PTA-Adhoc: MARNA Beteiligungen AG: Bußgeldbescheid der BaFin wegen verspäteter Veröffentlichung des Konzernhalbjahresfinanzberichts 2017

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Hamburg (pta030/01.04.2019/17:50) – Der Vorstand der MARNA Beteiligungen AG hat heute einen Bußgeldbescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin”) wegen verspäteter Veröffentlichung des Konzernhalbjahresfinanzberichts 2017 in der überraschenden Höhe von 450.000,00 EUR erhalten.

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Die Gesellschaft hatte den Konzernhalbjahresfinanzbericht 2017 erst am 29. Dezember 2017 und damit knapp drei Monate verspätet veröffentlicht, da sich die Gesellschaft damals in einer akuten Restrukturierungssituation befand und die Voraussetzungen für einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk auf Basis der going-concern-Prämisse letztlich erst am 12. Dezember 2017 erfüllt werden konnten (dies gilt auch für den Konzernabschluss 2016, welcher wiederum die Basis für den Konzernhalbjahresfinanzbericht 2017 darstellt). Der Kapitalmarkt wurde seinerzeit über die Entwicklungen im Rahmen von Kapitalmarkmitteilungen laufend über den Stand der Restrukturierung informiert.

Vor diesem Hintergrund sowie vor dem Hintergrund, dass die Bilanz der MARNA Beteiligungen AG per 31. Dezember 2018 ein Eigenkapital in Höhe von 1.345.791,61 EUR aufweist, erscheint das Bußgeld, welches in der Höhe rund 33% des Eigenkapitals per 31. Dezember 2018 der Gesellschaft entspricht, nach Meinung des Vorstands unverhältnismäßig. Die Gesellschaft beabsichtigt daher, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.

(Ende)

Aussender: MARNA Beteiligungen AG

Adresse: Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Hansjörg Plaggemars

Tel.: +49 6221 64924-0

E-Mail: info@marna-beteiligungen.de

Website: www.marna-beteiligungen.de

ISIN(s): DE000A0H1GY2 (Aktie)

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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190401030 ]

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