In einer aktuellen Entscheidung (Az. V ZR 77/22) des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde festgelegt, dass Immobilienverkäufer die Pflicht haben, Käufer umfassend über geplante Sanierungskosten zu informieren.
Immobilienverkäufer sind gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) verpflichtet, Käufer umfassend über geplante Sanierungskosten zu informieren. Das bloße Bereitstellen von Unterlagen in einem virtuellen Datenraum kurz vor Vertragsabschluss ohne entsprechenden Hinweis wird als unzureichend angesehen. Die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats in Karlsruhe erklärte, dass in Einzelfällen möglicherweise keine explizite Aufklärung erforderlich sei. Dies hänge unter anderem von den getroffenen Vereinbarungen zur Nutzung des Datenraums und der Bedeutung der betreffenden Informationen ab (Az. V ZR 77/22).
Der konkrete Fall betraf einen Sachverhalt in Hannover, in der es um erhebliche Sanierungskosten in Millionenhöhe ging. Das Oberlandesgericht Celle hatte zuvor die Hauptverantwortung für die Beschaffung aller erforderlichen Informationen vor Vertragsabschluss der Käuferin zugeschrieben. Der BGH hat nun im Wesentlichen dieses Urteil aufgehoben und das Oberlandesgericht angewiesen, erneut darüber zu verhandeln und noch offene Fragen zu klären.
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