Frankfurt am Main (pts039/13.05.2019/14:45) - Es dürfte kaum jemanden aufgefallen sein, aber es ist durchaus bemerkenswert: Am 1. Januar 2019 löste die Pflegeversicherung die Arbeitslosenversicherung nach der Kranken- und Rentenversicherung als drittgrößte Sozialversicherung ab. Während der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,5 Prozent gesenkt wurde, wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung auf 3,05 Prozent, für Beitragszahler ohne Kinder sogar auf 3,3 Prozent, angehoben. Zuvor lagen diese Sätze bei 2,55 und 2,8 Prozent. Insgesamt hat sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung damit seit ihrer Einführung 1995 mehr als verdreifacht, der Höchstbeitrag hat sich sogar mehr als vervierfacht.
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