Wien (pta036/03.05.2019/18:30) - Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft FN 78485 w mit dem Sitz in Wien ("Gesellschaft") Einladung zu der am Montag, den 3. Juni 2019 um 10:00 Uhr in 1210 Wien, "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock stattfindenden 33. ordentlichen Hauptversammlung T a g e s o r d n u n g 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, gesondertem (konsoli-diertem) nichtfinanziellen Bericht und Corporate Governance-Bericht zum 31.12.2018 sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31.12.2018 sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2018. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilan-zergebnisses. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts-jahr 2018. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2018. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichts-rats für das Geschäftsjahr 2018. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019. 7. Beschlussfassung über a) den Widerruf der von der Hauptversammlung am 14.06.2017 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und Absatz 1b AktG sowohl über die Börse als auch au-ßerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Aus-schluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), sowie der Ermächti-gung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot und unter Ausschluss der all-gemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) der Aktionäre; sowie b) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Ab-satz 1 Z 4 und Z 8 sowie Absatz 1a und Absatz 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem sol-chen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss); sowie c) die Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien auf eine ande-re Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot und unter Aus-schluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) der Aktionäre; sowie d) die Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von eigenen Aktien.
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