Wie sieht die Hauptversammlung der Zukunft aus?

Hauptversammlung Zukunft
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Die Pandemie-Gesetzgebung für die Hauptversammlung (HV) läuft am 31.8.2022 aus. Danach soll es nach dem Willen der Bundesregierung eine neue gesetzliche Regelung geben, die auch in Zukunft virtuelle HVs ermöglicht. Die Vorstellungen von Unternehmens- und Aktionärsvertretern in Bezug auf die künftige Ausgestaltung der HV gehen auseinander, wie eine aktuelle Diskussion auf dem SdK YouTube-Kanal zeigt, doch es gibt ebenso Gemeinsamkeiten.

Am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens stand im Februar dieses Jahres ein Referentenentwurf, der die Aktionärsrechte nach Ansicht der Investorenvertreter ähnlich stark beschränkte, wie das im aktuellen virtuellen Format der Fall ist. Entsprechend deutlich fiel die Kritik von Aktionärsvereinigungen wie der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und Investorenverbänden aus. Die Stellungnahmen der Unternehmensvertreter zum Referentenentwurf signalisierten dagegen weitgehende Zustimmung.

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Ende April folgte dann ein Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“. Einige Kritikpunkte der Investorenvertreter am Referentenentwurf finden darin nun Berücksichtigung. Die aus der Präsenz-HV gewohnten Aktionärsrechte sollen im virtuellen Format nun ebenfalls gewährleistet werden.

Verbände gegen Regierungsentwurf

Daraufhin kam nun heftiger Gegenwind von der Unternehmensseite. Insgesamt sieben Verbände, darunter das Deutsche Aktieninstitut, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Investor Relations Verband (DIRK), veröffentlichten eine Stellungnahme, in der sie eine Überarbeitung des Regierungsentwurfs als „dringend erforderlich“ bezeichnen.

Bei einer Umsetzung des Entwurfs drohe aus Sicht der Verbände die Gefahr, dass das dort vorgesehene Format der virtuellen HV „eine kaum oder gar nicht umgesetzte Option“ bleibe. Davon zeigt sich DIRK-Geschäftsführer Kay Bommer im SdK Talk auf YouTube ebenfalls überzeugt. Das Ziel, die HV interessanter zu gestalten, damit daraus eine echte Debatte entsteht, werde mit dem Regierungsentwurf jedenfalls nicht erreicht.

Mehr Debatte auf der Hauptversammlung

Eine lebhaftere Hauptversammlung – ob in Präsenz oder virtuell – wünscht sich Markus Kienle, Vorstand der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., ebenfalls. Unterschiedliche Sichtweisen äußerten der Aktionärs- und der Unternehmensvertreter in der YouTube-Diskussion allerdings bezüglich der Handhabung des Rede- und Fragerechts auf der virtuellen HV.

Aktionärsvertreter Kienle liegt auf der Linie des Regierungsentwurfs, der diesbezüglich nahezu keine Einschränkungen vorsieht. Er findet es richtig, dass sich die Rechte der Präsenz-HV im virtuellen Format widerspiegeln. Dagegen befürchten die Unternehmensverbände, dass virtuelle HVs von Fragen „überflutet“ werden könnten.

Die Marktteilnehmer warten nun gespannt darauf, inwiefern die Kritikpunkte insbesondere der Unternehmensseite im endgültigen Gesetzesentwurf berücksichtigt werden. Zudem ist Eile angesagt. Denn die aktuell geltenden Vorschriften für die virtuelle HV laufen nach dem 31. August aus. Ist bis dahin kein neues Gesetz verabschiedet, bedeutet das die Rückkehr zur alten Gesetzgebung vor Corona.

Kommt doch zügig ein neues HV-Gesetz, ist es damit aus Sicht mancher Marktteilnehmer allerdings noch nicht getan. Bommer fordert eine Reform des Beschlussmängelrechts. Nach wie vor kann es sehr lange dauern, bis Gerichte endgültig über die Gültigkeit von Entscheidungen auf der HV geurteilt haben. Und an der Rechtssicherheit von HV-Beschlüssen haben die Unternehmen natürlich ein berechtigtes Interesse.

Das Video können Sie sich hier bequem ansehen:

Foto: SdK

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