Insolvenzverfahren bei The Social Chain AG

Social Chain AG

Das E-Commerce-Unternehmen The Social Chain AG hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Der Aktienkurs, der in der Spitze 54 Euro erreicht hatte, liegt derzeit nur noch bei rund 35 Cent. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ruft zur Interessenbündelung auf.

Nach dem entsprechenden Antrag der Social Chain AG vom 25.7.2023 hat das zuständige Insolvenzgericht hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Friedemann Schade von der Kanzlei BRL zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

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Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt der Vorstand, den der Aufsichtsrat inzwischen neu besetzt hat, handlungs- und weisungsbefugt. Anstelle der zurückgetretenen Vorstände Dr. Georg Kofler (CEO) und Stefan Kiwit (COO) wurden die Rechtsanwälte Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Thorsten Bieg von der Wirtschaftskanzlei GÖRG in den Vorstand berufen. Andreas Schneider bleibt als CFO im Vorstand.

Das Eigenverwaltungsverfahren und damit das vorläufige Fortbestehen der Social Chain AG wurde laut Gesellschaft möglich, nachdem sich Ralf Dümmel und die Altgesellschafter der DS Gruppe kurzfristig bereit erklärt haben, das Unternehmen mit einem Massedarlehen in erheblicher Höhe zu finanzieren. Dümmel ist wie Kofler u. a. durch seine Rolle als Juror in der Fernsehreihe „Die Höhle der Löwen“ bekannt.

Investorensuche läuft

Nach eigenen Angaben hat der Vorstand inzwischen einen geordneten M&A-Prozess eingeleitet. In dem neutralen und wettbewerbsoffenen Prozess soll ermittelt werden, ob Investorenlösungen für die Gläubiger der Social Chain AG die bestmögliche Sanierungsoption darstellen. Die Investorensuche fokussiere sich insbesondere auf die DS Gruppe als werthaltigste Beteiligung innerhalb der Unternehmensgruppe.

Erste Gespräche mit Interessenten wurden demzufolge bereits geführt. Die DS Gruppe sei personell, räumlich und organisatorisch eigenständig und somit von der Insolvenz der Muttergesellschaft nicht betroffen.

Kostenlose Stimmrechtsvertretung für Aktionäre der Social Chain AG

Betroffene Aktionäre können eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in Anspruch nehmen, indem sie SdK Vorstand und Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher beauftragen, die Stimmrechte bei künftigen Gläubigerversammlungen wahrzunehmen. Eine entsprechende Vollmacht ist auf der Webseite der SdK abrufbar. Die Stimmrechtsvertretung im Insolvenzverfahren ist für Aktionäre kostenlos, die anfallenden Kosten übernimmt die SdK.

Potenzielle Schadensersatzansprüche

Die Aktionärsschützer sehen Anhaltspunkte dafür, dass The Social Chain AG wegen einer falschen Kapitalflussrechnung seinen Aktionären, die auf die Richtigkeit der Zahlen vertraut und dadurch einen Schaden erlitten haben, Schadensersatz schuldet. Nicht ausgeschlossen sei zudem, dass für diesen Schaden zusätzlich Organe der Gesellschaft (Vorstand, Aufsichtsrat) persönlich haften könnten.

Weitere Informationen zur Entwicklung bei The Social Chain AG finden betroffene Aktionäre auf der Webseite der SdK.

Die Kapital Medien GmbH, der Verlag der Finanzzeitschriften AnlegerPlusAnlegerPlus News und AnlegerLand ist eine 100-%-Tochter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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