LitFin finanziert KapMuG-Klagen gegen Bayer AG

Foto von einer Putzkraft, die das Logo des Bayer Konzerns reinigt
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Der Prozessfinanzierer LitFin bietet eine Vollfinanzierung von Klagen im Rahmen eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Bayer AG an.

Am 15. Dezember 2021 hat das Landgericht Köln (Az. 22 O 251/20) eine Entscheidung veröffentlicht, laut der in einem Kapitalanleger-Musterverfahren festgestellt werden soll, ob die Bayer AG im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Monsanto Company den Kapitalmarkt über die finanziellen Risiken der Transaktion informiert hatte. Diese Risiken bestanden aufgrund der in den USA anhängigen (und noch zu erwartenden) Schadensersatzklagen gegen Monsanto im Zusammenhang mit der möglicherweise krebserregenden Wirkung des in Monsantos Produkt Roundup enthaltenen Glyphosats. Die Bayer AG soll demnach ihre Aufklärungspflicht über diese Risiken mindestens seit dem 14. September 2016, möglicherweise aber auch schon seit dem 23. Mai 2016 verletzt haben.

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Nach Einschätzung der Rechtsanwälte von LitFin gehören zu den Geschädigten auch Anleger, die zwischen dem 23. Mai 2016 und dem 19. März 2019 Bayer-Aktien gekauft haben, ggf. auch nach diesem Zeitraum. LitFin bietet zudem an, die Finanzierung von Klagen geschädigter Anleger zu prüfen, die Bayer-Wandelanleihen und -Derivate im fragwürdigen Zeitraum gekauft haben und damit Verluste erlitten haben. Details finden interessierte Anleger hier.

Foto: © Unsplash

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