Deutsche Einlagensicherung wird reformiert

Einlagensicherung
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Mit einer umfassenden Reform stellen die privaten Banken die deutsche Einlagensicherung neu auf. Ziel sei es laut Bankenverband, das Sicherungssystem dauerhaft leistungsfähig auszurichten und auf den Schutz von Sparerinnen und Sparern sowie von Unternehmen zu konzentrieren. Künftig sind die Spareinlagen nur noch bis zu einer bestimmten Obergrenze gesichert.

Zunächst wird der Kreis der geschützten Einleger angepasst. Professionelle Einleger wie Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten gehören ab 2023 nicht mehr zu diesem Kreis. Bei privaten Sparern und Unternehmen greift die Einlagensicherung weiterhin. Das gilt ebenso für Stiftungen, karitative Einrichtungen sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen – etwa Sozialversicherungen.

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Lediglich Einlagen von Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten fallen ab 2023 nicht mehr unter die Einlagensicherung. Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen wurden schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt.

Obergrenzen für die Einlagensicherung

Neu sind ebenfalls ab 2023 Obergrenzen für den Schutzumfang. Für private Sparer liegt die Obergrenze ab 2023 zunächst bei 5 Mio. Euro und für Unternehmen bei 50 Mio. Euro. Diese Grenzen werden im Jahr 2025 auf 3 Mio. Euro für private Kunden und 30 Mio. Euro für Unternehmen gesenkt. Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer auf 1 Mio. Euro, für Unternehmen auf 10 Mio. Euro. Für 98 % der privaten Sparer ändere sich damit in der Praxis nichts, so der Bankenverband, ihre Einlagen seien weiterhin in voller Höhe geschützt.

„Die privaten Sparerinnen und Sparer profitieren auch künftig von einem leistungsfähigen und umfangreichen Einlagenschutz. Die Sicherheit ihrer Gelder hat für die privaten Banken höchste Priorität”, sagt Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing, gleichzeitig Präsident des Bankenverbandes. „Wir fokussieren die Einlagensicherung auf ihre Kernaufgabe: Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen. Mit der tiefgreifenden Reform ziehen wir die Konsequenz aus den Erfahrungen der Schadensfälle in der jüngeren Vergangenheit. Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur.“

Foto: © Jochen Zick/action press

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