Marburg (pta019/27.05.2016/20:00) - Die ordentliche Hauptversammlung der 3U HOLDING AG hat am 25. Mai 2016 beschlossen, § 3 Abs. 5 der Satzung (Bedingtes Kapital I) aufzuheben. Soweit der Aufsichtsrat bzw. der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der ihnen durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2010 erteilten Ermächtigung, die bis zum 18. August 2015 befristet war, Aktienoptionen ausgegeben haben, sind diese Aktienoptionen sämtlich durch Zeitablauf entschädigungslos verfallen.
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