Hausratversicherung bei Wertsachen: Darauf sollten Sie achten

Hausratversicherung
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Seit einigen Jahren investieren die Bürger in Deutschland immer mehr in Sachwerte wie Uhren, Schmuck und Edelmetalle. Doch wo lagern die Deutschen ihre Wertsachen und wie sind diese für den Fall eines Einbruchdiebstahls versichert?

Insbesondere bei Schmuck und Uhren besteht häufig der Wunsch, die Wertgegenstände zu Hause zu lagern. Wer möchte schließlich zur Bank fahren, nur um den Schmuck oder die Uhr zu wechseln. Und so mancher Goldbesitzer hortet aus Sorge vor Zugriffseinschränkungen sein Edelmetall ebenfalls lieber in den eigenen vier Wänden.

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Die Aufbewahrung zu Hause ist jedoch mit Risiken verbunden. Gerade die Gefahr von Einbrüchen sollte man nicht unterschätzen. Bei der Absicherung der zu Hause gelagerten Wertsaschen verlassen sich viele Menschen meistens ungeprüft auf die bestehende Hausratversicherung. Im Schadenfall stellt sich dies leider allzu häufig als Fehler heraus. Denn beim Versichern von Wertsachen müssen einige Besonderheiten beachtet werden.

Inhalt

  1. Anteilige Deckung
  2. Unterversicherung & Unterversicherungsverzicht
  3. Aufbewahrung
  4. Nachweispflicht
  5. Tarifauswahl
  6. Fazit

Anteilige Deckung

Grundsätzlich sind Wertsachen wie Bargeld, Uhren, Schmuck, Diamanten und Edelmetalle im Deckungsumfang einer Hausratversicherung mitversichert. Doch es gibt verschiedene Einschränkungen.

Zunächst einmal sind Wertsachen nicht unbegrenzt im Rahmen der Versicherungssumme versichert, sondern immer prozentual begrenzt. In der Regel beträgt die Grenze für versicherte Wertsachen 20 % der Hausratversicherungssumme. Üblicherweise wird die Hausratversicherungssumme pauschal mit 650 EUR je m2 ermittelt. Eine Wohnung mit 100 m2 wäre somit pauschal mit 65.000 Euro Versicherungssumme versichert. Der Wertsachenanteil würde dann 13.000 Euro betragen. Darüber hinaus gibt es häufig noch eine betragsmäßige Höchstgrenze in der Größenordnung von 20.000 Euro.

Im Rahmen von sogenannten Premiumkonzepten bieten manche Versicherer allerdings auch höhere Summen oder Quoten an. Die Erhöhung des Wertsachenanteils ist dann auf bis zu 50 % möglich. Meist verlangt der Versicherer dann aber im Gegenzug für diese Erhöhungen eine Nachbesserung der Sicherheitsstandards in Haus und Wohnung. Je nach Summe der Wertsachen kann dies den Einbau von zusätzlichen Fensterschlössern bis hin zur Anschaffung eines Tresors und einer Einbruchmeldeanlage bedeuten.

Unterversicherung & Unterversicherungsverzicht

Die Hausratversicherungssumme sollte unbedingt ausreichend hoch bemessen werden. Generell neigt man dazu, den Wert des gesamten (!) Hausrats zu unterschätzen. Im Schadenfall erkennt der geschulte Gutachter nämlich sehr schnell, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde. Der Versicherer darf dann den Schaden im Verhältnis zur bestehenden Unterversicherung prozentual kürzen.

Für mich nicht relevant, mag sich der ein oder andere Versicherungsnehmer denken. Schließlich habe ich doch in meinem Vertrag eine Unterversicherungsverzichtsklausel stehen. Wenn eine solche Vereinbarung getroffen wurde, verzichtet der Versicherer bei einer bestimmten Hausratsmindestversicherungssumme je m2 (aktuell meist 650 Euro) auf die Einrede der Unterversicherung und erstattet Schäden bis zur Versicherungssumme. Wenn der Schaden allerdings die Versicherungssumme übersteigt, bleibt der Versicherungsnehmer auf dem restlichen Schaden sitzen.

Deshalb sollte man sich nicht nur beim Abschluss einer Hausratversicherung in jedem Fall die Mühe machen, eine realistische Versicherungssumme für den Hausstand zu ermitteln. Sondern man sollte die versicherte Summe und den Wert des aktuellen Hausrats in regelmäßigen Abständen überprüfen. Vor allem Neuanschaffungen summieren sich im Laufe der Jahre. Und die gestiegenen Preise von Wertsachen werden i. d. R. deutlich unterschätzt.

Die potenzielle Mehrprämie für entsprechende Anpassungen der Versicherungssumme sollte niemand scheuen. Schließlich gehört die Sparte Hausrat zu den wenigen Versicherungssparten, die in den letzten Jahren eher billiger als teurer wurden. Die Mehrprämie für 10.000 Euro zusätzliche Versicherungssumme liegt bei rund 20 Euro im Jahr.

