Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heidenheim (pta041/08.05.2019/16:10) – Von der BaFin haben wir heute zwei Schreiben mit folgenden Inhalten erhalten, die wir auszugsweise zitieren:
1. Es besteht der Verdacht, dass die Kremlin AG in mehreren Fällen gegen die Finanzberichterstttungspflichten nach §§ 37v ff. WpHG a.F. bzw. §§ 114 ff. WpHG sowie gegen die Veröffentlichung im Zusammenhang der Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG verstoßen hat.
2. Es besteht der Verdacht, dass die Kremlin AG Insiderinformationen nicht rechtzeitig und nicht vollständig als Ad-hoc- Mitteilung veröffentlicht hat sowie Insiderinformationen nicht rechtzeitig auf der eigenen Website veröffentlciht hat.
Es besteht das Risiko, dass die BaFin erhebliche Geldbussen für diese Ordnungswidrigkeiten verhängt. Wir werden uns gegen eventuelle Bescheide gerichtlich zur Wehr setzen.
Wir werden nun mögliche Schritte zu einem Delisting konkret verfolgen.
(Ende)
Aussender: Kremlin AG
Adresse: Tannhäuserweg 44, 89518 Heidenheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Aniko Köpf
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
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