DAX
Vonovia SE
Informationen:
Vonovia ist mit einem Portfoliowert von ~ 88,7 Mrd. € und rund 548.000 Wohnungen das größte europäische Wohnungsunternehmen. Seit 2013 börsennotiert, seit 2015 im DAX gelistet, sowie u. a. in den Indizes EURO STOXX 50, GPR 250 World, DAX 50 ESG, EURO STOXX ESG Leaders 50 und FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe geführt. Vonovia beschäftigt rund 15.800 Mitarbeiter.
Universitätsstraße 133 Bochum 44803
Nachrichten
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19.03.2025 | Vonovia schließt 2024 am oberen Ende der Prognose ab und schaltet wieder auf Wachstum um ![]()
2102732 19.03.2025 CET/CEST | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
24.01.2025 | Vonovia SE: Hauptversammlung stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen zu ![]()
2074665 24.01.2025 CET/CEST | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16.12.2024 | Vonovia SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.01.2025 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG ![]()
§ 3
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(1) |
Die Organträgerin verpflichtet sich, erstmalig für das im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrags im Handelsregister der Organgesellschaft laufende Geschäftsjahr, zur Verlustübernahme gemäß den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung. |
(2) |
Die Verpflichtung gemäß Absatz (1) wird in jedem Fall zum Ende eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft (Bilanzstichtag) fällig. |
§ 4
Ausgleichszahlungen
(1) |
Die Organträgerin garantiert und leistet, erstmalig für das im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrags im Handelsregister der Organgesellschaft laufende Geschäftsjahr, für die Dauer des Vertrags den außenstehenden Aktionären der Organgesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr der Organgesellschaft eine jährlich wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung). |
(2) |
Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der Organgesellschaft für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie der Organgesellschaft (Aktien ohne Nennbetrag) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 brutto EUR 1,22 (Bruttoausgleichsbetrag) abzüglich eines von der Organgesellschaft hierauf zu entrichtenden Betrags für die Körperschaftsteuer sowie des Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei der gesamte Bruttoausgleichsbetrag aus körperschaftsteuerlich belasteten Gewinnen der Deutsche Wohnen resultiert. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags gelangen daher auf den Bruttoausgleichsbetrag von EUR 1,22 je Aktie der Organgesellschaft 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf, d.h. EUR 0,19, zum Abzug. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,03 je Aktie der Organgesellschaft für ein volles Geschäftsjahr (Nettoausgleichsbetrag). Klargestellt wird, dass, soweit gesetzlich vorgeschrieben, anfallende Quellensteuern (etwa Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) von dem Nettoausgleichsbetrag einbehalten werden. |
(3) |
Die Ausgleichszahlung ist am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der Organgesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf dieses Geschäftsjahres fällig. |
(4) |
Endet der Vertrag während des laufenden Geschäftsjahres der Organgesellschaft, wird die Ausgleichszahlung bei sinngemäßer Anpassung der Beträge zeitanteilig gewährt. |
(5) |
Für den Fall der Durchführung von Kapitalmaßnahmen durch die Organgesellschaft erfolgt eine Anpassung der Ausgleichszahlung, soweit diese gesetzlich geboten ist. |
(6) |
Falls ein Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Ausgleichszahlung festsetzt, können auch die bereits nach Maßgabe des § 5 abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der von ihnen bereits erhaltenen Ausgleichszahlungen verlangen, soweit gesetzlich vorgesehen. |
§ 5
Abfindung
(1) |
Die Organträgerin verpflichtet sich, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Organgesellschaft dessen Aktien der Organgesellschaft gegen Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Organträgerin von jeweils EUR 1,00 (Abfindungsaktien) im Umtauschverhältnis 0,7947 Abfindungsaktien je Aktie der Organgesellschaft (Umtauschverhältnis) zu erwerben. |
(2) |
Für Aktienspitzen auf Abfindungsaktien (Aktienspitzen) erfolgt ein Barausgleich. Für Zwecke des Barausgleichs werden zunächst für sämtliche Aktien, die an einem Liefertermin ausgegeben werden, auf einzelne Aktionäre entfallende Aktienspitzen zu vollen Aktienrechten zusammengelegt und die daraus bezogenen Abfindungsaktien durch die Deutsche Bank AG (Abwicklungsstelle) börslich veräußert; die Inhaber von Aktienspitzen erhalten einen Barausgleich in Höhe des ihren Aktienspitzen entsprechenden Anteils an dem jeweiligen Veräußerungserlös. Soweit nach Zusammenlegung von Aktienspitzen weiterhin Aktienspitzen bestehen, erfolgt ein Barausgleich in Höhe des anteiligen Schlusskurses der Abfindungsaktien im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse zwei Tage vor der jeweiligen Gutschrift des Barausgleichs durch die Abwicklungsstelle. |
(3) |
Die Verpflichtung der Organträgerin zum Erwerb der Aktien der Organgesellschaft endet zwei Monate nach dem Tage, an dem die Eintragung des Bestehens dieses Vertrags im Handelsregister der Organgesellschaft bekannt gemacht worden ist. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Absatz 4 Satz 3 AktG wegen eines Antrags auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 SpruchG bestimmte Gericht bleibt unberührt. In diesem Fall endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. |
(4) |
Für den Fall der Durchführung von Kapitalmaßnahmen durch die Organträgerin oder die Organgesellschaft bis zum Ablauf der in Absatz (3) genannten Frist erfolgt eine Anpassung des Umtauschverhältnisses, soweit diese gesetzlich geboten ist. |
(5) |
Die Übertragung der Aktien der Organgesellschaft im Umtausch gegen die hierfür zu gewährenden Abfindungsaktien ist für die außenstehenden Aktionäre der Organgesellschaft kostenfrei, sofern sie über ein inländisches Wertpapierdepot verfügen. |
(6) |
Falls ein Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der Abfindung verlangen, soweit gesetzlich vorgesehen. |
(7) |
