Fidor Bank bei Minikrediten erfolgreich abgemahnt

Börsenbär und Bulle

Fidor-Bank-Werbung für Kurzzeitkreditangebot „Geld-Notruf“ (Foto: fidor.de)pressetext.redaktion

Leipzig/München (pte023/29.01.2019/13:50) – Die mehrheitlich zur französischen Groupe BPCE gehörende Direktbank Fidor http://fidor.de mit Sitz in München gesteht unzulässige Geschäftsbedingungen und zu hohe Kosten beim Kurzzeitkreditangebot „Geld-Notruf“ ein. Konsumentenschützer der Verbraucherzentrale Sachsen http://verbraucherzentrale-sachsen.de hatten das Institut wegen zu hoher sowie nachträglicher Vertragsänderungen abgemahnt.

Verträge sind einzuhalten

Die Fidor Bank hat in mehreren Schritten mittlerweile eine vollständige Unterlassungserklärung abgegeben und sichert zu, die beanstandeten Bestimmungen nicht mehr zu verwenden sowie die Mahnkosten auf maximal drei Euro zu deckeln. Diese Verpflichtung gilt für Neuverträge, die ab dem 16.11.2018 abgeschlossen wurden, informieren die Verbraucherschützer aus Leipzig.

Der Stein des Anstoßes: Verbraucher erhalten beim „Geld-Notruf“ 100 Euro für 30 Tage, müssen jedoch Kosten von mindestens sechs Euro für die Nutzung tragen. Der zeitlich begrenzte Kredit ist direkt über die Bank und das Online-Banking-Angebot von O2 abrufbar. Zudem behielt sich die Bank das Recht vor, Vertragsinhalte in laufenden Verträgen jederzeit nach Belieben zu ändern und abzurechnen.

Massive Kostensteigerungen

„Das Angebot ist verhältnismäßig teuer. Selbst bei gleicher Laufzeit und einem sehr hohen Dispozins von 12,5 Prozent betragen die Fixkosten vergleichbarer Kredite 1,04 Euro“, sagt Kerstin Schultz, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. In den AGB zum „Geld-Notruf“ hatte die Fidor Bank gleich mehrere Bedingungen gestellt, mit denen sie die Voraussetzungen und die Höhe der Geldbeträge bei laufenden Verträgen einseitig ändern konnte. Zudem räumte sich die Bank das Recht ein, die Kosten des Kleinkredites jederzeit anzupassen.

„Derartige Änderungsrechte nach Abschluss des Vertrages halten wir für unzulässig, insbesondere, wenn sich der Vertrag für den Verbraucher verschlechtert“, unterstreicht Schultz. Gleiches gelte für die beanstandeten Mahn- und Servicekosten des Angebots. Die Fidor Bank verlangte für einen ersten „Überfälligkeits-Alert“, für die anschließende „Zahlungserinnerung“ und die „letzte Mahnung“ je drei Euro. Damit können sich die Gesamtmahnkosten im Extremfall innerhalb weniger Tage auf neun Euro belaufen.

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