PTA-HV : KSB SE & Co. KGaA: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

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Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Frankenthal (pta037/29.03.2018/17:15) –
KSB SE & Co. KGaA, Frankenthal, ISIN: DE0006292006 UND DE0006292030, WKN: 629 200 UND 629 203

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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die KSB SE & Co. KGaA lädt hiermit ihre Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der am

Mittwoch, dem 16. Mai 2018, 10:00 Uhr,

im CongressForum Frankenthal, Stephan-Cosacchi-Platz 5, 67227 Frankenthal/Pfalz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.
VORLAGE DES VOM AUFSICHTSRAT GEBILLIGTEN JAHRESABSCHLUSSES DER KSB SE & CO. KGAA NEBST LAGEBERICHT, DES VOM AUFSICHTSRAT GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES NEBST KONZERNLAGEBERICHT, DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN ZU DEN ANGABEN NACH § 289A ABS. 1 HGB SOWIE § 315A ABS. 1 HGB UND DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017; BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES DER KSB SE & CO. KGAA FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß 286 Abs. 1 AktG beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses die Hauptversammlung; der Beschluss bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.

Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von Euro 13.359.777,62 ausweist, festzustellen.

2.
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der im Jahresabschluss 2017 der KSB SE & Co. KGaA ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von Euro 13.359.777,62 wird unter Berücksichtigung von § 21 der Satzung wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende:

von Euro 7,50 je Stamm-Stückaktie; das sind bei 886.615 Stück dividendenberechtigten Stamm-StückaktienEuro 6.649.612,50
von Euro 7,76 je Vorzugs-Stückaktie; das sind bei 864.712 Stück dividendenberechtigten Vorzugs-StückaktienEuro 6.710.165,12
Bilanzgewinn:Euro 13.359.777,62

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 22. Mai 2018, fällig.

3.
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES SEINERZEITIGEN VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Bis zum Wirksamwerden des Formwechsels am 17. Januar 2018 bestand die Gesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und firmierte unter KSB Aktiengesellschaft. Bis zu diesem Zeitpunkt und damit im gesamten Geschäftsjahr 2017 führte daher der seinerzeitige Vorstand der KSB Aktiengesellschaft die Geschäfte der Gesellschaft. Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts ist daher die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der KSB Aktiengesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des seinerzeitigen Vorstands der KSB Aktiengesellschaft wird Entlastung für dieses Geschäftsjahr erteilt.

4.
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für dieses Geschäftsjahr erteilt.

5.
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTELLUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor zu beschließen:

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014) auferlegt wurde.

Der Aufsichtsrat hat sich von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft, ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin sowie den Unternehmen des KSB-Konzerns und ihren jeweiligen Organmitgliedern andererseits, sowie den Umfang von im vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung (insbesondere Beratungsleistungen) vorlegen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht hinreichend gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht ergeben.

6. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE NEUWAHL VON AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 endet die Amtszeit der durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein als Nachfolger für Herrn Oswald Bubel und Frau Monika Kühborth bestellten Aufsichtsratsmitglieder Herr Arturo Esquinca und Frau Prof. Dr.-Ing. Corinna Salander.

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 endet ferner die Amtszeit von Herrn Klaus Kühborth als Mitglied des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Gemäß §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss der Aufsichtsrat ferner zu mindestens 30 Prozent mit Frauen und zu mindestens 30 Prozent mit Männern besetzt sein. Da die Seite der Anteilseignervertreter der Gesamterfüllung nach §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen hat, sind die gesetzlichen Anforderungen zur Geschlechterquote für diese Aufsichtsratswahlen seitens der Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen.

Um das Mindestanteilsgebot nach §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen, müssen dementsprechend sowohl seitens der Anteilseignervertreter als auch seitens der Arbeitnehmervertreter jeweils mindestens zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt sein. Mit Frau Gabriele Sommer und Frau Prof. Dr.-Ing. Corinna Salander gehören dem Aufsichtsrat bisher zwei Frauen als Anteilseignervertreterinnen an. Da die Amtszeit von Frau Salander mit der Beendigung der Hauptversammlung vom 16. Mai 2018 endet, ist mindestens einer der auf Seiten der Anteilseignervertreter frei werdenden Sitze im Aufsichtsrat mit einer Frau zu besetzen.

a) Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, Frau Prof. Dr.-Ing. Corinna Salander, Stuttgart, Professorin für Schienenfahrzeugtechnik am Institut für Maschinenelemente der Universität Stuttgart, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl von Frau Salander erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das laufende Geschäftsjahr 2018 wird hierbei nicht mitgerechnet.