Endet dieser Vertrag aufgrund einer Kündigung der Organträgerin zu einem Zeitpunkt, zu dem die in § 5 Absatz (3) bestimmte Frist zur Annahme der Abfindung nach § 5 Absatz (1) bereits abgelaufen ist, ist die Organträgerin verpflichtet, auf Verlangen eines jeden zu diesem Zeitpunkt außenstehenden Aktionärs der Organgesellschaft dessen Aktien der Organgesellschaft gegen Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Organträgerin von jeweils EUR 1,00 zu dem in § 5 Absatz (1) genannten Umtauschverhältnis zu erwerben. Falls die Abfindung nach § 5 Absatz (1) für jede Aktie der Organgesellschaft durch eine rechtskräftige Entscheidung in einem Spruchverfahren erhöht wird, wird die Organträgerin die von dem außenstehenden Aktionär angebotenen Aktien der Organgesellschaft zu dem im Spruchverfahren festgesetzten Umtauschverhältnis erwerben. Diese Verpflichtung der Organträgerin unter diesem § 5 Absatz (7) ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Beendigung des Vertrags im Handelsregister der Organgesellschaft nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist. § 5 Absatz (4) und (5) gelten entsprechend. |
§ 6
Wirksamwerden und Dauer
(1) |
Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Organträgerin und der Hauptversammlung der Organgesellschaft geschlossen. Er wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft wirksam und gilt - mit Ausnahme des Weisungsrechts nach § 1 - rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrags im Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft laufenden Geschäftsjahres der Organgesellschaft. Das Weisungsrecht gilt erst mit Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft. |
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(2) |
Die Organträgerin kann von diesem Vertrag bis zu dem Zeitpunkt seiner Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen zurücktreten. |
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(3) |
Der Vertrag gilt unbefristet. Er kann schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten nur zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist jedoch, unbeschadet des Rechts der Kündigung aus wichtigem Grund, erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft möglich, mit dessen Ablauf die steuerliche Mindestlaufzeit im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 17 Körperschaftsteuergesetz (KStG), § 2 Absatz 2 Satz 2 Gewerbesteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung erfüllt ist (nach derzeitiger Rechtslage fünf Zeitjahre; nachfolgend Mindestlaufzeit). |
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(4) |
Zur Kündigung sind die Parteien insbesondere berechtigt, wenn
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(5) |
Wird die Wirksamkeit dieses Vertrags oder seine ordnungsgemäße Durchführung steuerlich nicht oder nicht vollständig anerkannt, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die Mindestlaufzeit jeweils erst am ersten Tag desjenigen Geschäftsjahres der Organgesellschaft beginnt, für welches die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung seiner Wirksamkeit oder seiner ordnungsgemäßen Durchführung erstmalig oder erstmalig wieder vorliegen. |
§ 7
Salvatorische Klausel
(1) |
Hinsichtlich Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags gilt § 295 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung. |
(2) |
Weiterhin bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags der Schriftform, sofern nicht notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. |
(3) |
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Wenn der Vertrag eine Regelungslücke enthalten sollte, soll eine Regelung gelten, die von den Parteien im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Absicht getroffen worden wäre, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten. |
(4) |
Die Parteien vereinbaren, dass durch das Vorstehende nicht nur eine Beweislastumkehr eintritt, sondern auch die Anwendbarkeit des § 139 BGB ausgeschlossen ist. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass dieser Vertrag keine rechtliche Einheit (§ 139 BGB) mit anderen Rechtsgeschäften oder Vereinbarungen, die zwischen den Parteien getätigt oder abgeschlossen wurden oder werden, bildet oder bilden soll. |
(5) |
Die Auslegung der vorgenannten Vereinbarungen orientiert sich im Zweifel an den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer steuerrechtlichen Organschaft (§§ 14 ff. KStG).“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: |
a) |
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE vom 15. Dezember 2024 wird zugestimmt. |
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b) |
Bedingtes Kapital 2025 Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 55.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 55.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nominalbetrag) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025). Die bedingte Kapitalerhöhung dient dem Zweck der Gewährung einer Abfindung in Aktien der Gesellschaft an die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen SE gemäß den Bestimmungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu dem in § 5 Absatz 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bestimmten bzw. einem gemäß § 5 Absatz 4 oder gemäß § 5 Absatz 6 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angepassten Umtauschverhältnis. Soweit nach Maßgabe von § 5 Absatz 2 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags erforderlich, wird die Gesellschaft Aktienteilrechte in bar ausgleichen. Für den Fall, dass außenstehende Deutsche Wohnen-Aktionäre ihre Deutsche Wohnen-Aktien vor Bezug einer Dividende oder Ausgleichszahlung auf ihre Deutsche Wohnen-Aktien für das Geschäftsjahr 2025 bzw. für nachfolgende Geschäftsjahre in Aktien der Vonovia tauschen, ist vorgesehen, ihnen - soweit rechtlich und tatsächlich möglich - jeweils Aktien der Vonovia zu gewähren, die von dem Beginn des letzten abgelaufenen Geschäftsjahrs vor ihrer Entstehung am Gewinn teilnehmen. Für den Fall, dass Deutsche Wohnen-Aktionäre ihre Deutsche Wohnen-Aktien nach Bezug einer Dividende oder Ausgleichszahlung auf ihre Deutsche Wohnen-Aktien für das Geschäftsjahr 2025 bzw. für nachfolgende Geschäftsjahre in Aktien der Vonovia tauschen oder soweit eine Gewährung von Aktien mit einer Gewinnberechtigung entsprechend dem vorangegangenen Satz rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, ist vorgesehen, ihnen jeweils Aktien der Vonovia zu gewähren, die von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, am Gewinn teilnehmen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen die Übertragung von Aktien der Deutsche Wohnen SE durch deren außenstehende Aktionäre. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen SE von ihrem Abfindungsrecht Gebrauch machen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. |
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c) |
Satzungsänderung Für das Bedingte Kapital 2025 wird ein neuer § 6a der Satzung der Gesellschaft hinzugefügt:
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung folgende Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv abrufbar:
Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am Freitag, den 24. Januar 2025, zugänglich sein. |
II. |
Sonstige Mitteilungen Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, insbesondere die weiteren gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen einschließlich der Informationen gemäß § 124a AktG, die Informationen gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, stehen ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv zur Verfügung. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die Internetseite ist auch das InvestorPortal erreichbar (siehe nachstehend). Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. InvestorPortal Die Gesellschaft unterhält unter https://investoren.vonovia.de/hv ein internetgestütztes, passwortgeschütztes Onlineportal (InvestorPortal). Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können im Vorfeld der Hauptversammlung über das InvestorPortal elektronisch ihre Aktionärsrechte teilweise ausüben. Um das InvestorPortal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) mit den Zugangsdaten, die sie entweder mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten, oder die sie bereits nach Erstzugang in das InvestorPortal selbst vergeben haben, einloggen. Bevollmächtigte finden die Zugangsdaten auf der Eintrittskarte. Bei technischen Fragen zum InvestorPortal stehen bis zum Tag vor der Hauptversammlung die Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters unter der folgenden Rufnummer gerne zur Verfügung:
Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Ausgenommen hiervon sind Feiertage im Freistaat Bayern. Bei technischen Fragen können sich die Nutzer auch per E-Mail an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister unter der E-Mail-Adresse investorportal@computershare.de wenden. Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit dem Einladungsschreiben bzw. im Internet unter https://investoren.vonovia.de/hv. Hinweise zu den Abstimmungen Die unter der Tagesordnung vorgesehene Abstimmung hat verbindlichen Charakter. Bei der Abstimmung besteht die Möglichkeit mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Hinweise zu Datums- und Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Jedes in dieser Hauptversammlungseinladung angegebene Datum und jede Uhrzeit bezieht sich auf die Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Zur Bestimmung der jeweiligen Daten und Zeiten gemäß koordinierter Weltzeit (UTC) ist jeweils eine Stunde von der Angabe gemäß MEZ abzuziehen (z.B. der 24. Januar 2025, 10:00 Uhr MEZ entspricht dem 24. Januar 2025, 9:00 Uhr UTC). Keine Übertragung der Hauptversammlung Eine Übertragung der Hauptversammlung oder von Ausschnitten der Hauptversammlung im Internet findet nicht statt. |
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III. |
Weitere Angaben zur Einberufung Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die Vonovia SE aufgrund der Verweisungsnormen der Artikel 5, Artikel 9 Absatz 1 lit. c) ii), Artikel 53 sowie Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt. |
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 822.852.925,00 und ist eingeteilt in 822.852.925 Stückaktien (Aktien ohne Nominalbetrag). Jede Stückaktie gewährt in der außerordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 822.852.925. Die Gesellschaft oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnenden Personen halten zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. |
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens Freitag, den 17. Januar 2025, 24:00 Uhr, über das InvestorPortal oder unter einer der nachfolgenden Adressen (die Anmeldeadressen)
oder
in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugegangen ist, § 15.1 der Satzung der Gesellschaft (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt dabei nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte ist der im Aktienregister am Freitag, den 17. Januar 2025, 24:00 Uhr (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenanntes Technical Record Date) eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft in der Zeit von Samstag, den 18. Januar 2025, 00:00 Uhr, bis einschließlich Freitag, den 24. Januar 2025, 24:00 Uhr, zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am Freitag, den 24. Januar 2025, verarbeitet und berücksichtigt. Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Die Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft allen Aktionären unaufgefordert mitteilen, die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, sowie den Aktionären und Intermediären, die die Mitteilung verlangt haben, und den Vereinigungen von Aktionären, die die Mitteilung verlangt oder die in der letzten Hauptversammlung Stimmrechte ausgeübt haben. Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich in den an die Aktionäre übersandten Anmeldeunterlagen sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv. |
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3. |
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. Intermediären (insbesondere Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, wird, wenn sie eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter folgender E-Mail-Adresse zu melden: anmeldestelle@computershare.de. Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, nach § 135 AktG bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB)) erteilt werden. Auf der Eintrittskarte ist ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht enthalten. Aktionäre können auch eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist der Gesellschaft über das InvestorPortal oder unter einer der unter III.2. genannten Anmeldeadressen zu übermitteln. Entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht. Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die ordnungsgemäß erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg oder per E-Mail, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 23. Januar 2025, 24:00 Uhr, zugehen. Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z.B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die unter III.2. genannten Anmeldeadressen übermittelt wird. Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung der Vollmacht bzw. des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten an die Gesellschaft, können angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, die Bevollmächtigung spätestens bis Donnerstag, den 23. Januar 2025, 24:00 Uhr auch elektronisch über das InvestorPortal vornehmen. Erfolgt die Bevollmächtigung über das InvestorPortal, wird eine Eintrittskarte mit neuen Zugangsdaten generiert und der Aktionär kann entscheiden, ob diese per Post oder E-Mail an den Bevollmächtigten gesendet werden soll oder der Aktionär diese dem Bevollmächtigten übergibt. Auch in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf den oben beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln. |
