Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Wien (pta027/27.11.2020/13:50) – –
Veröffentlichung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 27. November 2020 betreffend die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b Aktiengesetz.
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Die Hauptversammlung der Addiko Bank AG, Wien, FN 350921 k, vom 27. November 2020 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der Veröffentlichungsverordnung 2018 veröffentlicht werden:
1. „Ermächtigung der Addiko Bank AG, eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG bis zu 10 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den arithmetischen Mittelwert der von der Wiener Börse veröffentlichten offiziellen Schlusskurse der an der Wiener Börse notierten Aktien der Addiko Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden 20 Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 27.5.2023.“
2.
„a) Widerruf der in der Hauptversammlung vom 6.6.2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und 1b AktG.“
„b) Ermächtigung der Addiko Bank AG gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die zu erwerbenden Aktien dürfen 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den arithmetischen Mittelwert der von der Wiener Börse veröffentlichten offiziellen Schlusskurse der an der Wiener Börse notierten Aktien der Addiko Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden 20 Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten. Der Vorstand ist ermächtigt, aufgrund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen. Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 1, 4, 7 und 8 AktG erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 27.5.2023.“
Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der Veröffentlichungsverordnung 2018 wird durch die Veröffentlichung im Internet über die Website der Gesellschaft www.addiko.com entsprochen.
Wien, im November 2020
Der Vorstand
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Sämtliche Informationen zur Hauptversammlung einschließlich der Abstimmungsergebnisse werden auf unserer Website veröffentlicht:
https://www.addiko.com/de/hauptversammlung/. Auf der Investor-Relations-Website der Addiko Gruppe
https://www.addiko.com/de/investor-relations/ finden sich weitere Informationen, darunter auch Finanz- und sonstige Informationen für Investoren.
Kontakt
Edgar Flaggl
Head of Investor Relations & Group Corporate Development
investor.relations@addiko.com
Über Addiko Gruppe
Die Addiko Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank als konzessioniertes Kreditinstitut beaufsichtigt wird, sowie sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina (zwei Banken), Serbien und Montenegro. Die Addiko Gruppe hat über ihre sechs Tochterbanken zum 30. September 2020 rund 0,8 Millionen Kunden in CSEE und nutzt ein gut verteiltes Netzwerk von 175 Filialen und modernen digitalen Bankkanälen. Die Addiko Bank AG betreut ihre Tochterbanken mittels konzernweiter Strategien, Richtlinien und Kontrollen und verwaltet die Liquiditätsreserve der Addiko Gruppe.
Die Addiko Gruppe positionierte sich neu als spezialisierter Bankkonzern für Konsumenten- und Kleine und Mittelunternehmen (SME) mit dem Schwerpunkt auf dem Ausbau des Konsumenten- und SME Kreditgeschäfts sowie des Zahlungsverkehrs („Focus Bereiche“). In diesem Bereich bietet Addiko Gruppe unbesicherte Kreditprodukte für Konsumenten sowie Betriebsmittelkredite für ihre SME Kunden an, und finanziert sich überwiegend über Privatkundeneinlagen. Das Hypothekengeschäft der Addiko Gruppe, das Kreditgeschäft im öffentlichen Sektor sowie Finanzierungen für Großkunden („Non-Focus Bereiche“) werden im Laufe der Zeit schrittweise reduziert, wodurch Liquidität und Kapital für das schrittweise Wachstum im Konsumenten und SME-Kreditgeschäft bereitgestellt werden.
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Börsen: Amtlicher Handel in Wien
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20201127027 ]