Frau Salander ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Mitglied im Aufsichtsrat der Bombardier Transportation GmbH, Berlin.

Offenzulegende Umstände im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht vor.

b) Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Arturo Esquinca, Forch, Schweiz, Leiter Geschäftsentwicklung der Coesia-Gruppe, Industrial Process Division, Zürich, Schweiz, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl von Herrn Esquinca erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das laufende Geschäftsjahr 2018 wird hierbei nicht mitgerechnet.

Herr Esquinca ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Offenzulegende Umstände im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht vor.

c) Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Dipl.-Wirtsch.Ing. Klaus Kühborth, Frankenthal/Pfalz, Geschäftsführer der Johannes und Jacob Klein GmbH, Frankenthal/Pfalz, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl von Herrn Kühborth erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das laufende Geschäftsjahr 2018 wird hierbei nicht mitgerechnet.

Herr Kühborth ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Herr Kühborth ist Geschäftsführer der Johannes und Jacob Klein GmbH, Frankenthal/Pfalz, die derzeit direkt ca. 84% der stimmberechtigten Stammaktien an der KSB SE & Co. KGaA hält, und Bruder von Frau Monika Kühborth, Mitglied sowie stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft, der KSB Management SE, Frankenthal/Pfalz. Weitere offenzulegende Umstände im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht vor.

Der Aufsichtsrat hat sich im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

UNTERLAGEN

Auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ksb.com sind im Bereich “Investor Relations” unter der Rubrik “Hauptversammlung” die unter Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin (vgl. Tagesordnungspunkt 2) verfügbar. Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung ausliegen.

ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6 (BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE NEUWAHL VON AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN)

(Stichtag für die Angaben: 21. März 2018)

Prof. Dr.-Ing. Corinna Salander, Stuttgart

Professorin für Schienenfahrzeugtechnik am Institut für Maschinenelemente der Universität Stuttgart

Persönliche Daten:

Geburtsdatum: 27. Juni 1967

Geburtsort: Geesthacht

Ausbildung:

1987 bis 1993 Studium der Physik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Diplom-Physikerin)

1996 bis 1999 Promotion zum Dr.-Ing. am Institut für Elektrische Energietechnik der Technischen Universität Clausthal, Dissertation über einen – Algorithmus zur Bestimmung der elektromagnetischen Felder in Triebzügen (Projekt mit der DB AG)

Beruflicher Werdegang:

1994 bis 1997 FH Lübeck: Dozentin für Mathematik

1999 bis 2005 Deutsche Bahn AG, T-Ressort München und Berlin: u.a. Aufbau der “Koordinierungsstelle Risikoanalysen”, Vertretung der DB AG in nationalen und internationalen Gremien und Arbeitsgruppen zu Safety (techn. und betriebl. Sicherheit), Leitung Pilotprojekt zum

Sicherheitsmanagementsystem

2005 bis 2009 Europäische Eisenbahnagentur, Valenciennes (Frankreich): Head of Sector “Safety Certification” mit der Verantwortung für die Erarbeitung der EU-Verordnungen zur Zertifizierung der Sicherheitsmanagementsysteme

2009 bis 2011 Deutsche Bahn AG, T-Ressort Berlin: Projektleitung für die konzernweite Einführung und Zertifizierung der Sicherheitsmanagementsysteme der Betreibergesellschaften

2011 bis 2014 Bombardier Transportation GmbH, Berlin: Leiterin Zulassung Lokomotiven EU-Ausland, Leiterin des unternehmensweiten Center of Competence “Authorization and Product Safety”

Seit 11/2014 Universität Stuttgart: Professur für Schienenfahrzeugtechnik

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

– KSB SE & Co. KGaA, Frankenthal/Pfalz (seit 26. Februar 2018)

– Bombardier Transportation GmbH, Berlin

Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Sonstige wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

– Scientific Committee Shift2Rail

– Herausgeberkreis Eisenbahntechnische Rundschau (ETR)

Arturo Esquinca, Forch, Schweiz

Leiter Geschäftsentwicklung der Coesia-Gruppe, Industrial Process Division, Zürich, Schweiz

Persönliche Daten:

Geburtsdatum: 25. Mai 1967

Geburtsort: Mexiko-Stadt, Mexiko

Ausbildung:

– MBA – J.L. Kellogg Graduate School of Management, Northwestern University, Evanston, Illinois, USA

– Master of Science Diplom-Chemieingenieur, The University of Michigan, Ann Arbor, Michigan, USA