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Darüber hinaus hat die Gesellschaft als Service für ihre Aktionäre oder deren Bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter benannt, welche ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte ebenfalls mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen können. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und sie können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv zum Download bereitgehalten wird. Das Formular ist an eine der unter III.2. genannten Anmeldeadressen zu übermitteln. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie über die unter III.2. genannten Anmeldeadressen müssen der Gesellschaft bis Donnerstag, den 23. Januar 2025, 24:00 Uhr zugehen; sie bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung. Maßgeblich für die Erteilung, Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft. Bis Donnerstag, den 23. Januar 2025, 24:00 Uhr steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder deren Bevollmächtigten für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das InvestorPortal zur Verfügung. Über das InvestorPortal kann bis zu diesem Zeitpunkt überdies eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung geändert oder widerrufen werden. Des Weiteren kann eine Bevollmächtigung und Anweisung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, sowie eine Änderung oder ein Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, bis zum Ende der Generaldebatte auch noch in der Hauptversammlung unter Verwendung ihrer Stimmkarte erfolgen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Bevollmächtigung eines Dritten bzw. der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Bei persönlicher Teilnahme des Aktionärs oder der Bevollmächtigten an der Hauptversammlung verlieren die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilten Vollmachten und die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ihre Gültigkeit. |
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5. |
Stimmabgabe durch Briefwahl Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihre Stimme in Textform (§ 126b BGB) oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Sie können das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv zum Download bereitstehende Formular für die Briefwahl nutzen. Bei Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist Folgendes zu beachten: Briefwahlstimmen können in Textform (§ 126b BGB) an die Gesellschaft unter einer der unter III.2. genannten Anmeldeadressen bis Donnerstag, den 23. Januar 2025, 24:00 Uhr, abgegeben, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Zugang der Briefwahlstimme bzw. der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend. Bis Donnerstag, den 23. Januar 2025, 24:00 Uhr steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder deren Bevollmächtigten für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl auch das InvestorPortal zur Verfügung. Über das InvestorPortal können bis zu diesem Zeitpunkt auch etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden. Auch Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen. |
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6. |
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung Sollten Stimmrechte innerhalb der Frist auf mehreren Wegen (z.B. sowohl per Brief, per E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212) ausgeübt bzw. eine Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internet (InvestorPortal), 2. gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, 3. per E-Mail, 4. per Brief, und 5. auf anderen in der Einladung genannten Wegen. Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen verschiedenen Inhalts (z.B. Bevollmächtigung und Stimmabgabe) eingehen, gilt Folgendes: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben ihrerseits Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet (§ 135 Absatz 8 AktG). Sollte ein/e vom Aktionär bzw. Bevollmächtigten benannte/r Intermediär, Aktionärsvereinigung, Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder eine diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich. |
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7. |
Weitere Rechte der Aktionäre |
a) |
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Artikel 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2 AktG Ein Aktionär oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Artikel 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Absatz. 2 SE-Ausführungsgesetz für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) erforderlich; § 50 Absatz 2 SE-Ausführungsgesetz entspricht dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Absatz 2 AktG. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB), an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Dienstag, der 24. Dezember 2024, 24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln:
Bei Nutzung der elektronischen Form (§ 126a BGB) sind Ergänzungsverlangen per E-Mail an hauptversammlung@vonovia.de zu übermitteln. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv bekannt gemacht und den Aktionären nach § 125 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 AktG mitgeteilt. |
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b) |
Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG Jeder Aktionär hat das Recht, einen Gegenantrag gegen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Donnerstag, den 9. Januar 2025, 24:00 Uhr, zugegangen sind, werden nach Maßgabe des § 126 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv zugänglich gemacht. Die gemäß § 126 AktG benannten Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag oder deren etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv beschrieben. Die Begründung braucht insbesondere nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Für die Übermittlung von Gegenanträgen ist folgende Adresse ausschließlich maßgeblich:
Anderweitig adressierte Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden. Gegenanträge sind nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. |
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c) |
Auskunftsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Nach § 293g Absatz 3 AktG ist, wenn die Hauptversammlung über die Zustimmung zu einem Unternehmensvertrag beschließt, jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft auch über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Angelegenheiten des anderen Vertragsteils zu geben. Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv. Nach § 16.2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ist die Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Sie ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Frage- oder Redebeitrag festzusetzen. |
