Wien (pta022/16.05.2018/12:10) - Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft FN 78485 w mit dem Sitz in Wien ("Gesellschaft") Einladung zu der am Donnerstag, den 14. Juni 2018 um 10:00 Uhr in 1210 Wien, "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock stattfindenden 32. ordentlichen Hauptversammlung T a g e s o r d n u n g 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, gesondertem (konsolidier-tem) nichtfinanziellen Bericht und Corporate-Governance-Bericht zum 31.12.2017 sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31.12.2017 sowie des vom Auf-sichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzer-gebnisses. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts-jahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichts-rats für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung a) über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals in Punkt 5.3 der Satzung, wonach der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt ist, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmen-buch das Grundkapital um bis zu EUR 5.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.400.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) ge-gen Bar- oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedin-gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, und wonach der Aufsichtsrat ermächtigt ist, Änderungen der Satzung, die sich aus dem geneh-migten Kapital ergeben, zu beschließen; sowie b) über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, und zwar Beschlussfas-sung über die Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grund-kapital um bis zu EUR 5.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.400.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts, zu erhöhen und den Ausgabekurs so-wie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzuset-zen, sowie Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; sowie c) über die mit den Beschlussfassungen in den Punkten a) und b) einhergehenden Satzungsänderungen. 9. Beschlussfassung a) über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichts-rates Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Um-tausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 9.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 9.000.000,00 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszuge-ben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis festzusetzen. Das Bezugsrecht der Ak-tionäre wird ausgeschlossen. Die Bedienung der Umtausch- oder Bezugsrechte kann durch bedingtes Kapital oder mit eigenen Aktien oder einer Kombination daraus erfolgen. Der Preis der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ist unter Berücksichtigung anerkannter finanzmathematischer Methoden in ei-nem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln; sowie b) über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu Nominale EUR 9.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen - zu der der Vorstand in die-ser Hauptversammlung ermächtigt wird - und Feststellung der Erfordernisse gemäß § 160 Abs 2 AktG über die Ermächtigung des Vorstandes, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzuset-zen, insbesondere die Einzelheiten der Ausgabe und des Wandlungsverfahrens der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis, und über die Ermächtigung des Auf-sichtsrates Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen ("Bedingtes Kapital 4"); sowie c) über die mit der Beschlussfassung in Punkt b) einhergehende Satzungsänderung durch Ergänzung von Punkt 5. (Grundkapital) der Satzung um den neuen Punkt 5.2 d).
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