München (pta013/20.06.2017/10:00) - In der Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 MMVO der Softmatic AG, die am 19. Juni 2017 um 11.20 Uhr über die pressetext Nachrichtenagentur GmbH veröffentlicht wurde, wurde versehentlich angegeben, dass sichergestellt werden soll, dass der Wert der Sacheinlage auch im Einbringungszeitpunkt den Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung sicher "unterschreitet". Wie sich aus dem übrigen Veröffentlichungstext und dem Gesamtzusammenhang ergibt, muss der Wert der Sacheinlage im Einbringungszeitpunkt jedoch höher liegen als der Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien, diesen also "überschreiten". Vorsorglich wird dieser redaktionelle Fehler hiermit berichtigt und klargestellt, dass sichergestellt werden soll, dass der Wert der Sacheinlage auch im Einbringungszeitpunkt den Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung sicher überschreitet.
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