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d) |
Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Artikel 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2 AktG, § 126 Absatz 1 AktG und § 131 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv abrufbar. |
8. |
Ergänzende Hinweise zu Rechten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsausübung Nach § 118 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts (durch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Erteilung von Briefwahlstimmen) dem Abgebenden der Zugang der abgegebenen Stimme nach den Anforderungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118 Absatz 1 Satz 4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln. Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Absatz 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Absatz 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln. |
9. |
Hinweise zum Datenschutz Im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung, insbesondere wenn Sie und/oder Ihre Bevollmächtigten sich für die Hauptversammlung anmelden, Ihre Aktionärsrechte ausüben, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen oder das InvestorPortal nutzen, erheben wir personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Aktionärsnummer, individuelle Zugangsdaten für das InvestorPortal) über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Fragen adressieren Sie bitte an Vonovia SE, Rechtsabteilung, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum oder datenschutz@vonovia.de. Verantwortliche für die Verarbeitung ist die Vonovia SE, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, E-Mail: hauptversammlung@vonovia.de. Soweit wir uns zur Durchführung der Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese personenbezogene Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Ihnen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung zustehenden Rechte können jederzeit auf unserer Internetseite unter https://investoren.vonovia.de/hv abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden: Vonovia SE, Rechtsabteilung, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, E-Mail: hauptversammlung@vonovia.de. |
Bochum, im Dezember 2024
Vonovia SE
Der Vorstand
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16.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Vonovia SE |
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Deutschland | |
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Internet: | https://investoren.vonovia.de/hv |
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2052191 16.12.2024 CET/CEST

Vonovia SE / Schlagwort(e): Vereinbarung Vonovia SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE Bochum, 14. Dezember 2024 – Wie am 18. September 2024 angekündigt, beabsichtigen die Vonovia SE („Vonovia”) und die Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen”) den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Vonovia als herrschendem Unternehmen und der Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen. Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen – vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers – mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen anzubieten. Des Weiteren haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen unter dem vorgenannten Vorbehalt des entsprechenden Prüfungsergebnisses geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,22 brutto (bzw. EUR 1,03 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der Deutsche Wohnen für jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen, die für den 23. Januar 2025 geplant ist, und der Vonovia, die für den 24. Januar 2025 einberufen werden soll, sowie der Eintragung in das Handelsregister der Deutsche Wohnen. Zur Schaffung der Vonovia-Aktien, die den Aktionären der Deutsche Wohnen zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotenen Abfindung entscheiden, wird der Hauptversammlung der Vonovia zusammen mit der Zustimmung zu dem Vertrag ein entsprechend ausgestaltetes bedingtes Kapital vorgeschlagen. Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Kontakt: Rene Hoffmann Leiter Investor Relations Telefon: 0234 314 - 1629 Rene.Hoffmann@vonovia.de Vonovia SE Nina Henckel Leiterin Corporate Media Relations Telefon: 0234 314 – 1909 Nina.Henckel@vonovia.de Ende der Insiderinformation
14.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Vonovia SE |
Universitätsstraße 133 | |
44803 Bochum | |
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Telefon: | +49 234 314 1609 |
Fax: | +49 234 314 2995 |
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EQS News ID: | 2051343 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2051343 14.12.2024 CET/CEST

Vonovia SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Hiermit gibt die Vonovia SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 19.03.2025 Ort: https://www.vonovia.com/investoren/news-publikationen/berichte-publikationen Sprache: Englisch Veröffentlichungsdatum: 19.03.2025 Ort: https://www.vonovia.com/en/investors/news-and-publications/reports-publications Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 06.08.2025 Ort: https://www.vonovia.com/investoren/news-publikationen/berichte-publikationen Sprache: Englisch Veröffentlichungsdatum: 06.08.2025 Ort: https://www.vonovia.com/en/investors/news-and-publications/reports-publications
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2032787 19.11.2024 CET/CEST

Vonovia SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Hiermit gibt die Vonovia SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 07.05.2025 Ort: https://www.vonovia.com/investoren/news-publikationen/berichte-publikationen Sprache: Englisch Veröffentlichungsdatum: 07.05.2025 Ort: https://www.vonovia.com/en/investors/news-and-publications/reports-publications Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 05.11.2025 Ort: https://www.vonovia.com/investoren/news-publikationen/berichte-publikationen Sprache: Englisch Veröffentlichungsdatum: 05.11.2025 Ort: https://www.vonovia.com/en/investors/news-and-publications/reports-publications
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2032783 19.11.2024 CET/CEST

Vonovia SE
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Ergebnis zum 30. September 2024 Vonovia setzt wieder auf Wachstum und verdoppelt Investitionen auf 2 Milliarden Euro
