Hamburg (pta008/24.07.2015/09:52) - Die Klosterbrauerei Königsbronn AG, Heidenheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.07.2015 eine Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 22.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 30.07.2014, die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über: - Reich Immobilien AG - SPVAG & Co. KGaA i.A. zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
mehr...