Leverkusen (pta030/22.09.2020/17:50) - Leverkusen, 22. September 2020 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. September 2020 ein gegen das Unternehmen gerichtetes Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2018 aufgehoben hat. Das aufgehobene Urteil des Oberlandesgerichts Köln betraf eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG, die sich gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 richtet. Die Angelegenheit wurde nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgerichts Köln zurückverwiesen. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs liegt dem Unternehmen derzeit nicht vor.
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