Bochum, 6. November 2024 – Nach zwei Jahren der Bilanzstabilisierung fokussiert sich die Vonovia SE („Vonovia“) wieder auf Wachstum und höhere Investitionen. „Wir sind nicht nur Vermieter, sondern auch erfolgreich im Development, bei der energetischen Sanierung und beim Ausbau erneuerbarer Energien in unseren Quartieren“, erläutert Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender von Vonovia. „Unser Kerngeschäft läuft hervorragend, nahezu alle unsere Wohnungen sind vermietet. Die wichtigsten Unternehmenszahlen entwickeln sich wie erwartet, und wir werden alle unsere Ziele für 2024 am oberen Ende unserer Erwartungen erreichen“, sagt Rolf Buch. „Unsere Immobilienwerte und unser Investmentgrade Rating sind stabil, unser Verkaufsziel für 2024 haben wir schon jetzt übererfüllt. Für 2025 und die folgenden Jahre blicken wir zuversichtlich nach vorn. Deshalb schalten wir jetzt auf Wachstum und höhere Investitionen um.“ Die Geschäftsfelder Development, Value-add und Recurring Sales, die in den vergangenen zwei Jahren bewusst zurückgefahren wurden, rücken wieder in den Fokus und sollen neben dem Kerngeschäft Vermietung bis 2028 insgesamt 20 - 25 % zum Adjusted EBITDA beitragen. Das sind in Summe rund 500 - 700 Mio. €. Dafür ist der Aufbau von Fachkräften vor allem im Handwerk vorgesehen. Insgesamt strebt Vonovia im Jahr 2028 ein Adjusted EBITDA von 3,2 - 3,5 Mrd. € an. Das ist ein Zuwachs von zirka 30 % gegenüber 2024. Um diese Ziele zu erreichen, wird Vonovia ihre Investitionen erhöhen und dabei verstärkt auf serielle Sanierung und seriellen Neubau setzen. Für 2025 sind 1,2 Mrd. € an Investitionen in energetische Sanierung, Neubau sowie den Ausbau von Photovoltaik und Wärmepumpen geplant. Bis 2028 wird das Unternehmen seine Investitionen auf bis zu 2 Mrd. € pro Jahr verdoppeln. Rolf Buch erklärt: „Wir haben den Anteil energetisch schlechter Gebäude der Effizienzklassen G und H in unserem Bestand auf marginale 2,9 % reduziert und setzen zunehmend auf erneuerbare Energien.“ Für die Versorgung der Mieterinnen und Mieter mit lokal erzeugtem Strom und klimaneutraler Wärme verfügt Vonovia insgesamt über Potenzial für eine Leistung von 700 MWp aus Photovoltaik-Anlagen und kann zusätzlich langfristig 14.000 Wärmepumpen installieren. Ihre jahrzehntelange Expertise will Vonovia auch nutzen, um künftig unsanierte Bestände zu kaufen und diese auf ein zeitgemäßes Niveau zu bringen. „Wir haben bei Vonovia eine Plattform, die den gesamten wohnungswirtschaftlichen Zyklus abbildet: Vom seriellen Neubau über die effiziente Bewirtschaftung und Quartiersentwicklung, Sanierungssysteme in Serie sowie die nachhaltige Direktversorgung mit Energie. Als best-in-class Operator werden wir dieses umfassende Geschäftsmodell, das wir für unseren eigenen Bestand bereits professionalisiert haben, nun auch dem Markt anbieten“, sagt Rolf Buch. Vonovia plant zudem, die Baukosten deutlich zu reduzieren und das Neubauprogramm mit 3.000 Wohnungen wieder aufzunehmen. So wird Vonovia 2025 zum Beispiel in Berlin und Wien neu bauen. In Salzburg wird das Unternehmen mit dem Südtiroler Quartier den größten Holzwohnbau Österreichs realisieren. Vonovia arbeitet kontinuierlich an der Optimierung der Baukosten. Dabei stehen der Verzicht auf Tiefgaragen und die Optimierung der Energiestandards sowie ein höherer Anteil an seriell gefertigten Häusern im Fokus. Rolf Buch erläutert: „Mittels dieser Maßnahmen können wir auch künftig bezahlbare Mieten für die Mitte der Gesellschaft anbieten. Wir begrüßen zudem die Planungen für den Gebäudetyp E. Das wird das Bauen in Deutschland weiter vereinfachen und beschleunigen.“ Insgesamt hat das Unternehmen in den Metropolregionen in Deutschland und Österreich ein Potenzial für 70.000 neue Wohnungen auf freien Grundstücken sowie durch Nachverdichtung und Aufstockung identifiziert. Darüber hinaus plant Vonovia, die Verkäufe im Segment Recurring Sales zu erhöhen, und rechnet aufgrund der Markterholung mit einer positiven Entwicklung der Margen. Kerngeschäft gesund; Kundenzufriedenheit hoch In den ersten neun Monaten 2024 zeigt Vonovia insgesamt eine gute Geschäftsentwicklung. Vonovia hat seit Januar 2024 zunehmend Portfolios oder Anteile an Portfolios verkauft; zuletzt veräußerte das Unternehmen Mitte Oktober 10 Development-Projekte an einen Fonds mit HIH Invest für rund 516 Mio. €. Das ist bereits der zweite gemeinsame Fonds mit HIH Invest binnen weniger Wochen. Die zusätzliche Cash-Generierung von rund 4 Mrd. € seit Jahresbeginn sorgt für eine niedrigere Verschuldung von pro forma 46,0 %, die damit nur noch leicht über dem Zielkorridor (40 bis 45 %) liegt. Der Operating Free Cash-Flow (OFCF) ist gegenüber den ersten 9 Monaten 2023 um 38,6 % auf rund 1,4 Mrd. € gewachsen. Das Kerngeschäft Vermietung ist mit einem Adjusted EBITDA in Höhe von 1.801,9 Mio. € stabil (9M 2023: 1.818,6 Mio. €) – bei einem etwas kleineren Bestand und höheren Instandhaltungsaufwendungen. Das Adjusted EBT liegt bei 1.363,9 Mio. € (9M 2023: 1.420,2 Mio. €). Der Leerstand bleibt mit 2,1 % auf Vollvermietungsniveau. Der Kundenzufriedenheitsindex CSI steigt um 3,4 pp über den Vorjahreswert. Der Bereich Value-add verdoppelt seinen Beitrag von 73,3 Mio. € auf 145,9 Mio. €. Die Mieten steigen um 3,8 % (Marktmiete: 2,2 %; Modernisierung: 1,3 %; Neubau: 0,3 %). Die durchschnittliche monatliche Ist-Miete inklusive Schweden und Österreich liegt konzernweit bei 7,94 € pro Quadratmeter. Im deutschen Portfolio sind es 7,81 € pro Quadratmeter. Zwischen Januar und September 2024 investiert Vonovia insgesamt 1.051,3 Mio. € in Bestand und Neubau (9M 2023: 1.095,4 Mio. €). Das Unternehmen steigert dabei die Instandhaltungsleistungen um rund 6 % auf 523,8 Mio. €. In die Modernisierung fließen 410,2 Mio. €, in den Neubau 117,3 Mio. €. Insgesamt stellt Vonovia 2.409 Wohnungen fertig (9M 2023: 1.799) und erfüllt damit weiterhin ihre Zusage, alle bereits begonnenen Development-Projekte fertigzustellen. Vonovia hält an ihrem Klimapfad und an dem Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis spätestens 2045 fest. Mit Erfolg: Die CO₂-Intensität des deutschen Portfolios sinkt im Vorjahresvergleich erneut um 3,7 % auf 31,1 kg CO₂e/m2. Prognose 2024 am oberen Ende bestätigt; Zuversicht für 2025 Das Unternehmen bestätigt – wie schon zum Halbjahr – seine Prognose für das Gesamtjahr 2024 am oberen Ende. Für das Adjusted EBITDA rechnet Vonovia mit einem Wert am oberen Ende der Bandbreite von 2,55 bis 2,65 Mrd. €. Das Adjusted EBT wird am oberen Ende der Spanne von rund 1,7 bis 1,8 Mrd. € erwartet. Für das Jahr 2025 erwartet Vonovia aus dem Vermietungsgeschäft Erlöse in Höhe von 3,3 - 3,4 Mrd. €. Das Adjusted EBITDA wird voraussichtlich bei 2,7 - 2,8 Mrd. €, das Adjusted EBT bei 1,75 - 1,85 Mrd. € liegen. Die Nachhaltigkeitsziele werden voraussichtlich sowohl 2024 als auch 2025 voll erfüllt.
*Vorjahreswerte 2023 angepasst an aktuelle Kennzahlen- und Segmentdefinition.
