PTA-Adhoc: MARNA Beteiligungen AG: Vorläufiges Halbjahresergebnis zum 30.06.2020

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Heidelberg (pta026/09.07.2020/14:15) – Die MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg, ISIN DEOOOAOH1GY2, hat ihr erstes Geschäftshalbjahr 2020 (01.01. bis 30.06.2020) mit einem voraussichtlichen Gewinn (Einzelabschluss nach HGB) in Höhe von 25 TEUR (VZ: TEUR -375) abgeschlossen.

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Die vorläufige Bilanz zum 30. Juni 2020 nach HGB weist ein Eigenkapital in Höhe von rund 1.016 TEUR (31. Dezember 2019: rund 991 TEUR) aus.

Das vorläufige Halbjahresergebnis resultiert überwiegend aus sonstigen betrieblichen Erträgen von TEUR 152 (VZ: TEUR 188), diese im Wesentlichen bestehend aus Erträgen aus dem Abgang von Wertpapieren von TEUR 146, Personalaufwand von TEUR 28 (VZ: TEUR 50) und sonstige betriebliche Aufwendungen von TEUR 47 (VZ: TEUR 524) sowie dem Finanzergebnis in Höhe von TEUR -51 (VZ: TEUR -26), welches sich im Wesentlichen aus sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (TEUR 7) und Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (TEUR 59) zusammensetzt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 47 setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 14), Steuerberatungskosten (TEUR 12), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 7) sowie Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 7).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des 1. Halbjahr 2019 von TEUR 524 enthalten als Wesentlichen, damals unerwarteten negativen Effekt ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin”) wegen verspäteter Veröffentlichung des Konzernhalbjahresberichts 2017 in überraschender Höhe von 450 TEUR verhängtes Bußgeld. Gegen diesen Bescheid hatte der Vorstand Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Frankfurt hat auf Antrag der BaFin und der Staatsanwaltschaft die MARNA Beteiligungen AG zur Zahlung von 360.000,00 EUR im November 2019 verurteilt. Die anteilige Auflösung der Rückstellung erfolgte bereits zum 31. Dezember 2019. Da das Bußgeld immer noch mehr als 20% der Bilanzsumme beträgt, hat der Vorstand gegen das Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt, da nach Meinung des Vorstandes die Höhe des Bußgeldes unverhältnismäßig ist. Ein Verfahrensstand bzgl. der Rechtsbeschwerde liegt aktuell nicht vor.

Der Vorstand ging im Prognosebericht des letzten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 von einem Jahresfehlbetrag von rund 130 TEUR. Die Planung der Gesellschaft beinhaltet keine Erträge und Aufwendungen aus den Investitionen in Wertpapiere, da der genaue Ein-/Ausstiegszeitpunkt bei den Wertpapieren nicht vorhergesagt werden kann, da dieser wiederum von mehreren Faktoren abhängig ist. Auf Grund der Erträge aus dem Handel mit Wertpapieren des Umlaufvermögens und sonstigen Erträgen konnte das 1. Halbjahr 2020 mit einem Überschuss abgeschlossen werden. Auf Basis des Halbjahresergebnisses geht der Vorstand nunmehr von einem Jahresfehlbetrag für das Gesamtjahr 2020 von rund 40 TEUR aus.

Die in dieser Mitteilung genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Aufstellung des Jahresabschlusses, der Abschlussprüfung und der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: MARNA Beteiligungen AG

Adresse: Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Hansjörg Plaggemars

Tel.: +49 6221 64924-0

E-Mail: info@marna-beteiligungen.de

Website: www.marna-beteiligungen.de

ISIN(s): DE000A0H1GY2 (Aktie)

Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200709026 ]

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