München (pta019/18.12.2014/14:00) - Die Penell GmbH hat am 17. Dezember 2014 die Inhaber der vom Unternehmen emittierten Anleihe (WKN: A11QQ8) darüber informiert, dass das zur Besicherung der Anleihe als Sicherheit zugesagte Kupfer nicht in ausreichender Menge vorhanden ist. Nach Auswertung einer Zwischeninventur, die von dem Treuhänder der Anleihe durchgeführt wurde, beträgt der Wert des gesamten Warenlagers inklusive der Kupferbestände aktuell rund 2,5 Mio. Euro. Zum letzten Stichtag vor der Emission der Anleihe, dem 31. März 2014, wurde der Wert noch mit 9,5 Mio. Euro angegeben. Die Gründe für den überraschenden Rückgang des Wertes des gesamten Warenlagers sind bisher nicht bekannt. Bei einer Unterschreitung des Schwellenwertes von 6,25 Mio. ist die Gesellschaft jedoch gemäß Wertpapierprospekt zur Nachbesicherung verpflichtet. Dies wird nach Angaben der Gesellschaft momentan durch den Geschäftsführer, Herrn Kurt Penell versucht, umzusetzen. Nach derzeitigen Schätzungen haben die Sicherheiten trotz der zugesagten Nachbesicherung nur noch einen Wert von rund 5,5 Mio. Euro und würden somit unter dem ursprünglich geforderten Schwellenwert liegen. Sofern die Gesellschaft Ihrer Pflicht zur Nachbesicherung nicht nachkommt bzw. aufgrund fehlender Vermögenswerte nicht nachkommen kann, ist aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) gemäß dem zugrundeliegendem Wertpapierprospekt eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig, nachdem eine Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber stattgefunden hat, und auf dieser kein Beschluss zur Einräumung einer weiteren Nachbesicherungsfrist gefasst wurde bzw. die Anleihegläubiger nicht weitergehende Beschlüsse in Bezug auf einen (teilweisen) Verzicht auf die Besicherung der Anleihe gefasst haben.
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