Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien (pta040/20.03.2018/17:25) – Der Vorstand der UBM Development AG („UBM“) hat heute eine grundsätzliche Einigung mit der PORR AG („PORR“) getroffen, wonach – vorbehaltlich des Abschlusses eines entsprechenden Vertrages – UBM den noch ausstehenden Nominalbetrag in der Höhe von EUR 50 Mio. zuzüglich anteiliger Zinsen des von der PORR zur Verfügung gestellten Mezzaninkapitals zurückführen wird.
In Zusammenhang mit der Einbringung des Immobiliengeschäfts der PORR in die PIAG Immobilien AG („PIAG“) im Jahr 2014 und der anschließenden Verschmelzung der PIAG mit der UBM im Februar 2015 übernahm die UBM auch den Mezzanin-Darlehensvertrag zwischen PIAG und PORR. Im Dezember 2015 wurde von der UBM bereits ein Teilbetrag von EUR 50 Mio. zurückgeführt, sodass seit damals noch Nominale EUR 50 Mio. ausstanden.
Aufgrund der nunmehrigen grundsätzlichen Einigung des UBM-Vorstandes mit der PORR wird UBM diese Verbindlichkeit voraussichtlich Anfang April 2018 und damit vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer an PORR zurückführen, was zu einer Bilanzverkürzung führt. Die frühzeitige Rückzahlung des Mezzanindarlehens wird unter anderem durch die im Februar 2018 begebene Hybridanleihe (Emissionsvolumen EUR 100 Mio.) finanziert. Durch die geringere Verzinsung dieses Finanzierungsinstruments reduziert sich der jährliche Zinsaufwand der UBM um etwa EUR 0,5 Mio.
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