Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Mehr Steuern für Online-Verkäufer?

Plattformen Steuertransparenzgesetz

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet seit Anfang des Jahres Betreiber digitaler Plattformen dazu, Transaktionen an die Finanzbehörden zu melden. Dieses Gesetz hat potenzielle steuerliche Auswirkungen auf Nutzer solcher Plattformen.

Das PStTG betrifft bekannte Plattformen wie eBay, Amazon, Kleinanzeigen (ehemals eBay-Kleinanzeigen), Etsy, Booklooker und Mobile.de sowie Dienstleister wie Airbnb und Uber. Online-Jobbörsen und Vermittlungsportale, auf denen kein direktes Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, sind von dieser Meldepflicht ausgenommen.

Anzeige

Die betroffenen Plattformen müssen bis zum 31.1.2024 für das Jahr 2023 elektronisch Informationen über ihre Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Allerdings gilt dies nur bei der Überschreitung bestimmter Schwellenwerte. Wenn ein Nutzer innerhalb eines Jahres mindestens 30 Verkäufe tätigt oder mehr als 2.000 Euro gutgeschrieben bekommt, werden folgende Daten gemeldet: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, Bankverbindung, Gesamtbetrag und Anzahl der Tätigkeiten pro Quartal. Nutzer, die diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllen (also unter 30 Verkäufen und 2.000 Euro Einnahmen bleiben), müssen nicht gemeldet werden.

Erwartete Nachfragen von Finanzämtern

Das BZSt übermittelt die gemeldeten Daten an die Finanzämter der Verkäufer. Experten gehen davon aus, dass Verkäufer in Zukunft vermehrt mit Nachfragen seitens ihrer Finanzämter rechnen müssen. Es ist möglich, dass Verkäufer als Gewerbetreibende eingestuft werden, was zusätzliche umsatzsteuerliche Konsequenzen hätte.

Airbnb ist als meldepflichtige Plattform ebenfalls von diesem Gesetz betroffen. Wenn eine Wohnung beispielsweise während Messen oder Volksfesten vermietet wird und die Einnahmen 2.000 Euro pro Jahr übersteigen, könnten diese als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig sein. Es besteht nach Ansicht von Steuerexperten zudem die Möglichkeit strafrechtlicher Konsequenzen in diesen Zusammenhängen.

Die Kapital Medien GmbH, der Verlag der Finanzzeitschriften AnlegerPlusAnlegerPlus News und AnlegerLand ist eine 100-%-Tochter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Bild von Bruno auf Pixabay

SDK Flyer