– Diplom-Chemieingenieur, Unversidad Iberoamericana, Mexiko-Stadt, Mexiko

Beruflicher Werdegang:

1990 bis 1994 Finanz- und Produktionsanalyst, Procter & Gamble, Papierdivision, Mexiko-Stadt, Mexiko

1996 bis 1999 Forschungsingenieur, Petrochemie und Raffinerieprozesse, British Petroleum, Naperville, Illinois, USA

1999 bis 2002 Strategic Development Manager, Sulzer AG, Winterthur, Schweiz

2002 bis 2010 Leiter Geschäftsentwicklung, Sulzer Pumps, Winterthur, Schweiz

2010 bis 2014 Vice President Strategy and Corporate Development, Dover Corporation, Genf, Schweiz

Seit 2015 Leiter Geschäftsentwicklung der Coesia-Gruppe, Industrial Process Division, Zürich, Schweiz

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

– KSB SE & Co. KGaA, Frankenthal/Pfalz (seit 26. Februar 2018)

Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat.

Klaus Kühborth, Frankenthal/Pfalz

Dipl.-Wirtsch.Ing., Geschäftsführer der Johannes und Jacob Klein GmbH, Frankenthal/Pfalz

Persönliche Daten:

Geburtsdatum: 16. September 1956

Geburtsort: Heidelberg

Ausbildung:

Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der ETH Zürich und der Universität Karlsruhe (Diplom-Wirtschaftsingenieur)

Beruflicher Werdegang:

1987 bis 1990 Brown Boveri & Cie. AG (später: ABB AG), Eberbach: Einkauf

1990 bis 1995 ABB Henschel AG, Mannheim: Projektmanagement

1995 bis 1998 KSB AG/KSB Pumps Pty. (Ltd.), Südafrika: Leiter Verkauf (Armaturen)

1999 bis 2003 KSB Fluid Systems GmbH, Frankenthal: Vorsitzender der Geschäftsführung

1998 bis 2003 KSB Pumps Pty. (Ltd.), Südafrika: Member of the Board

seit 1993: Johannes und Jacob Klein GmbH (vormals Klein Pumpen GmbH), Frankenthal/Pfalz: Geschäftsführer

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

– KSB SE & Co. KGaA, Frankenthal/Pfalz (seit 2004)

Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – soweit ihnen dieses nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen zusteht – zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die zu Beginn des 25. April 2018 (0:00 Uhr, “Nachweisstichtag”) Aktionäre der KSB SE & Co. KGaA sind und die sich rechtzeitig angemeldet sowie ihre Teilnahmeberechtigung rechtzeitig nachgewiesen haben. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts – soweit den Aktionären dieses gemäß der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen zusteht – ist ein in Textform in deutscher Sprache erstellter und auf den Nachweisstichtag bezogener Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend. Dieser Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 09. Mai 2018 (24:00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

KSB SE & Co. KGaA

c/o Landesbank Baden-Württemberg

4035 H Hauptversammlungen

Am Hauptbahnhof 2

70173 Stuttgart

oder per Telefax unter: +49 (0) 711 127 79264

oder per E-Mail unter: hv-anmeldung@LBBW.de

Nach Zugang der Anmeldung und erfolgtem Nachweis der Teilnahmeberechtigung werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und den Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung zu sorgen.

VOLLMACHTEN; STIMMRECHTSVERTRETUNG

Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die sich wie vorstehend beschrieben angemeldet haben und die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht – soweit den Aktionären dieses gemäß der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen zusteht – nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts in der Hauptversammlung, unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl vertreten lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ein Institut oder ein Unternehmen, die bzw. das diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellt ist, zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch an folgende Adresse übermittelt werden:

KSB SE & Co. KGaA

CF-GF13/Investor Relations

Johann-Klein-Straße 9

67227 Frankenthal/Pfalz

oder per Telefax unter: +49 (0) 6233 86-3454

oder per E-Mail unter: investor-relations@ksb.com

Für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären ergänzend an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten. Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform. Aktionäre, welche die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen bis zum Ablauf des 11. Mai 2018 (24:00 Uhr) an die vorstehend für die Übermittlung des Nachweises über die Bevollmächtigung genannte Adresse zu übermitteln. Erteilung und Widerruf der an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten und Weisungen sowie eine Änderung dieser Weisungen können auch in der Hauptversammlung erfolgen.

Formulare, die zur Vollmachtserteilung (einschließlich zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) verwendet werden können, sind jeder Eintrittskarte beigefügt und stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ksb.com im Bereich “Investor Relations” unter der Rubrik “Hauptversammlung” zur Verfügung.

