München (pts004/19.12.2016/06:15) - Nach der deutschen Gesetzgebung verjähren zum Jahreswechsel alle offenen und nicht titulierten Forderungen von vor drei Jahren. Damit nimmt das Jahr für zahlreiche Unternehmer oftmals kein gutes Ende. Die letzte veröffentlichte Pressemeldung (http://www.pressetext.com/news/20161201017 ) hat zahlreiche Rückmeldungen verursacht: Unternehmer wollen wissen, wie sie sich langfristig bereits im Vorfeld schützen können.
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