Diese Kategorie kann nur von Mitgliedern angesehen werden. Um die Kategorie aufzurufen, tritt bei, indem du Anlegerplus Digital [Digital], Anlegerplus Digital Flex [Digital], AnlegerPlus Premium, Anlegerplus Premium Flex, AnlegerPlus Prime Deal or AnlegerPlus PRO kaufst.
Teilverkauf von Grundstück nicht steuerfrei
Warren Wise Podcast
Home » Steuern » Teilverkauf von Grundstück nicht steuerfrei

Teilverkauf von Grundstück nicht steuerfrei

04.03.2024

1–2 Minuten

Anlegerplus Redaktion

Grundstück

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Verkauf eines vom Grundstück abgetrennten Gartengrundstücks nicht steuerfrei ist.

Gewinne aus privatem Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbaurecht) sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme von der Steuerpflicht besteht, wenn der Eigentümer die verkaufte Immobilie selbst bewohnt hatte.

In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um ein großes Grundstück, auf dem sich ein altes als Wohnhaus genutztes Bauernhaus befand. Nach einiger Zeit beschlossen die Eigentümer, einen Teil des Gartens zu verkaufen. Sie gingen davon aus, dass der Gewinn aus diesem Verkauf steuerfrei wäre, da sie zuvor den gesamten Garten selbst genutzt hatten.

Grundstück erfüllt Voraussetzungen nicht – Verkauf nicht steuerfrei

Der BFH war dagegen der Ansicht, dass eine Steuerbefreiung nur dann möglich sei, wenn die veräußerte Immobilie selbst bewohnt wurde. Ein unbebautes Grundstück erfülle diese Bedingung nicht. Das gelte auch dann, wenn es direkt an das Wohnhaus angrenzt und zuvor als dazugehöriger Garten genutzt wurde. Der Verkauf ist bei einem solchen Grundstück also nicht steuerfrei.

Die Kapital Medien GmbH, der Verlag der Finanzzeitschriften AnlegerPlus, AnlegerPlus News und AnlegerLand ist eine 100-%-Tochter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Bild von inkflo auf Pixabay

Aktuelles

Weitere EQS-Meldungen >>

Aktuelle Ausgabe PRINT

Weitere Themen