RECHTE DER AKTIONÄRE

1.
ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG (§ 122 ABS. 2 AKTG)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 15. April 2018 (24:00 Uhr) zugehen. Es wird darum gebeten, die folgende Adresse zu verwenden:

KSB SE & Co. KGaA

CF-GF13/Investor Relations

Johann-Klein-Straße 9

67227 Frankenthal/Pfalz

oder per Telefax unter: +49 (0) 6233 86-3454

oder per E-Mail unter: investor-relations@ksb.com

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ksb.com im Bereich “Investor Relations” unter der Rubrik “Hauptversammlung” bekannt gemacht und nach § 125 AktG mitgeteilt.

Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ksb.com im Bereich “Investor Relations” unter der Rubrik “Hauptversammlung” zur Verfügung.

2.
GEGENANTRÄGE VON AKTIONÄREN (§ 126 ABS. 1 AKTG)

Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen die Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu übersenden.

Gegenanträge (nebst Begründung) sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

KSB SE & Co. KGaA

CF-GF13/Investor Relations

Johann-Klein-Straße 9

67227 Frankenthal/Pfalz

oder per Telefax unter: +49 (0) 6233 86-3454

oder per E-Mail unter: investor-relations@ksb.com

Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen, werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ksb.com im Bereich “Investor Relations” unter der Rubrik “Hauptversammlung” zugänglich gemacht. Dabei werden für die Zugänglichmachung Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt, die bis zum Ablauf des 01. Mai 2018 (24:00 Uhr) bei der genannten Adresse eingehen.

Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ksb.com im Bereich “Investor Relations” unter der Rubrik “Hauptversammlung” zur Verfügung.

3.
WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN (§ 127 AKTG)

Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern zu übersenden. Die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern steht in Tagesordnungspunkt 6 zur Abstimmung, die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers in Tagesordnungspunkt 5.

Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

KSB SE & Co. KGaA

CF-GF13/Investor Relations

Johann-Klein-Straße 9

67227 Frankenthal/Pfalz

oder per Telefax unter: +49 (0) 6233 86-3454

oder per E-Mail unter: investor-relations@ksb.com

Zugänglich zu machende Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs sowie etwaiger zugänglich zu machender Begründungen und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten, werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ksb.com im Bereich “Investor Relations” unter der Rubrik “Hauptversammlung” zugänglich gemacht. Dabei werden Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt, die bis zum Ablauf des 01. Mai 2018 (24:00 Uhr) bei der genannten Adresse eingehen.

Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß §§ 127 Satz 1 in Verbindung mit 126 Abs. 2 und 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ksb.com im Bereich “Investor Relations” unter der Rubrik “Hauptversammlung” zur Verfügung.

4.
AUSKUNFTSRECHT DER AKTIONÄRE (§ 131 ABS. 1 AKTG)

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter auf Verlangen in der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ksb.com im Bereich “Investor Relations” unter der Rubrik “Hauptversammlung” zur Verfügung.

INTERNETSEITE, ÜBER DIE INFORMATIONEN GEMÄSS § 124A AKTG ZUGÄNGLICH SIND

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere nach § 124a AktG zugänglich zu machende Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ksb.com im Bereich “Investor Relations” unter der Rubrik “Hauptversammlung” zur Verfügung.

Etwaige veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse gleichfalls über die vorstehend genannte Internetseite der Gesellschaft bekannt gegeben.

ERGÄNZENDE ANGABEN NACH § 49 ABS. 1 SATZ 1 NR. 1 WPHG

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 44.771.963,82 und ist in 886.615 nennwertlose Stamm-Stückaktien und 864.712 nennwertlose Vorzugs-Stückaktien (ohne Stimmrecht) eingeteilt. Jede Stamm-Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 886.615 beträgt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist die Gesellschaft weder im Besitz von eigenen Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG, noch sind der Gesellschaft andere Umstände des Ruhens von Stimmrechten bekannt.

Frankenthal, im März 2018

KSB SE & Co. KGaA

KSB Management SE

(persönlich haftende Gesellschafterin)

(Ende)

Aussender: KSB SE & Co. KGaA

Adresse: Johann-Klein-Straße 9, 67227 Frankenthal

Land: Deutschland

Ansprechpartner: KSB Management SE

Tel.: +49 6233 86-0

E-Mail: investor-relations@ksb.com

Website: www.ksb.com

ISIN(s): DE0006292006 (Aktie), DE0006292030 (Aktie)

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Tradegate

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180329037 ]

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