Investmentclubs: Infos über Gründung, Beitritt & Co.

Investmentclubs
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Kapitalanlage ist ein komplexes Thema. Umso besser, wenn man sich dazu mit erfahrenen Anlegern austauschen kann. Geschätzt gibt es zu diesem Zweck angeblich etwa 5.000 Investmentclubs in Deutschland. Die Unterschiede sind jedoch groß, viele ehemalige Clubs agieren inzwischen als reine Fonds- und Vermögensverwalter für ihre Mitglieder.

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Unterschiedliche Angebote
  3. Rechtliche Vorgaben
  4. Die Abgeltungsteuer-Problematik
  5. Vorsicht vor unseriösen Anbietern
  6. Selbst gründen
  7. Diese Investmentclubs gibt es
    1. Die Großen
    2. Die Speziellen
    3. Die Kleinen

Einleitung

Vom Wissen anderer profitieren und die Geldanlage erfolgreich gestalten – das ist das Ziel tausender Anleger, die in Investmentclubs organisiert sind. Clubs dieser Art gibt es deutschlandweit und in vielfältigen Formen. Das Prinzip ist schnell erklärt: Anleger tun sich zusammen, um gemeinsam zu investieren und zu diskutieren. Die Vorteile liegen auf der Hand: Neben dem Erkenntnisgewinn durch Erfahrungsaustausch können mit geringem Kapitaleinsatz größere Summen investiert werden, als der einzelne Anleger im Normalfall alleine aufbringen könnte. In diverse Produkte kann beispielsweise erst ab einer größeren Anlagesumme investiert werden. So lässt sich das Depot besser diversifizieren. Durch regelmäßiges Wertpapiersparen kann man sich den Cost-Average-Effekt zunutze machen. Und außerdem können Anleger durch die Bündelung von Kapital kostengünstiger anlegen.
Etwa 5.000 Investmentclubs gibt es nach verschiedenen Schätzungen in Deutschland. Darunter sind viele kleine Clubs mit gerade einmal zwei Mitgliedern, aber auch die wenigen Schwergewichte wie beispielsweise der Itzehoer Investmentclub mit 4.000 Mitgliedern.

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Unterschiedliche Angebote

So unterschiedlich wie die Mitgliederzahlen sind ebenso die Angebote der Investmentclubs. Es gibt Clubs speziell für Frauen, für Studenten oder für bestimmte Anlageklassen. Generell gilt der Grundsatz: Je kleiner der Club, desto mehr Mitbestimmung über das Investment ist für das einzelne Mitglied möglich. Kleinere Investmentclubs bieten oft regelmäßige Treffen an, bei denen über die Investition der Gemeinschaft entschieden wird. Hier geht es vor allem um Erfahrungsaustausch und die soziale Komponente, manchmal ähnlich einem Stammtisch. Die Mitgliederzahl kann begrenzt sein und die Aufnahme eines Mitglieds an Hürden gekoppelt sein. Diese Clubs sind oft nur regional organisiert und häufig allein durch Mundpropaganda bekannt.

Größere Clubs bieten dagegen in der Regel wenig Mitbestimmung, sind meist überregional aktiv und haben sich oft auf die Vermögensverwaltung spezialisiert. Mit einem Investmentclub im ursprünglichen Sinn haben diese Gemeinschaften nur noch wenig gemein. Manche Aktienclubs legen sogar eigene Fonds oder Zertifikate auf. Treffen dienen dann als Plattformen für Vorträge von professionellen Börsenexperten oder ähneln gar eher einer Hauptversammlung, bei denen die Vorstände und Vermögensverwalter entlastet werden. Diese Clubs sind im Internet meist gut auffindbar und haben üblicherweise keine Begrenzung bei der Mitgliederanzahl.

Rechtliche Vorgaben

Die große Mehrheit der Investmentclubs in Deutschland ist in Bezug auf Mitgliederzahl und Gemeinschaftsvermögen eher übersichtlich gehalten. Meist sind diese Clubs von Privatpersonen und als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert, d. h. alle Mitglieder des Investmentclubs haften gesamtschuldnerisch für mögliche Verluste.

