PTA-Adhoc: MARNA Beteiligungen AG: Gerichtsurteil zum Bußgeldbescheid der BaFin wegen verspäteter Veröffentlichung des Konzernhalbjahresfinanzberichts 2017

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Heidelberg (pta051/27.11.2019/16:45) – Wie bereits mit adhoc-Mitteilung vom 1. April 2019 avisiert, hatte die Gesellschaft gegen den Bußgeldbescheid der BaFin über 450.000,00 EUR Einspruch eingelegt. Am heutigen Tage fand vor dem Amtsgericht Frankfurt die Verhandlung über diesen Einspruch statt. Das Amtsgericht Frankfurt hat auf Antrag der BaFin und der Staatsanwaltschaft die MARNA Beteiligungen AG zur Zahlung von 360.000,00 EUR verurteilt.

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Der Vorstand erwägt gegen das Urteil Revision einzulegen, da das Bußgeld bei einem Eigenkapital zum 30. Juni 2019 von 970.474,96 EUR nach Meinung des Vorstands weiterhin unverhältnismäßig ist.

(Ende)

Aussender: MARNA Beteiligungen AG

Adresse: Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Hansjörg Plaggemars

Tel.: +49 6221 64924-0

E-Mail: info@marna-beteiligungen.de

Website: www.marna-beteiligungen.de

ISIN(s): DE000A0H1GY2 (Aktie)

Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20191127051 ]

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