Pflegemindestlohn steigt ab 1. Januar 2018 erneut an

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Berlin (pts007/06.12.2017/09:00) – Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt zum 1. Januar 2018 erneut an. Im Westen einschließlich Berlin liegt er dann bei 10,55 Euro, der Mindestlohn Ost beträgt künftig 10,05 Euro. Dieser Mindestlohn ist eine Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf, und er betrifft vor allem Pflegehilfskräfte und Betreuer. Pflegefachkräfte in ambulanten und stationären Unternehmen werden in der Regel deutlich höher vergütet. Der Pflegemindestlohn liegt damit auch klar über dem gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell bei 8,84 Euro liegt und noch bis Ende 2018 in dieser Höhe gilt.

Dazu Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege: “Seit Einführung des Pflegemindestlohns im August 2010 haben wir regelmäßig kräftige Steigerungen erlebt. Damals lag der Pflegemindestlohn für ungelernte Kräfte bei 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. Diese Steigerungen sind natürlich für alle Pflegeunternehmen ein Kraftakt. Aber gutes und wichtiges Personal soll auch fair bezahlt werden. Zudem ist bereits festgeschrieben, dass die Lohnuntergrenze in der Altenpflege in zwei weiteren Schritten bis 2020 auf schließlich 11,35 Euro (West) und 10,85 Euro (Ost) ansteigen wird.”

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Scharf wendet sich Fiedler gegen alle Bestrebungen auf Länderebene, quasi durch die Hintertür flächendeckend allgemeinverbindliche Tarifverträge durchdrücken zu wollen. “Die Tarifautonomie darf nicht durch eine emotionsgetriebene Politik unterminiert werden. Tarifautonomie ist ein hohes Gut und muss geschützt werden. Der Arbeitgeberverband Pflege fordert zudem, dass die Kommission, die über den Pflegemindestlohn berät und entsprechende Vorschläge macht, künftig fairer besetzt wird. Statt bisher nur einen Sitz für die privaten Pflegeunternehmen auf der Arbeitgeberbank in der Kommission wären zwei Sitze angemessen, betrachtet man die herausragende Rolle der privaten Versorger in der Altenpflege.”

(Ende)

Aussender: Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Ansprechpartner: Friedhelm Fiedler

Tel.: +49 30678063-710

E-Mail: presse@arbeitgeberverband-pflege.de

Website: www.arbeitgeberverband-pflege.de

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20171206007 ]

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