PTA-Adhoc: Alpha Group Jersey Limited: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Jersey (pta018/05.09.2019/19:00) – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss der Alpha Group Jersey Limited, St Helier, Jersey, zum 31.12.2016 fehlerhaft ist:

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Eine in Höhe von 14.528 Tsd. Euro unter dem Bilanzposten “Loans and Receivables” angesetzte Forderung gegenüber der Alpha Bank A.E. aus einem unverzinslichen Darlehen wurde um mindestens 2.098 Tsd. Euro zu hoch ausgewiesen, da eine Abzinsung in mindestens derselben Höhe unterblieben ist.

Dies verstößt gegen IAS 39.46(a) i.V.m. IAS 39.AG64, wonach eine unverzinsliche Forderung abzuzinsen ist, um den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz einer Forderung zu ermitteln. Dieser beizulegende Zeitwert ist dann der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten, zu denen eine solche Forderung in der Folgebewertung auszuweisen ist, zugrunde zu legen. Die festgestellte Mindesthöhe des Fehlers basiert auf fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von höchstens 12.430 Tsd. Euro. Diese Anschaffungskosten sind unter der Annahme ermittelt, dass der im Jahr 2045 zurückzuzahlende Betrag von 15.725 Tsd.Euro mit einem Zinssatz für Schuldinstrumente bester Bonität abgezinst wird.

Der fehlerhafte Bilanzposten wurde in dem Jahresabschluss der Alpha Group Jersey Limited zum 31.12.2017 entsprechend korrigiert.

(Ende)

Aussender: Alpha Group Jersey Limited

Adresse: 44 Esplanade, St Helier, JE4 9WG Jersey

Land: Jersey (Kanalinsel)

Ansprechpartner: Sarah Foskitt

Tel.: +44 1534 504481

E-Mail: Sarah.Foskitt@intertrustgroup.com

Website: www.intertrustgroup.com

ISIN(s): DE000A0DX3M2 (Anleihe)

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin

Weitere Handelsplätze: Euronext Amsterdam

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190905018 ]

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