Übrigens: Obwohl Bargeld bedingungsgemäß in der Hausratversicherung unter die Wertsachendeckung fällt, gibt es hierfür meist eine Summenbegrenzung in den Verträgen. Selbst Premium-Hausrattarife decken hier i. d. R. maximal 3.000–4.000 Euro ab. Dies gilt im Übrigen bei vielen Versicherern auch bei Aufbewahrung im Tresor!

Aufbewahrung

Neben der richtigen Versicherungssumme müssen die guten Stücke vertragskonform aufbewahrt werden. Viele Hausratversicherer schreiben beispielsweise für Wertsachen, u. a. Uhren und Schmuck, die Aufbewahrung im Tresor vor. Insbesondere gilt dies für hochwertige Einzelstücke mit einem Einzelwert von über 5.000 Euro.

Doch selbst wenn die Schmuckstücke im Tresor oder Bankschließfach gelagert werden, heißt dies nicht automatisch, dass man damit auf der sicheren Seite ist. Bei der Aufbewahrung zu Hause wird vom Versicherer meistens ein Tresor mit entsprechenden Sicherungsklassen gefordert. Tresore für einige Hundert Euro vom Baumarkt oder Discounter nebenan erfüllen gerade diese Sicherungsklassen häufig nicht.

Entsprechend sollte die Tresoranschaffung beim Fachhändler und unter Berücksichtigung der Tarifbedingungen erfolgen. Bei falscher Sicherungsklasse besteht im Fall der Fälle kein Versicherungsschutz.

Als preisgünstigere Alternative zum eigenen Tresor bietet sich auf den ersten Blick die Aufbewahrung der Wertsachen in einem Bankschließfach an. Doch bei immer mehr Banken sind im Schließfach aufbewahrte Wertgegenstände gar nicht versichert. Und viele Hausrattarife gewähren für im Schließfach einer Bank verwahrte Wertsachen im Standardtarif keine Deckung.

Es empfiehlt sich daher, sowohl die Bedingungen der Bank für das Schließfach als auch die Deckung über die Hausratversicherung zu prüfen. Schließlich ist ein Bankschließfach statistisch gesehen keineswegs so sicher, wie es den Anschein haben mag.

Nachweispflicht

Im Fall eines Einbruchdiebstahls liegt die Nachweispflicht über den eingetretenen Schaden beim Geschädigten. D. h., der Geschädigte muss darlegen können, dass er tatsächlich im Besitz der Goldmünze, Schmuck, Uhr etc. war. Als Nachweis kann der Kaufbeleg für die Wertsache gelten. Dieser sollte daher (sicher) aufbewahrt werden. Im Idealfall nicht mit der Wertsache zusammen, damit der Beleg nicht von den Dieben mitentwendet wird.

Darüber hinaus ist es ratsam, zusätzlich Fotos von den Wertsachen anzufertigen. Gerade auch für Wertsachen, die z. B. geerbt wurden oder über die kein Kaufbeleg (mehr) vorhanden ist. Idealerweise versehen mit einem Datumsnachweis und bei Edelmetallen immer mit erkennbarer Seriennummer. Bei entsprechend teuren Schmuckstücken ohne vorhandene Rechnung ist es ratsam, sich außerdem eine Wertschätzung durch einen Juwelier oder Gutachter einzuholen.

Tarifauswahl

Bis zu einer Hausratversicherungssumme von 250.000 Euro (Wertsachen bis 50.000 Euro) können standardisierte Hausrattarife eine gute Deckung für zu Hause aufbewahrte Wertsachen bieten. Es sollte jedoch immer auf die einzelnen Klauseln geachtet werden. Diese unterscheiden sich im Detail doch sehr stark. Einige wenige Versicherer bieten beispielsweise die Möglichkeit, bis zu 50.000 Euro an Wertsachen auch außerhalb von Tresoren aufzubewahren, andere setzen die Grenze bei nur 5.000 Euro fest.

Für hochwertigen Hausrat oberhalb der genannten Summe wird der Versicherungsmarkt sehr überschaubar. Findet sich ein Anbieter für diese hohe Summen, wird er letztlich nicht mehr nach Tarif, sondern meist individuell kalkulieren.

Fazit

Wer über entsprechende Sachwerte verfügt, sollte sich die Zeit nehmen und seine Absicherung bei Einbruchdiebstahl im Rahmen der Hausratversicherung ausführlich prüfen. Gerade bei höheren Werten unterscheiden sich die Deckungen am Markt ganz erheblich und bieten teilweise große Hürden und Lücken, die zu einem bösen Erwachen im Schadenfall führen können. Wer sich die Sisyphusarbeit nicht antun möchte, wählt den Gang zum spezialisierten und unabhängigen Versicherungsmakler.

Autor: Erik Altmann

ALCON Versicherungsmakler GmbH

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