PTA-PVR: Deutsche Cannabis AG: Veröffentlichung über Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 Abs. 2 WpHG

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Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG

Hamburg (pta024/03.06.2019/12:20) – Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG

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Beteiligungsmeldung

Gemäß § 43 WpHG ergibt sich für Aktionäre, die die 10%-Schwelle erreichen oder überschreiten, eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Emittenten, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mitzuteilen.

Diesbezüglich bezieht die dr. fischer und partner GmbH und die Mitteilungspflichtige Vanessa Beuttenmüller wie folgt Stellung:

Die Investition dient vorrangig zur Erzielung von Handelsgewinnen, der Zukauf weiterer Stimmrechte ist nicht geplant. Die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin wird von unserer Seite nicht angestrebt. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik ist von Seiten der Mitteilungspflichtigen ebenfalls nicht angestrebt.

Zum Erwerb der Aktien wurden ausschließlich eigene Mittel eingesetzt.

(Ende)

Aussender: Deutsche Cannabis AG

Adresse: Moorhof 11, 22399 Hamburg

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Holger Uhrhammer

Tel.: +49 40 60761830

E-Mail: info@deutschecannabis.com

Website: www.deutschecannabis.com

ISIN(s): DE000A0BVVK7 (Aktie), DE000A2DA6T5 (Aktie)

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190603024 ]

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