Homeoffice- & Pendlerpauschale: Das sollten Sie wissen

Schreibtisch mit Laptop
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Bislang war die steuerliche Berücksichtigung von Homeoffice an einige Voraussetzungen geknüpft. Das ändert sich nun – befristet. Außerdem möchte der Fiskus künftig mit einer höheren Entfernungspauschale und einer Mobilitätsprämie Fernpendler entlasten. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einige nützliche Informationen zu der Homeoffice- & Pendlerpauschale an die Hand.

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Homeoffice Pauschale
    1. Kosten werden bei Arbeitnehmern als Werbungskosten angerechnet
    2. Neuanschaffungen können sich unter Umständen lohnen
    3. Homeofficepauschale FAQ
  3. Pendlerpauschale & Mobilitätsprämie
    1. Definition häusliches Arbeitszimmer
    2. Ermittlung Werbungskosten*
    3. Pendlerpauschale FAQ

Einleitung

Wer in Pandemiezeiten im Homeoffice gearbeitet hat, wäre größtenteils auf seinen zusätzlichen Kosten hierfür sitzengeblieben. Denn bisher war ein häusliches Arbeitszimmer Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung entsprechender Aufwendungen. Eine freigeräumte Ecke in der Wohnung zählte also nicht. Außerdem konnten für Tage im Homeoffice keine Fahrtkosten zur Arbeit geltend gemacht werden.

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Die Homeofficepauschale

Mit dem im letzten Dezember verabschiedeten Jahressteuergesetz hat sich das geändert. Darüber wurde eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag eingeführt. Sie gilt für die Jahre 2020 und 2021 und ist auf maximal 120 Tage, also 600 Euro, im Jahr begrenzt. Auch Steuerpflichtige, die eigentlich die strengen Kriterien für ein häusliches Arbeitszimmer (siehe Definition) erfüllen, dürfen aus Vereinfachungsgründen auf diese Pauschale zurückgreifen. Fährt der Steuerpflichtige allerdings zusätzlich an seinem Homeofficetag zur Arbeit, darf die Tagespauschale an diesem Tag nicht als Werbungskosten angesetzt werden, dafür aber die Fahrtkosten für das Pendeln.

Kosten werden bei Arbeitnehmern als Werbungskosten angerechnet

Sowohl die Kosten für das Arbeiten im Homeoffice als auch für die Fahrten ins Büro zählen für Arbeitnehmer zu den Werbungskosten. Jedem Arbeitnehmer wird jährlich ein Pauschbetrag von 1.000 Euro zugestanden, ohne dass er seine tatsächlichen Aufwendungen nachweisen muss. Die neue Homeoffice-Pauschale hilft daher nur demjenigen, dessen Werbungskosten höher sind als der Pauschbetrag.

Neuanschaffungen können sich unter Umständen lohnen

Weil aber diese Pauschale eigentlich laufende Mehrkosten wie Strom, Wasser und Heizung kompensieren soll, kann sich zusätzlich der Kauf eines Schreibtischstuhls oder Laptops für das Büro zu Hause lohnen. Beträgt der Kaufpreis jedoch mehr als 800 Euro netto, kann er nicht sofort im Jahr des Kaufs steuerlich angesetzt werden, sondern muss über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. Zudem zählt steuerlich in der Regel nur der Anteil, der für den Job genutzt wird.

Allerdings sollen nach einem Bund-Länder-Beschluss im Januar digitale Wirtschaftsgüter – also Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung – rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden, also der gesamte Kaufpreis im ersten Jahr als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Doch noch blockieren einige Bundesländer diesen Erlass.

Homeofficepauschale FAQ

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Höhe der Homeofficepauschale ist von Person zu Person unterschiedlich. Neben den im Homeoffice verbrachten Tagen können zusätzlich Anschaffungen wie neue Laptops oder ein neuer Schreibtischstuhl eine Auswirkung auf deren Höhe nehmen.

Für wen lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeofficepauschale lohnt sich für alle Arbeitnehmer die im Laufe des Jahres mehrere Tage von zu Hause aus gearbeitet haben.

Wann kann die Homeoffice-Pauschale bei der Steuer geltend gemacht werden?

Jedem Arbeitnehmer wird jährlich ein Pauschbetrag von 1.000 Euro zugestanden, ohne dass er seine tatsächlichen Aufwendungen nachweisen muss.

Warum gibt es die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale soll laufende Mehrkosten wie Strom Wasser und Heizung kompeniseren, die während der Arbeit von zu Hause aus entstehen.

Pendlerpauschale & Mobilitätsprämie

Seit Januar gilt außerdem eine höhere Entfernungspauschale. Sie ist als Kompensation zur CO2-Bepreisung gedacht, die 2021 für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt wurde und an den Tankstellen gleich mal für Frust sorgte. In den Genuss der Erhöhung auf 0,35 Euro pro km (vorher 0,30 Euro) kommen nur Pendler, deren Fahrstrecke zur Arbeit mehr als 20 km beträgt (siehe Beispielrechnung). Für die steigt diese Pauschale in einem zweiten Schritt für die Jahre 2024 bis 2026 auf 0,38 Euro.

Geringverdiener, deren Einkommen den Grundfreibetrag (2021: 9.744 Euro für Singles) nicht überschreitet, würden über die Pendlerpauschale nicht entlastet werden, da sie keine Steuern zahlen müssen. Sie erhalten daher ab 2021 befristet bis 31.12.2016 vom Fiskus eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % auf die erhöhte Entfernungspauschale direkt ausbezahlt, also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer (§§ 101 ff. EStG). Allerdings ist auch hier der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro zu beachten. Das Finanzamt berechnet die Mobilitätsprämie, indem nur der Anteil der erhöhten Entfernungspauschale, der noch zu keiner steuerlichen Entlastung geführt hat, berücksichtigt wird. Der Geringverdiener muss dazu aber dann eine Steuererklärung abgegeben.

Definition häusliches Arbeitszimmer

Ein abgeschlossener und abgetrennter Raum, der

  • seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Berufstätigen eingebunden ist (z. B. als Teil der Privatwohnung),
  • vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder ‑organisatorischer Arbeiten dient,
  • nahezu ausschließlich betrieblich bzw. beruflich genutzt wird (> 90 %).

Ermittlung Werbungskosten*

150 Arbeitstage × 20 km × 0,30 € (für die ersten 20 Kilometer)900 €
150 Arbeitstage × 20 km × 0,35 € (ab dem 21. Kilometer)1.050 €
Übrige Werbungskosten (z. B. Schreibtisch)400 €
Summe Werbungskosten2.350 
* bei Entfernung von 40 km zum Arbeitsplatz

Pendlerpauschale FAQ

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist eine Entfernungspauschale die als Kompensation zur CO2-Bepreisung gedacht ist.

Wer kann die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen?

Prinzipiell haben alle Arbeitnehmer und Selbständigen die Möglichkeit die Pauschale in Anspruch zu nehmen. Dabei spielt es keine Rolle welches Verkehrsmittel zum Transport verwendet wurde. Ausgenommen sind Taxis oder Flugzeuge.

Foto: Ken Tomita auf pexels.com

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