz in Höhe von 14,1 Mio. EUR gegenüber der bisherigen Prognose von 16,0 Mio. EUR bis 24,0 Mio. EUR. Der Rückgang der Prognose ist darauf zurückzuführen, dass sich die Auslieferung der CONDOR Mk3-Terminals, die ursprünglich für Ende 2024 erwartet wurde, aufgrund von Engpässen bei Schlüsselkomponenten seitens der Lieferanten auf Anfang 2025 verschoben hat. Diese Verzögerungen führen dazu, dass ein Umsatz in Höhe von ca. 2,6 Mio. EUR für Terminals, deren Auslieferung ursprünglich für 2024 erwartet wurde und die nun voraussichtlich Anfang 2025 ausgeliefert werden, erst dann als Umsatz verbucht werden kann.

        Operativer Verlust: Die bisherige Unternehmensprognose eines operativen Verlustes zwischen 55,0 Mio. EUR und 50,0 Mio. EUR bleibt unverändert.

        Einzahlungen aus Kundenverträgen(1): Die bisherige Unternehmensprognose einer Spanne von 45,0 Mio. EUR bis 50,0 Mio. EUR bleibt unverändert.

        Auftragsbestand für optische Kommunikationsterminals(2): Das Unternehmen erwartet nun einen Auftragsbestand für optische Kommunikationsterminals zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 787 Terminals gegenüber der zuvor kommunizierten Unternehmensprognose einer Spanne von 800 bis 1.000 Terminals. Die Senkung der Prognose ist auf zeitliche Verschiebungen bei Verträgen für neue Terminals zurückzuführen, deren Abschluss bisher für 2024 erwartet wurde und der nun für 2025 erwartet wird.

        (1) Die Einzahlungen aus Kundenverträgen umfassen Zahlungen von Kunden im Rahmen von Bestellungen und anderen unterzeichneten Vereinbarungen, einschließlich aufgelaufener Meilensteinzahlungen im Rahmen von Kundenprogrammen.

        (2) Der Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals stellt die Menge aller offenen optischen Kommunikationsterminals im Rahmen von unterzeichneten Kundenprogrammen am Ende eines Berichtszeitraums dar.

        Weitere Erklärungen dazu, wie Mynaric diese Kennzahlen verwendet, finden Sie im Jahresbericht 2023, der auf der Investor Relations Website von Mynaric veröffentlicht wurde.

        Über Mynaric

        Mynaric (NASDAQ: MYNA)(FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com

        Zukunftsgerichtete Aussage

        Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Alle Aussagen in dieser Mitteilung, die sich nicht auf historische oder aktuelle Fakten beziehen, einschließlich Aussagen zu unseren künftigen Betriebsergebnissen und unserer Finanzlage, zur Branchendynamik, zu unserer Geschäftsstrategie und unseren Plänen sowie zu unseren Zielen für künftige Geschäfte, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen unsere Meinungen, Erwartungen, Annahmen, Überzeugungen, Absichten, Schätzungen oder Strategien in Bezug auf die Zukunft dar, die sich möglicherweise nicht realisieren lassen. Zukunftsgerichtete Aussagen werden häufig durch Begriffe wie „antizipieren“, „glauben“, „könnten“, „schätzen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „Ziel“, „beabsichtigen“, „sich freuen auf“, „können“, „planen“, „potenziell“, „vorhersagen“, „projizieren“, „sollten“, „Ziel“, „werden“, „würden“ und/oder die Verneinung dieser Begriffe oder andere ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet, die zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen sollen.

        Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen weitgehend auf unseren derzeitigen Erwartungen und Prognosen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und finanzieller Trends, von denen wir glauben, dass sie sich auf unsere Finanzlage, unsere Betriebsergebnisse, unsere Geschäftsstrategie, unsere kurz- und langfristigen Geschäftsabläufe und -ziele sowie unseren Finanzbedarf auswirken könnten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und Annahmen, die schwer vorhersehbar sind oder sich unserer Kontrolle entziehen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den erwarteten oder in den zukunftsgerichteten Aussagen implizierten Ergebnissen abweichen. Zu diesen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen gehören unter anderem (i) die Auswirkungen geopolitischer Spannungen oder der weltweiten COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft, unsere Branche und Märkte sowie unser Geschäft, (ii) Risiken im Zusammenhang mit unserer begrenzten Betriebsgeschichte, unserer Vergangenheit mit erheblichen Verlusten und der Umsetzung unserer Geschäftsstrategie, (iii) Risiken im Zusammenhang mit unserer Fähigkeit, unsere Produkte erfolgreich herzustellen und einzusetzen, und Risiken im Zusammenhang mit der Serienproduktion unserer Produkte, (iv) Risiken im Zusammenhang mit unserem Verkaufszyklus, der lang und kompliziert sein kann, (v) Risiken im Zusammenhang mit unserer begrenzten Erfahrung mit der Auftragsabwicklung, (v) Risiken im Zusammenhang mit unserer begrenzten Erfahrung in der Auftragsabwicklung, unserer Abhängigkeit von Drittanbietern und externen Beschaffungsrisiken, (vi) Risiken im Zusammenhang mit Defekten oder Leistungsproblemen unserer Produkte, (vii) Auswirkungen des Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktes für Laserkommunikationstechnologie im Allgemeinen, (viii) Risiken im Zusammenhang mit unserer Fähigkeit, zukünftiges Wachstum effektiv zu managen und ausreichende Finanzmittel für den Betrieb und das kontinuierliche Wachstum unseres Unternehmens zu erhalten, (ix) Risiken im Zusammenhang mit der Ungewissheit der prognostizierten Finanzinformationen, (x) Risiken im Zusammenhang mit unserer Fähigkeit, unser geistiges Eigentum und unsere Eigentumsrechte angemessen zu schützen und (xi) Änderungen der regulatorischen Anforderungen, staatlichen Anreize und Marktentwicklungen. Darüber hinaus tauchen von Zeit zu Zeit neue Risiken auf. Es ist für unsere Geschäftsleitung nicht möglich, alle Risiken vorherzusagen, noch können wir die Auswirkungen aller Faktoren auf unser Geschäft oder das Ausmaß, in dem ein Faktor oder eine Kombination von Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse, von denen in den von uns gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, beurteilen. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und Annahmen ist es möglich, dass die in dieser Mitteilung erwähnten zukunftsgerichteten Ereignisse und Umstände nicht eintreten und dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich und nachteilig von den in den zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Wir warnen Sie daher davor, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, und wir schränken alle unsere zukunftsgerichteten Aussagen durch diese Vorsichtshinweise ein.

        Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Obwohl wir glauben, dass die Erwartungen, die sich in den zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln, angemessen sind, können wir nicht garantieren, dass die zukünftigen Ergebnisse, Aktivitätsniveaus, Leistungen oder Ereignisse und Umstände, die sich in den zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln, erreicht werden oder eintreten. Weder wir noch irgendeine andere Person übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zukunftsgerichteten Aussagen. Weder wir noch andere Personen sind verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Mitteilung oder an andere Gegebenheiten anzupassen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Sie sollten diese Mitteilung in dem Bewusstsein lesen, dass unsere tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen sowie Ereignisse und Umstände erheblich von unseren Erwartungen abweichen können.

        Diese Mitteilung kann bestimmte Finanzkennzahlen enthalten, die nicht in Übereinstimmung mit IFRS dargestellt werden. Solche Finanzkennzahlen sind keine Messgrößen für die finanzielle Leistung gemäß IFRS und können Posten ausschließen, die für das Verständnis und die Bewertung unserer Finanzergebnisse von Bedeutung sind. Daher sollten diese Kennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zum Periodenverlust oder anderen Rentabilitäts-, Liquiditäts- oder Leistungskennzahlen nach IFRS betrachtet werden. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass unsere Darstellung dieser Kennzahlen möglicherweise nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar ist, die möglicherweise anders definiert und berechnet werden.