Wenn allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, tritt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Plan. Investmentclubs, die entweder mehr als 50 Mitglieder, 500.000 Euro Gemeinschaftsvermögen eingesammelt oder einen bezahlten Vermögensverwalter engagiert haben, fallen unter die Aufsicht der Behörde. Wird einer dieser Punkte erfüllt, benötigt der Investmentclub eine Erlaubnis der BaFin und muss verschiedene Pflichten erfüllen, um weiterhin tätig sein zu können. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung eines Quartalsberichts und eines Verkaufsprospekts, der der BaFin übermittelt werden muss sowie ein Verkaufsprospekt.

Wird innerhalb eines Jahres mehr als 100.000 Euro vom Investmentclub neu eingesammelt oder werden mehr als 20 Clubanteile in diesem Zeitraum neu ausgegeben, könnte es vor allem für kleinere Gemeinschaften teuer werden. Denn dann verlangt der Gesetzgeber ebenfalls einen Verkaufsprospekt, in dem alle Risiken für Anleger dargestellt werden. Die rechtssichere Erstellung eines solchen Prospekts ist mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Glücklicherweise ist gerade mal ein Bruchteil der deutschen Investmentclubs von der Prospektpflicht betroffen. Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auf den Seiten der BaFin.

Die Abgeltungsteuer-Problematik

Neben der Regulierung durch den Gesetzgeber stellte die Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 für Investmentclubs ebenfalls eine herbe Zäsur dar. Zahlreiche Clubs überlebten diese nicht. Wie viele Investmentclubs aufgrund der neuen bürokratischen Hürden mit der Abgeltungssteuer das Handtuch warfen, ist mangels einer offiziellen Erfassung jedoch nicht bekannt.

Die Problematik liegt in einer möglichen Doppelbesteuerung der Clubmitglieder. Zieht ein Mitglied seine Anteile am Gemeinschaftsvermögen unterjährig ab, wird das steuerlich so behandelt, als ob das Mitglied seinen Wertpapieranteil am Clubvermögen direkt veräußert. Das Mitglied muss also 25 % Abgeltungssteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer auf die erzielten Gewinne im Rahmen der Mitgliedschaft bezahlen.

Veräußert der Investmentclub nun tatsächlich ein Wertpapier zu einem Zeitpunkt nach dem Austritt eines Mitglieds, werden bereits gezahlte Steuern dieses ehemaligen Mitglieds nicht berücksichtigt. Die Depotbank, die die Steuer automatisch abzieht, kennt nur den An- und Verkaufswert und zieht daher den vollen Steuersatz auf realisierte Gewinne ab, sogar wenn ein Teil davon bereits von ausgeschiedenen Mitgliedern an den Fiskus abgeführt wurde. Damit kommt es für die verbliebenen Investmentclubmitglieder zu einer Doppelbesteuerung, wenn sich das Clubmanagement nicht innerhalb der Steuererklärung um eine Rückerstattung bemüht. Dafür ist eine aufwendige Aufschlüsselung der Kursgewinne je Mitglied nötig, egal ob noch im Club oder bereits ausgeschieden. Eine Papierflut, die viele Clubs nicht bewältigen wollten und konnten.

Die Folge war, dass die Clubs, die die Tore nicht schlossen, dazu übergingen, das Austreten aus dem Investmentclub nur noch zu bestimmten Zeitpunkten zuzulassen. So können Anleger heute oftmals nur am Jahresende oder quartalsweise den Investmentclub verlassen und ihr Vermögen abziehen. Andere Clubs wiederum verkaufen schlicht alle Wertpapieranteile zum Ende des Jahres und lassen nur zu diesem Zeitpunkt Austritte zu.

Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Interessierte Anleger, die sich auf die Suche nach Investmentclubs begeben, sollten sich genau informieren. Nicht überall, wo Investmentclub draufsteht, ist einer drin. Die Bezeichnung „Investmentclub“ fungiert immer wieder als Tarnung für Finanzvermittler oder sogar Betrüger, die bestimmte Aktien oder Finanzinstrumente mit eigennützigen Absichten pushen wollen. Wie immer gilt, dass Anleger vor allem bei aggressivem Marketing und marktschreierischen Renditeversprechungen misstrauisch werden sollten.

