Heidelberg (pta022/06.12.2017/11:45) - Der Vorstand der Deutsche Balaton AG hat heute entschieden, einen Antrag auf Freigabe zu stellen, dass die gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2017 anhängigen Klagen der Eintragung nicht entgegenstehen und etwaige Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen (§ 246a AktG).
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