        Ende der Insiderinformation


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        Augenwischerei: die Reform der europäischen Fiskalregeln

        Fiskalregeln EU

        Von Dr. Jörg König, Stiftung Marktwirtschaft

        Die neuen Fiskalregeln werden das Versprechen kaum halten, mehr Flexibilität, Transparenz und Effektivität gleichzeitig zu gewährleisten. Das europäische Schuldenproblem lässt sich so nicht lösen.

        Seit April 2024 gelten in der EU neue Fiskalregeln. Sie sollen die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Solide Staatsfinanzen sind grundsätzlich wichtig, um günstige Refinanzierungsbedingungen zu erzielen und fiskalische Spielräume zu erweitern. 

        In einer Währungsunion unabhängiger Fiskalstaaten sind sie zudem Voraussetzung dafür, dass die einheitliche Geldpolitik der Zentralbank nicht von fiskalischen Motiven dominiert und die Staatengemeinschaft nicht in Solidarhaftung genommen wird. Andernfalls drohen hohe Inflation, ein Abwälzen von Schuldenlasten auf die solideren Staaten sowie Fehlanreize, unpopuläre Reformen zu unterlassen und sich in der Krise auf Finanzhilfen zu verlassen.

        Weshalb gibt es in der EU neue Fiskalregeln?

        Die Fiskalregeln sind seit ihrer Einführung umstritten. Einerseits wird ihre Effektivität bemängelt, was wiederholt zu Zweifeln an der Stabilität der Währungsunion geführt hat. Bereits in den 1990er-Jahren wurde kritisiert, dass die fiskalischen Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages missachtet wurden und der Euro-Beitritt nicht nur Staaten mit nachhaltiger Finanzpolitik vorbehalten blieb. Ebenso konnte der 1997 vereinbarte Stabilitäts- und Wachstumspakt die Haushaltsdisziplin vieler Staaten nicht gewährleisten.

        Den entscheidenden Bruch erfuhr der Pakt 2003 durch die Regelverletzungen Deutschlands und Frankreichs und ihre Weigerung, die Defizitverfahren zu akzeptieren. Der Pakt wurde daraufhin 2005 gesichtswahrend „reformiert“ und infolge der Euro-Staatsschuldenkrise in den 2010er-Jahren vor allem um präventive Regeln ergänzt. Der Erfolg blieb jedoch aus, da die Regeln eher komplexer statt schlagkräftiger wurden und die Kommission bei der Regeldurchsetzung zunehmend diskretionär agierte. 

        Die geringen Einhaltungsquoten der am höchsten verschuldeten Staaten belegen die mangelnde Effektivität der Fiskalregeln. Gemäß dem Compliance Tracker des Europäischen Fiskalausschusses halten sich Frankreich und Italien mit durchschnittlich weniger als 30 % am wenigsten an die Regeln, gefolgt von Portugal, Griechenland, Spanien und Belgien. Sanktionen erfolgten aber nie.

        Andererseits wurde von den hochverschuldeten Staaten bemängelt, dass die Fiskalregeln zu restriktiv und nicht mehr zeitgemäß seien. Wichtige öffentliche Investitionen würden ausbleiben und das Wirtschaftswachstum gehemmt. Vor allem eine Rückkehr zu den zwischen 2020 und 2023 ausgesetzten Fiskalregeln wurde kritisch gesehen, da dies den hochverschuldeten Staaten ab 2024 eine erhebliche Konsolidierung ihrer Staatsfinanzen abverlangt und den Ausgabenspielraum eingeschränkt hätte. 

        Allen voran diese Staaten sowie die Kommission forderten flexiblere Regeln. Dabei entbehrte es nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet die Kommission davon überzeugt war, mehr Einfluss erhalten zu müssen, obwohl sie es selbst nicht vermocht hatte, als Hüterin der Verträge die Fiskalregeln konsequent durchzusetzen.

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          Was bringen die neuen Fiskalregeln?

