Hamburg (pta011/17.01.2018/10:45) - Der Verwaltungsrat der SendR SE (ISIN: DE000A1YDAZ7 / WKN: A1YDAZ) hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 festgestellt. Das Geschäftsjahr war von dem Verkauf der Gesellschaftsanteile an der finetunes GmbH und der Phonofile AS für einen Kaufpreis in Höhe von voraussichtlich EUR 19,6 bis 21,6 Mio. im Rahmen einer Gesamtvermögensveräußerung geprägt, der im September 2017 vollzogen wurde (Ad-hoc-Mitteilungen vom 3. Mai und 29. September 2017). Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2017 beträgt EUR 3.953.125,37, der Bilanzgewinn beläuft sich auf EUR 5.506.593,57. Gemäß der Bekanntmachung im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juli 2017 sollen die Erlöse aus dem Verkauf der Gesellschaftsanteile an der finetunes GmbH und der Phonofile AS grundsätzlich an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf den 8. März 2018 einzuberufen und dieser vorzuschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 5.501.449,24 an die Aktionäre auszuschütten. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von EUR 3,01 je dividendenberechtigter Stückaktie. Ferner wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und gleichzeitig eine Kapitalherabsetzung zu beschließen, um die Kapitalrücklagen der Gesellschaft bis auf den Betrag der gesetzlichen Rücklage ausschütten zu können und zunächst einen Betrag von EUR 4.496.201,04,- im Rahmen der Kapitalherabsetzung an die Aktionäre auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttung auf die einzelne ausschüttungsberechtigte Aktie in Höhe von EUR 2,46 je Aktie. Ein weiterer Teilbetrag der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 4.478.880,96 soll im Rahmen der Kapitalherabsetzung in die nicht-gebundene Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) eingestellt werden.
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