Seriöse Clubs zeichnen sich in aller Regel dadurch aus, dass nicht sofort Geld verlangt wird, sondern erst einmal kostenlos ins Clubgeschehen hineingeschnuppert werden kann. Transparenz in Sachen Anlagestrategie, Portfolio-Performance, Haftung und Austrittsbedingungen sollte selbstverständlich sein. Anleger, die auf Nummer sicher gehen wollen, können sich auf den Seiten der BaFin oder bei Anlegerschützern wie der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. informieren, ob die fraglichen Anbieter bereits einschlägig bekannt sind.

Selbst gründen

Wer keinem Investmentclub beitreten möchte, kann selbst aktiv werden und einen Investmentclub gründen. Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind gerade einmal zwei Gründungsmitglieder nötig, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Darin werden die Ziele der Gesellschaft und alle das Clubleben betreffende Regularien festgeschrieben. Eine notarielle Beurkundung ist bei dieser Rechtsform nicht notwendig. Wichtig ist zu beachten, dass zwingend eine jährliche Steuererklärung verfasst werden muss. Darüber hinaus sollte die Doppelbesteuerungsproblematik im Blick behalten werden.

Viele Banken haben spezielle Angebote und Konditionen für Investmentclubs, fragen Sie am besten bei Ihrer Hausbank danach. Sind diese Formalien erledigt und das Depot angelegt, steht dem gemeinsamen Investment nichts mehr entgegen.

Diese Investmentclubs gibt es

Die Großen

Die bekanntesten der Branche sind der Itzehoer, der Stuttgarter sowie der Hanseatische Aktienclub (HAC). Alle drei haben jedoch so gut wie nichts mehr mit einem klassischen Investmentclub zu tun. Die Stuttgarter haben inzwischen ihren ursprünglichen Club aufgelöst, vertreiben einen Börsenbrief und agieren daneben als Vermögensverwalter. Genauso umfasst der Begriff HAC inzwischen einen „Informationsclub“ sowie einen „Investmentclub“. Ersterer bietet Seminare, Diskussionsabende sowie Magazine für Anleger, der „Investmentclub“ ist dagegen eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft mit unterschiedlichen Dienstleistungen. Der Itzehoer Aktienclub ist nach eigenen Angaben mit 4.000 Mitgliedern und mehr als 50 Mio. Euro Gemeinschaftsvermögen der größte deutsche Investmentclub. Hier liegt der Fokus ebenfalls nicht mehr auf dem Gemeinschaftsgedanken, sondern auf dem Geschäft mit der Vermögensverwaltung und dem Fondsmanagement.

Die Speziellen

Neben den „normalen“ Aktienclubs gibt es solche, die sich auf bestimmte Anlegergruppen oder Anlageklassen konzentrieren. So gibt es beispielsweise Clubs extra für weibliche Anleger, wie den 1FID, den 1. Fraueninvestmentclub Düsseldorf. Begründet wird das Besetzen dieser Nische mit den sich unterscheidenden Lebensumständen für Frauen, die mit Schwangerschaft, höherer Lebenserwartung und oftmals geringerer Rente ihre Altersvorsorge anders planen müssen als männliche Anleger.

Die Kleinen

Im Gegensatz zu den Investmentclubs mit vielen hunderten Mitgliedern ist die große Mehrzahl der Gemeinschaften im kleinen Kreis organisiert. Clubs mit gerade einmal zwei oder unwesentlich mehr Mitgliedern sind keine Seltenheit, die Fluktuation ist gering. Diese Clubs sind oft schwer zu finden, denn sie betreiben kaum Werbung, um neue Mitglieder zu gewinnen. Eine hohe Mindestanlagesumme oder gar eine Bescheinigung über eine bereits geleistete, ansehnliche Spende soll Anleger anlocken, die langfristig an einer Zusammenarbeit interessiert sind und nützliche Kenntnisse zum Clubleben beitragen können. Diese Hürden sollen sicherstellen, dass der Club für Spekulanten mit dem Blick aufs schnelle Geld nicht interessant ist.

Foto: © Pixabay

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