Bad Vilbel (pta022/06.07.2016/20:50) - Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat heute durch eine Kapitalmarktmitteilung veröffentlicht, dass sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 4. Juli 2016 für den Fall der Kontrollerlangung über die Youbisheng Green Paper AG von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots nach WpÜG befreit worden ist (Befreiungsbescheid). Der Tenor des Befreiungsbescheids und die wesentlichen Gründe, auf denen die Befreiung beruht, sind unter anderem auf der Internetseite der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, unter http://www.deutsche-balaton.de/investor-relations/news-2016/ nach Angaben der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, wiedergegeben. Auf die Kapitalmarktmitteilung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, vom heutigen Tage nehmen wir Bezug.
mehr...