PTA-Adhoc: HYLEA GROUP S.A.: Zinszahlung für Unternehmensanleihe kann nicht fristgerecht gezahlt werden – Einladung zur Gläubigerversammlung

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Luxembourg (pta023/02.06.2021/15:15) –
Aufgrund der Covid-19 Auswirkungen kann die Emittentin die zum 1. Juni 2021 fällig gewordenen Zinsen für die 7,25% Unternehmensanleihe der Hylea Group S.A. 2017/2022 (ISIN: DE000A19S801 / WKN: A19S80) nicht fristgerecht zahlen.

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Das Unternehmen wird deshalb Ende dieser Woche zu einer Gläubigerversammlung einladen und die Einladung dazu im Bundesanzeiger veröffentlichen sowie auf der Homepage unter www.hylea.com unter der Rubrik “Investors Relations” unter dem Abschnitt “Gläubigerversammlung Juni 2021” abrufbar machen. Das Ziel der Gläubigerversammlung soll eine Restrukturierung der Anleihe sein, in der Zins und Laufzeit im Sinne der Emittentin und der Anleihegläubiger definiert werden, um somit die positive Fortführung der Gesellschaft zu gewährleisten.

Der Vorstand

Über die Hylea Group:

Die Hylea Group gehört weltweit zu den bedeutendsten Produzenten von Paranüssen. Die Geschäftstätigkeit besteht aktuell aus der Produktion und der Vermarktung von Paranüssen, Wildkakao und anderen Spezialitäten des südamerikanischen Regenwaldes auf dem europäischen und nordamerikanischen Markt.

(Ende)

Aussender: HYLEA GROUP S.A.

Adresse: 5, Rue de Bonnevoie, 1260 Luxembourg

Land: Luxemburg

Ansprechpartner: Jan Müller, IR

Tel.: +49 151 148 44 298

E-Mail: j.mueller@hylea.com

Website: www.hylea.com

ISIN(s): DE000A19S801 (Anleihe)

Börsen: Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt, Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Tradegate

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20210602023 ]

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