Deutsch: https://report.vonovia.com/2024/q3/de/ Englisch: https://report.vonovia.com/2024/q3/en/ Weitere Informationen sowie Foto- und Videomaterial finden Sie im Pressebereich und in der Mediathek. Finanzkalender 2025: 19. März 2025: Geschäftsbericht 2024 7. Mai 2025: Zwischenbericht 1. Quartal 2025 28. Mai 2025: ordentliche Hauptversammlung
Über Vonovia Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen, das über einer Million Menschen ein Zuhause bietet. Heute besitzt Vonovia rund 541.600 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 73.400 verwaltete Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 83 Mrd. €. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieterinnen und Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung. Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im September 2015 wurde die Aktie in den DAX aufgenommen. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia SE zahlreichen weiteren nationalen und internationalen Indizes an, darunter DAX 50 ESG, Dow Jones Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG Leaders, EURO STOXX ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe und GPR 250 World. Vonovia beschäftigt rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
06.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
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EQS News ID: | 2023245 |
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2023245 06.11.2024 CET/CEST

Vonovia SE
/ Schlagwort(e): Verkauf
Vonovia realisiert drei Transaktionen mit einem Liquiditätszufluss von 1,8 Mrd. €
Bochum, 2. Oktober 2024 – Vonovia hält Kurs und hat weitere 1,8 Mrd. € an Liquidität hinzugewonnen. Bereits bei Bekanntgabe von Verkaufserlösen in Höhe von 1,5 Mrd. € anlässlich der Ergebnisse des ersten Halbjahres 2024 Anfang August hatte Vonovia angekündigt, im Herbst weitere Verkäufe abzuschließen. Damit beläuft sich der Liquiditätszufluss seit Jahresbeginn nun auf mehr als 3,3 Mrd. €. Für 2024 erwartet das Unternehmen insgesamt einen Liquiditätszufluss von rund 4 Mrd. € und damit auf Niveau des Vorjahres. Für 500 Mio. € veräußert Vonovia 11 Development-Projekte an einen neuen Fonds, der im August von der HIH Invest Real Estate GmbH (HIH Invest), einem der führenden europäischen Immobilien-Investmentmanager, und Vonovia aufgelegt wurde. Zusätzlich wurden weitere Projektentwicklungen in Höhe von ca. 150 Mio. € von der Quarterback Immobilien AG an den Fonds verkauft. Zweck des Fonds ist der Erwerb und die Verwaltung von Development-Projekten in deutschen Metropoloregionen. Die HIH Invest ist Mehrheitseigentümer; Vonovia ist weiterhin mit einem Eigenkapitalanteil beteiligt und wird von der Bewirtschaftung, die HIH Invest und Vonovia gemeinsam übernehmen, profitieren. Im Rahmen ihrer langfristigen Partnerschaft haben Vonovia und Apollo vereinbart, eine Gesellschaft zu gründen, die über 20 % der Anteile an der Deutsche Wohnen SE verfügen soll und in der Vonovia und von Apollo beratene langfristige Investoren investiert sind. Der Liquiditätszufluss für Vonovia wird etwas mehr als 1 Mrd. € betragen. Für mehr als 300 Mio. € verkauft die Deutsche Wohnen 27 Pflegeeinrichtungen, die hauptsächlich im Großraum Berlin liegen. Käufer der Immobilien ist ein Fonds, der von dem im Pflegebereich langjährig aktiven Unternehmen Civitas Investment Management verwaltet wird; den Betrieb sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernimmt die im Pflegebereich führende Alloheim-Gruppe. Der Liquiditätszufluss aller Transaktionen wird zum Jahresende 2024 / 1. Jahreshälfte 2025 erwartet. BILD: Die Visualisierung zeigt das Quartier Schützengarten in Dresden, das Teil des Deals mit HIH ist. Quelle: Buwog.
Das Motiv in höherer Auflösung zum Download finden Sie in der Pressemitteilung auf unserer Presse-Website: https://www.vonovia.com/presse
Über Vonovia Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen, das über einer Million Menschen ein Zuhause bietet. Heute besitzt Vonovia rund 543.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 71.700 verwaltete Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 82,5 Mrd. €. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieterinnen und Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung. Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im September 2015 wurde die Aktie in den DAX aufgenommen. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia SE zahlreichen weiteren nationalen und internationalen Indizes an, darunter DAX 50 ESG, Dow Jones Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG Leaders, EURO STOXX ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe und GPR 250 World. Vonovia beschäftigt rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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2000827 02.10.2024 CET/CEST

Vonovia SE / Schlagwort(e): Absichtserklärung Bochum, 18. September 2024 Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE Vonovia SE („Vonovia“) und Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen“) sind am heutigen Tag übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen Vonovia als herrschendem Unternehmen und Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen aufzunehmen und die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen von Vonovia ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien von Vonovia gemacht und für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und jährlichen Ausgleichszahlung im Vertrag werden Vonovia und Deutsche Wohnen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festlegen. Vonovia geht davon aus, dass außerordentliche Hauptversammlungen von Vonovia und Deutsche Wohnen im Dezember 2024 um die erforderliche Zustimmung zu diesem Vertrag gebeten werden. *** Soweit in dieser Mittelung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren zukünftige Richtigkeit (dies gilt insbesondere um Dinge, die außerhalb der Kontrolle der Vonovia SE liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Vonovia SE liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Vonovia SE ihre in Unterlagen oder Mitteilungen wiedergegebenen Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung ändert. Kontakt: Vonovia SE Rene Hoffmann Leiter Investor Relations Telefon: 0234 314 - 1629 Rene.Hoffmann@vonovia.de Ende der Insiderinformation
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1989987 18.09.2024 CET/CEST

Vonovia SE
/ Schlagwort(e): Immobilien/Halbjahresbericht
Ergebnis 1. Halbjahr 2024 Vonovia zeigt operativ solide Ergebnisse und bestätigt Jahresprognose am oberen Ende
Das Verkaufsprogramm für 2024 hält das Unternehmen erfolgreich auf Kurs. Von dem Ziel für das Gesamtjahr, Immobilien in Höhe von rund 3 Mrd. € zur Reduzierung der Verschuldung zu veräußern, setzt Vonovia zur Jahresmitte bereits 1,5 Mrd. € um. Teil dessen ist, dass Vonovia zu Beginn der zweiten Jahreshälfte ein Paket mit 1.970 Wohnungen im Großraum Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet zum Kaufpreis von rund 300 Mio. € und damit leicht über Buchwert verkauft. Weitere 185 Mio. € kommen aus Veräußerungen im Rahmen kleinerer Transaktionen über alle Verkaufskategorien hinweg. Außerdem hatte Vonovia bereits im April 4.500 Wohnungen in Berlin veräußert. Der Verschuldungsgrad LTV (Loan-to-value) liegt pro forma bei 47,3 %. Die führende Kennzahl der Innenfinanzierung, der Operating Free Cash-Flow (OFCF), ist auf dieser stabilen Basis erneut gewachsen und liegt mit 800,3 Mio. € um 4,7 % über dem Vorjahreswert.