          Durch die Reform sollen die Regeln einfacher, transparenter und wirkungsvoller werden. Die Grenzen der Defizit- und Schuldenstandsquote von 3 bzw. 60 % des BIP gelten weiterhin, allerdings wird der Pfad zu soliden Staatsfinanzen zwischen den Staaten und der Kommission künftig bilateral ausgehandelt. 

          In nationalen mittelfristigen Fiskalstrukturplänen legen die Staaten einen mindestens vierjährigen Anpassungspfad für ihre Netto-Primärausgaben fest. Anhand von Schuldentragfähigkeitsanalysen und quantitativer Vorgaben überprüft die Kommission die Eignung der nationalen Pläne. Verpflichtet sich ein Staat zu bestimmten Reform- und Investitionsmaßnahmen, kann der länderspezifische Anpassungszeitraum auf sieben Jahre gestreckt werden. Dadurch soll die nationale Eigenverantwortung und Regelbindung gestärkt werden.

          Nicht jede Reform bedeutet jedoch eine Verbesserung. Dies lässt sich am Beispiel Frankreichs illustrieren. Zwar hat Frankreich seit 1974 keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorgelegt, wodurch die Schuldenquote von damals 16 auf 110 % im Jahr 2023 gestiegen ist. Jedoch ist der Ende November 2024 von der Kommission bewilligte französische Fiskalstrukturplan Anfang Dezember durch den Sturz der Regierung Barnier bereits veraltet. Auslöser des Misstrauensvotums war ein Streit über den französischen Haushalt. 

          Der angebliche „Sparhaushalt“ sah allerdings vor, die Verschuldung auch in den kommenden Jahren erheblich auszuweiten. Die geplanten 5,0 respektive 4,6 % Haushaltsdefizit in den kommenden beiden Jahren wären nur nicht ganz so hoch ausgefallen wie das diesjährige Defizit von 6,1 %. Das 3-Prozent-Ziel hätte Frankreich gemäß nationalem Plan erst 2029 knapp eingehalten. Die Schuldenquote hätte sich auf 116,5 % erhöht und wäre erst ab dem Jahr 2031 um mehr als 1 % reduziert worden, was für hochverschuldete Staaten verpflichtend ist. Im Jahr 2041 hätte die Schuldenquote immer noch mehr als 100 % betragen, was die Kommission dennoch als Erfolg wertete. Für die versprochenen Reformen und Investitionen hätten mehrheitlich die nächsten und übernächsten Regierungen sorgen müssen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Vereinbarungen über mehrere Wahlzyklen hinaus von neuen Regierungen jeweils neu verhandelt werden. 

          Die schöne Planbarkeit ist somit Augenwischerei. Dass auch Deutschland, das aufgrund seiner Regierungskrise noch keinen nationalen Plan nach Brüssel schickte, bereits erwogen hat, den Abbaupfad ebenfalls auf sieben Jahre zu strecken, erinnert stark an den deutsch-französischen Bruch von 2003 und wäre ein fatales Signal für die Glaubwürdigkeit und Effektivität der neuen Fiskalregeln.

          Zum Autor

          Dr. Jörg König studierte Internationale Volkswirtschaftslehre an der Universität Tübingen und promovierte mit einer Arbeit zur Messung europäischer ökonomischer Integration an der Universität Göttingen. Er ist seit 2014 Leiter der Bereiche Europa, Energie, Wettbewerb, Wachstum und Entwicklung der Stiftung Marktwirtschaft in Berlin und koordiniert die Arbeiten des Kronberger Kreises.

