Darmstadt (pts032/02.02.2017/16:15) - Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - kurz das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - soll, wie bereits in §1 der EnEV 2014 angekündigt, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführen. Darüber hinaus formuliert das GEG eine Definitionen für das Niedrigstenergiegebäude (vorerst nur für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand), um einer der letzten verbliebenen Verpflichtungen der EU-Gebäuderichtlinie 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) nachzukommen. Ein Inkrafttreten ist für Januar 2018 geplant.
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