Positiver Trend-Verlauf zur Jahresmitte Das Kerngeschäft – die Vermietung und effiziente Bewirtschaftung von Wohnungen – zeichnet sich auch im 1. Halbjahr durch eine hohe Nachfrage nach Mietwohnungen aus. Das EBITDA Rental trägt mit 1.191,6 Mio. € (H1 2023: 1.209,0 Mio. €) zum Gesamt EBITDA von 1.266,5 Mio. € (H1 2023: 1.299,8 Mio. €) bei. Der Leerstand bleibt mit 2,2 % unverändert auf Vollvermietungsniveau. Der Bereich Value-add legt im Vorjahresvergleich um 28,8 % zu und trägt mit 56,8 Mio. € (H1 2023: 44,1 Mio. €) zum Ergebnis bei, während die Segmente Recurring Sales und Development erwartungsgemäß hinter den Werten von H1 2023 bleiben. Das Ergebnis vor Steuern – Adjusted EBT – ist mit 887,2 Mio. € (H1 2023: 945,8 Mio. €) durch Portfolioverkäufe sowie höhere Zinsaufwendungen beeinflusst. Jedoch steht die Entwicklung im 2. Quartal unter deutlich positiveren Vorzeichen als noch zum Jahresstart. Die Mieten stiegen in der Stichtagsbetrachtung um 3,8 % (Marktmiete: 2,2 %; Modernisierung: 1,3 %; Neubau: 0,3 %). Die durchschnittliche monatliche Ist-Miete inklusive Schweden und Österreich liegt konzernweit bei 7,86 € pro Quadratmeter. Im deutschen Portfolio sind es 7,73 € pro Quadratmeter.
Hohe Neubauzahlen; weniger CO2-Intensität Im 1. Halbjahr 2024 investiert Vonovia insgesamt 673,8 Mio. in den Bestand und Neubau (H1 2023: 706,4 Mio. €). Das Unternehmen steigert dabei die Instandhaltungsleistungen um 6 % auf 332,3 Mio. €. In die Modernisierung fließen 243,2 Mio. €, in den Neubau 98,3 Mio. €. Insgesamt stellt Vonovia in den ersten sechs Monaten 1.655 Wohnungen fertig (H1 2023: 1.193) und erfüllt damit weiter die Zusage, alle bereits begonnenen Development-Projekte fertigzustellen. Vonovia betont, das Development hochzufahren, sobald die Rahmenbedingungen für den Neubau wieder vertretbare Kosten und bezahlbare Mieten sicherstellen. Rolf Buch: „Wir begrüßen den Vorstoß von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, die Einführung des Gebäudetyps E in die Ressortabstimmung zu geben. Dieser wichtige Schritt wird Genehmigungsverfahren beschleunigen und das Bauen in Deutschland vereinfachen.“ Der Kundenzufriedenheitsindex CSI liegt im 1. Halbjahr um 3,5 pp über dem Wert für das Gesamtjahr 2023. Allein im 2. Quartal 2024 ist die Kundenzufriedenheit um 6,9 pp besser als der durchschnittliche Vorjahreswert. Um den Service für die Mieterinnen und Mieter auch in Zukunft auf diesem qualifizierten Niveau anbieten zu können, investiert Vonovia umfassend in die Förderung des eigenen Nachwuchses. Am heutigen 1. August 2024 beginnen 300 Auszubildende ihre Karrieren bei Vonovia in verschiedenen kaufmännischen, technischen und handwerklichen Berufen. Vonovia hält an seinem Klimapfad und an dem Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 fest. Mit Erfolg: Die CO₂-Intensität des deutschen Portfolios sinkt im Vorjahresvergleich um 3,4 % auf 31,5 kg CO₂ e/m2.
Prognose für Gesamtjahr 2024 am oberen Ende bestätigt Die wesentlichen Kennzahlen entwickeln sich im 1. Halbjahr erwartungsgemäß und entlang der Jahresprognose. Zudem zeichnet sich ein positiver Trendverlauf zur Jahresmitte ab. Auf dieser Basis bestätigt das Unternehmen seine Prognose für das Gesamtjahr 2024 am oberen Ende. Das organische Mietwachstum erwartet Vonovia am oberen Ende der Spanne von 3,8 bis 4,1 %. Für das Adjusted EBITDA rechnet Vonovia mit einem Wert an der oberen Bandbreite von 2,55 bis 2,65 Mrd. €. Das Adjusted EBT wird an der oberen Spanne von rund 1,7 bis 1,8 Mrd. € erwartet.
Den vollständigen Halbjahresbericht finden Sie unter: Deutsch: https://report.vonovia.com/2024/q2/de/ Englisch: https://report.vonovia.com/2024/q2/en/
Weitere Informationen sowie Foto- und Videomaterial finden Sie
Finanzkalender 2024: 6. November 2024: Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2024
Über Vonovia Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen, das über einer Million Menschen ein Zuhause bietet. Heute besitzt Vonovia rund 543.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 71.700 verwaltete Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 82,5 Mrd. €. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieterinnen und Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung.
Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im September 2015 wurde die Aktie in den DAX aufgenommen. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia SE zahlreichen weiteren nationalen und internationalen Indizes an, darunter DAX 50 ESG, Dow Jones Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG Leaders, EURO STOXX ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe und GPR 250 World. Vonovia beschäftigt rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
01.08.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
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ISIN: | DE000A1ML7J1 |
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1958635 01.08.2024 CET/CEST
Geschäftsberichte
Datum | Beschreibung | Download |
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19.03.2025 | Jahresfinanzbericht 2024 | Dokument herunterladen |
14.03.2024 | Jahresfinanzbericht 2023 | Dokument herunterladen |
Quartalszahlen
Datum | Beschreibung | Download |
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06.11.2024 | Q3 Mitteilung / Q3 Finanzbericht 2024 | Dokument herunterladen |
01.08.2024 | Halbjahresfinanzbericht 2024 | Dokument herunterladen |
30.04.2024 | Q1 Mitteilung / Q1 Finanzbericht 2024 | Dokument herunterladen |
03.11.2023 | Q3 Mitteilung / Q3 Finanzbericht 2023 | Dokument herunterladen |
04.08.2023 | H1-Bericht 2023 | Dokument herunterladen |
04.05.2023 | Q1-Bericht 2023 | Dokument herunterladen |