Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Leipzig (pta046/11.02.2020/23:05) – 11. Januar 2020 – Der Travel24.com AG (ISIN: DE000A0L1NQ8) ging heute der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig auf Grundlage von § 318 Abs. 4 HGB über die Bestellung der Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu. Die Warth & Klein Grant Thornton AG wird ihre Prüfungstätigkeit in Kürze aufnehmen.
Die von der Hauptversammlung am 15. Oktober 2019 zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählte Knoll Beck AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, hatte der Travel24.com AG mit Schreiben vom 8. Januar 2020 mitgeteilt, dass sie den Auftrag zur Durchführung der Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses nicht annehmen wird.
Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung lag ein Angebot der Knoll Beck AG zur Durchführung der Abschlussprüfung zugrunde. Von den darin fixierten Konditionen wich die Knoll Beck AG in wesentlichem Umfang ab, sodass ein Vertragsschluss nicht zustande kam. Die Travel24.com AG hat daraufhin die gerichtliche Bestellung eines Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 beantragt.
(Ende)
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Land: Deutschland
Ansprechpartner: Armin Schauer
Tel.: +49 341 355 72705
E-Mail: armin.schauer@travel24.com
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ISIN(s): DE000A0L1NQ8 (Aktie)
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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200211046 ]