          Die Kapital Medien GmbH, der Verlag der Finanzzeitschriften AnlegerPlusAnlegerPlus News und AnlegerLand ist eine 100-%-Tochter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

          Foto: © Stiftung Marktwirtschaft

          HBM Healthcare Investments überzeugt mit einer Wertsteigerung des NAV von 15 Prozent im Kalenderjahr 2024

          HBM Healthcare Investments AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis

          03.01.2025 / 17:48 CET/CEST

          Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

          Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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          HBM Healthcare Investments hat das Kalenderjahr 2024 mit einer starken Performance abgeschlossen. Der innere Wert pro Aktie (NAV) stieg um 15 Prozent auf CHF 251.17. Der Aktienkurs hingegen konnte das gute Ergebnis nicht reflektieren und legte nur marginal um 0.5 Prozent auf CHF 176.00 zu. Die Börsenkapitalisierung liegt somit fast 30 Prozent oder über CHF 500 Millionen unter dem NAV, was praktisch dem gesamten Buchwert des Portfolios der privaten Unternehmen entspricht und damit weder dessen Wert noch dessen Mehrwertpotenzial berücksichtigt.

          Neben den kotierten Gesellschaften trugen insbesondere die privaten Unternehmen  zum Ergebnis bei (Übernahme von Yellow Jersey Therapeutics durch Johnson & Johnson sowie der Börsengang von Sai Life Sciences in Indien). Zudem werteten die meisten Anlagewährungen gegenüber dem Schweizer Franken auf, was 6.8 Prozent zur Performance beitrug.

          Die relevanten Marktindizes des Healthcare-Sektors entwickelten sich in Schweizer Franken gemessen ebenfalls positiv, blieben aber allesamt hinter HBM Healthcare Investments zurück (MSCI World Health Care Index +9.9%, Nasdaq Biotechnology Index (NBI) +7.6% und SPDR S&P Biotech (XBI) +9.3%).

          Ergebnis auch in den ersten 9 Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025 positiv

          In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025 stieg der NAV um 4.3 Prozent. Daraus resultiert für diese Periode ein Nettogewinn von rund CHF 66 Millionen (Vorjahr: Nettoverlust von CHF 157.5 Millionen).

          Die Performance in dieser Periode wurde hauptsächlich von den erwähnten privaten Unternehmen getragen, während die Wertentwicklung der börsenkotierten Unternehmen leicht negativ war. Fremdwährungen hatten keinen wesentlichen Einfluss.

          Bei den vorliegenden Zahlen handelt es sich um ein provisorisches Ergebnis aufgrund des aktuellen Standes der Abschlussarbeiten. Das definitive Ergebnis wird mit dem Quartalsbericht am 20. Januar 2025 veröffentlicht.

          Kontakt
          Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Dr. Andreas Wicki,  +41 41 710 75 77, 
          andreas.wicki@hbmhealthcare.com.


          Ende der Adhoc-Mitteilung


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          fox e-mobility AG: Vertragsbruch der Yangji Gruppe

          fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Sonstiges

          fox e-mobility AG: Vertragsbruch der Yangji Gruppe

          03.01.2025 / 10:52 CET/CEST

          Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

          Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


          Vertragsbruch der Yangji Gruppe

          Die von der Gesellschaft am 18.Dezember 2024 gesetzte letzte Frist für Yangji Investment Partners LLC die am 07. März 2023 vereinbarte Kreditlinie zumindest im Umfang von 2 Mio. Euro bis zum 31.Dezember 2024 zu bedienen (siehe Adhoc https://fox-em.com/de/newsfeed/adhoc/2905885/ ) ist ohne Zahlungseingang verstrichen. Weder Yangji noch der deutsche Vertreter von Yangji haben anschließend einen neuen konkreten Zahlungstermin oder aktuellen Kapitalnachweis mitgeteilt.

          Die Gesellschaft geht nunmehr von einem vorsätzlichen Vertragsbruch und Täuschung seitens der Yangji Investment Partners LLC unter Beteiligung anderer Yangji Gesellschaften und deren Verantwortlichen aus.

          Die Liquiditätslage der Gesellschaft, Verzögerung der Fahrzeugentwicklung sowie die für die Hauptversammlung vorgeschlagenen Sanierungsbeschlüsse sind zum wesentlichen Teil unmittelbar auf den Vertragsbruch der Yangji Gruppe zurückzuführen.

          Die Gesellschaft prüft die Einleitung geeigneter Maßnahmen, die zum Ersatz des der Gesellschaft entstandenen Schadens führen sollen.

           

           

          Ende der Insiderinformation


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