Stuttgart (pts013/23.05.2018/10:45) - Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) setzt Unternehmen europaweit unter Zugzwang, ihren Umgang mit personenbezogenen Daten grundlegend zu überarbeiten. Jüngste Datenskandale, wie der um "Cambridge Analytica" und die darauffolgende Anhörung des Facebook-Chefs Mark Zuckerberg im US-Kongress, verschaffen dem Thema zudem eine breite Aufmerksamkeit. Um Verstöße gegen die Verordnung zu vermeiden, sollten alle relevanten Verfahren auch unter Risikoaspekten beurteilt werden. Eine Analyse der Managementberatung Horváth & Partners zeigt: Das lässt sich nicht im Vorbeigehen erledigen. Empfehlenswert ist ein Vorgehen in drei Schritten.
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