Wien (pta040/12.03.2020/21:00) - Die außerordentliche Hauptversammlung der NET New Energy Technologies AG (die "Gesellschaft") vom 10. Mai 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10. Mai 2024 das Grundkapital um bis zu EUR 2.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 2,000.000 Stück neue, auf Namen oder Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand wurde auch berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 171 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
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