Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Klagenfurt (pta019/09.06.2020/13:35) – In der heutigen Versammlung der Vorzugsaktionäre der BKS Bank AG wurde mit Sonderbeschluss gemäß § 129 Abs 3 AktG dem Hauptversammlungsbeschluss vom 29.05.2020 zugestimmt, der die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 Abs 1 AktG und die diesbezügliche Änderung der Satzung in § 4, § 20 und § 25 zum Gegenstand hatte.
Die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien wird mit Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung der BKS Bank AG im Firmenbuch wirksam. Mit dieser Eintragung im Firmenbuch werden alle stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG umgewandelt. Dabei bleibt die Höhe des Grundkapitals der BKS Bank AG unverändert.
Über weitere Details zur Umwandlung, zur Börsennotierung der umgewandelten Vorzugs-Stückaktien an der Wiener Börse sowie des voraussichtlichen Zeitablaufs wird die BKS Bank AG zeitgerecht informieren.
(Ende)
Aussender: BKS Bank AG
Adresse: St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt
Land: Österreich
Ansprechpartner: Dr. Dieter Kohl
Tel.: 0463-5858-139
E-Mail: dieter.kohl@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624739 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200609019 ]